Führerschein zuhause auf Verdacht eingezogen ?

Hallo, wir sieht es aus wenn die Polizei auf Verdacht, nach einer Anzeige eines Dritten, den Führerschein einer Person zuhause einzieht und sich nachträglich rausstellt das der Verdacht unbegründet ist?

Steht dann einem Schadensersatz zu oder wie läuft das dann ab?

Man muss dazusagen das die Betreffende Person beim Besuch der Polizei wirklich betrunken war, da sie eine Flasche Rotwein (zuhause) alleine getrunken hat und Ihr Vorort 1,3 Promille nachgewiesen wurde.

Die Person wurde also nicht aktiv im alkoholisierten Zustand mit KFZ angehalten !!!

Die Person wurde ins nächste Krankenhaus zur Blutabnahme gebracht, die auch noch nicht richtig funktioniert hat, d.h. das sich die Polizei mit dem Labor in Verbindung gesetzt hat und dieses mitteilte das die Menge des abgenommenen Blut`s nicht reicht. Es gab also auch noch Probleme mit der Blutabnahme die nicht funktionierte.

Nun wurde das Blut trotzdem eingeschickt und es hieß das in 2 Wochen ein Bescheid käme.

Wie lange darf die Polizei auf reinen Verdacht, also ohne Beweis, den Führerschein ohne Grund einbehalten?

Hallo,

rechtliche Fristen zu Verwaltungsakten wären ein Teil.

Fahren und Suff der andere Teil.
( allgemein schon u.a. aus der Fahrschule bekannt … )

Bliebe die Fragestellung: traf es zu ?

mfg

Guten morgen

Fahren und Suff der andere Teil.
( allgemein schon u.a. aus der Fahrschule bekannt … )

Bliebe die Fragestellung: traf es zu ?

Oder besser, „Gibt es Beweise für ein Fahren unter Alkohleinfluss“?

Gruss vonsales

Wie schon gesagt wurde der Führerschein nur auf Verdacht eingezogen, zuhause bei der betreffenden Person.

Beweise gibt es keine das die Person angeblich betrunken Auto gefahren sei. Sie wurde nicht beim Fahren angehalten …

Es gibt keinen Beweis dafür, das die Anschuldigungen korrekt sind.

Das einzigste was die Polizei nachweisen konnte ist, das Sie zuhause, nachdem sie die Person „blasen“ lassen hatte, 1,3 Promille hatte und das ist nicht strafbar, da mann zuhause trinken kann soviel man will.

Wer als Alkoholiker auffällig geworden ist, kriegt den Führerschein abgenommen. Auffällig werden besteht normalerweise darin, bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt zu werden. Jedoch von irgendwem angezeigt und von der Polizei betrunken angetroffen zu werden genügt.
Vermutlich hat die betroffene Person gegenüber der Polizei nicht genau das richtige gesagt und wird auch bei der MPU eher schlechte Karten haben.

Gruß

Marzeppa

Hallo,

…nach einer Anzeige eines Dritten,

Es gibt wohl doch Zeugen.
Den Nachtrunk wird der Gutachter entsprechend einrechnen. Wenn er dem Richter glaubhaft erscheint, wird er ihn berücksichtigen. Ohne dem Gutachter vorgreifen zu wollen, waren das Daumen mal Pi vorher aber immer noch um die 0,5 Promille.

Cu Rene

Ja ich weiß, aber es ist nur wegen einer „Zeugenaussage“ NICHTS bewiesen. Es gibt nur den Verdacht der Trunkenheit am Steuer, aber keinen Beweis. Wenn das so wäre wie Du sagst, könnt ich ja den nächstbesten anzeigen das er betrunken gefahren ist und demjenigen wird der Führerschein nur auf Verdacht entzogen, das ist doch quatsch.

Ja das verstehe ich ja auch, aber ich kann mir nicht vorstellen, das ne Person einfach von jemanden angezeigt werden kann, die Polizei zu Dir nachhause kommt und Dir nur auf den Verdacht hin, OHNE Beweis den Führerschein entziehen kann. Die betreffende Person hat ja beim Besuch der Polizei zugegeben das sie in den letzten 2 Stunden eine Flasche Rotwein getrunken hatte. Zuhause kann man meines Achtens soviel trinken wie man will. Im fahrenden Zustand ist mir das klar wenn man da was getrunken hat und erwischt wird, da ist das ganze ja auch handfest, aber nur aufgrund einer Anzeige jemanden den wegzunehmen empfinde ich persönlich nicht rechtswirksam. Da könnt ich ja jeden einfach aus „Spass“ anzeigen, den ich nicht leiden kann und dem wird der Führerschein entzogen nur weil jemand die Person angezeigt hat … !!!

