führerschein wurde nicht anerkannt

Hallo liebe gemeinde.

ich hatte die auto und motorrad theorie prüfung mit 18 zusammen gemacht, dann nur die prsktischeprüfung fürs auto gemacht. fuhr dann knapp 7monate auto bis ich wegen alkohol am steuer einen fahrerlaubnis entzug von einem halben jahr hatte.
hätte ich in dieser zeit dann nicht die praktische prüfung fürs motorrad gemacht wär die theoretische prüfung verfallen. prakische prüfung fürs motorrad wurde auch bestanden. kurz vor ablauf meiner strafe bekam ich post von der kreisverwaltung, die mich zu einem persönlichen termin einluden. bei dem termin bekamm ich dann mitgeteilt das sie mir die prüfung nicht anerkennen weil sie in der sperrzeit gemacht wurde. ist das rechtens oder kann ich dagegen vorgehn???

Hallo,

wir sind keine Rechtsanwälte und daher empfehlen wir grundsätzlich, dass man in so einem Fall eine RA zu Rate ziehen soll. Dein Fall ist etwas merkwürdig: wenn du eine Strafe / Sperre bekommst, dann sollte dem Amt auch bekannt sein, dass du noch einen Führerscheinantrag (Klasse A) am laufen hast. Bei unserer zuständigen Behörde würde es so ablaufen, dass der Prüfauftrag vom TÜV zurückgefordert würde und du somit keine Prüfung hättest machen dürfen/ können. Möglicherweise steht auch noch etwas in dem Urteil zur Sperre - dass du keine weiteren Fahrerlaubnisklassen erwerben darfst. Wie schon gesagt, du solltest dazu unbedingt einen Fahchanwalt befragen - nach unserem Verständnis hat das Amt etwas merkwürdig gehandelt…
Sag mal Bescheid, was es gegeben hat.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Kannst natürlich dagegen vorgehen - mußt Klage einreichen. Steht aber auch in dem Schreiben, welches Du bekommen haben mußt.

MfG

Michael Bauer
www.Fahrschulen-Bielefeld.info

das ist es ja, ich hatte kein schreiben bekommen. nur ein mündlichesgespräch wo sie mir miteilte das sie die prüfung nicht anerkennt.

…dann mußt Du Dir das schriftlich geben lassen!
Normalerweise machen die auch gar nix mündlich. Also: schriftlich verlangen… :wink:

Hallo Sepp78,

grundsätzlich gilt eine Sperre für die WIEDERERTEILUNG natürlich auch für die ERSTERTEILUNG - egal für welche Fahrerlaubnis-Klasse.

Meines Erachtens handelte die zuständige Behörde rechtens. Das heißt aber nicht, dass ein Richter das nicht möglicherweise ANDERS sehen könnte …

Einen Rechtsstreit kann man zwar IMMER anfangen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser von dem erwünschten Erfolg gekrönt wird.

Schade, dass ich dir keine bessere Auskunft geben kann.

Ich wünsche dir noch eine schöne Restwoche,
Jürgen

Hallo
Es tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte. Da kann ich dir leider nicht helfen. Am besten den Sachverhalt nochmal im Forum schreiben ( wenn in der Zwischenzeit noch nicht geschehen), aber in der 3. Person da die Frage sonst gelöscht wird.
Tut mir leid dass ich nicht helfen konnte.
Gruß, Tina

Hallo,

das ist leider rechtens, allerdings ist dies auch ein Fehler der Behörde, die eigentlich die Prüfung nicht hätte zulassen dürfen.
Auch hätte die Fahrschule nicht mit dir fahren dürfen.

Gruß M