Hi ProgTEK,
ah, mir fehlte die vorangegangene Autofahrt
Das heisst, unsere Person_A ist irgendwann mal mit dem Auto (selber?) nach Hause gefahren. War auf der Fahrt aber stocknüchtern und hat sich dann innerhalb von 2 Stunden 1,3 Promille (plus/minus) angesoffen. Dann kam die Polizei und die ganze Prozedur mit Pusten, Blutabnahme und Führerschein weg ging los. Jetzt richtig?
Nun muss ich mich als völliger Laie outen, aber ich hab ehrlich gesagt keinen blassen Schimmer, ob das realistisch ist, innerhalb von 2 Stunden mit Hilfe einer grossen Pulle Wein 1,3 Promille zu kriegen? Oberflächliches Googeln sagte mir „Ein 80-Kilo-Mann darf also nur 2 Standard-Gläser Bier oder Sekt oder Wein oder Korn trinken, wenn er wirklich kein Risiko eingehen will, einen BAK-Wert von 0,3 Promille zu überschreiten.“ (Quelle: http://www.verkehrspsychologen.de/mpu-forum/viewtopi…) Das heisst, wir haben hier das gut vierfache. Also müsste er 8 Gläser Wein (gehen wir mal vom schwäbischen Viertelesglas aus) also 2 Liter trinken. Könnte also so hinkommen.
Als weiterer Laie oute ich mich, da ich nicht ahne wie so ein „Führerscheinentzug“ in Deutschland läuft. Aber ich könnte mir vorstellen, dass man in irgendeiner Form belehrt wird. „Wir nehmen Ihnen jetzt mal den Führerschein ab, weil… Sie hören von uns, wenn/ob/nachdem…“ Ist nix dergleichen passiert?
Und die Person_A - hat die zufällig irgendwelche Zeugen, die bezeugen können, dass sie auf der Autofahrt völlig nüchtern war? Oder jemand, der bezeugen kann, wann die Person_A heimgekommen ist?
Wie auch immer, was ich als völliger Laie tun täte (und wenn die obigen Fragen keine entscheidenden Aufschlüsse mehr bringen): geh doch mal bei der zuständigen Polizei vorbei (das reimt sich, und was sich reimt ist gut) und frag nach. Nicht vorwurfsvoll, sondern ob die Blutergebnisse vom Labor schon da seien, ob man mit dem „zu wenigen“ Blut denn was hätte anfangen können und wie das nun organisatorisch weiterläuft. Zur Sache selber würde ich persönlich erstmal schweigen, nicht dass ich da durch ne unbedachte Äusserung womöglich mehr kaputt als ganz mache 
Und je nachdem wie das dann abläuft würde ich einen geeigneten Fachanwalt zu Rate ziehen.
*wink*
Petzi