Komisch … *grübel*

Hallo,

Die betreffende Person hat ja beim Besuch der Polizei
zugegeben das sie in den letzten 2 Stunden eine Flasche
Rotwein getrunken hatte.

Man kann heutzutage anhand der Blutprobe auswerten, wann was getrunken wurde. Auch eine Flasche Rotwein ist nicht sofort im Blut.
Eine Zeugenaussage kommt mit Sicherheit dazu - warum sollte die Polizei einfach so vorbei kommen. Und dieser Zeuge wird vermutlich nicht nur gesehen haben, dass die Person nach Hause kam, sondern auch wann und wie (bzw. in welchem Zustand die Person losgefahren ist).

Es wäre sicher ratsam für die Person, sich mal mit einem Anwalt zu unterhalten, anstatt über den angeblich unrechtmäßig sichergestellten Führerschein zu lamentieren. Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und daraus auf ein sinnvolles weiteres Vorgehen schließen.

Gruß
loderunner (ianal)

Ich empfinde das geschilderte Verhalten der Polizei auch als recht heftig. Aber ich weiß nicht, wer mit welchen Worten den Betroffenen angezeigt hat, und wie der Wortwechsel zwischen dem Betroffenen (der wohl nicht das richtige gesagt hat) und der Polizei abgelaufen ist.

Maßnahmen gegenüber Alkoholikern, wie das Sicherstellen des Führerscheins oder des Zündschlüssels bis hin zur Anordnung einer MPU gelten nicht als Strafen oder Bußen, darum hat man hierbei weder Richter noch Verteidiger noch Einspruchsmöglichkeiten.

Gruß

Marzeppa

Hi ProgTEK,

mit Verlaub - mir kommt die Geschichte sehr rätselhaft vor, aber vielleicht hab ich das ja auch völlig falsch verstanden?

Die Person_A sitzt also nichtsahnend zuhause rum, pfeifft sich grad 1-2 Fläschen Wein rein. Der böse Nachbar ruft die Polizei, die kommt angebraust, lässt Person_A pusten, schickt sie zur Alloholkontrolle ins Krankenhaus und behält den Führerschein mal auf Verdacht?

Sorry, das kann ich mir schwerlich vorstellen. Darum, bitte klär mich auf: wo mach ich den Verständnisfehler?

Oder gibt es eine Vorgeschichte von Person_A und Polizei und Alkohol? Eventuell sogar in kurzem zeitlichen Abstand? War die Person_A kurz bevor die Polizei kam mit dem Auto unterwegs? Überhaupt wie kommt der böse Nachbar auf die Idee, die Polizei anzurufen, wenn doch A friedlich daheim hockt und sich den einen oder anderen Wein reinschüttet? Ich glaub, da haben wir unvollständige Angaben…

*wink*

Petzi

Leider ist es so wie geschrieben, darum wollte ich hier hilfe finden.

Man hat die Person A) nach einer Anzeige einer Person B) (kein Nachbar) aufgesucht und „blasen“ lassen, dabei stellten Sie nen hohen Promillewert fest, da die Person A) eine große Flasche Rotwein zuhause nach der besagten Autofahrt getrunken hatte. Man muss dazu sagen das die Person A) nach der Autofahrt schon locker 2 Stunden zuhause war. Daraufhin wurde zur Feststellung des Blutwertes die Person A) mit der Polizei ins Krankenhaus zur Blutabnahme gebracht. Dabei kam das nächste Problem auf, das die zwei Blutprobem die mit nem Abstand von ca. 20 - 30 min. genommen wurden, nicht ausreichend waren. Irgendwie konnten die Ärzte da nicht genügend Blut abnehmen … warum auch immer. Nach Absprache mit dem Labor, bekam der Arzt vor Ort und die Polizisten gesagt das das Blut nicht reichen würde. Trotzdem wurde das Blut in das Labor beschickt. Es liegt also bisher kein Beweis vor das die Person betrunken Auto gefahren sei. Die Polizisten haben aber trotzdem der Person A) den Führerschein eingezogen und das ganze ist jetzt 1 1/2 Wochen her.

Hi ProgTEK,

ah, mir fehlte die vorangegangene Autofahrt :wink: Das heisst, unsere Person_A ist irgendwann mal mit dem Auto (selber?) nach Hause gefahren. War auf der Fahrt aber stocknüchtern und hat sich dann innerhalb von 2 Stunden 1,3 Promille (plus/minus) angesoffen. Dann kam die Polizei und die ganze Prozedur mit Pusten, Blutabnahme und Führerschein weg ging los. Jetzt richtig?

Nun muss ich mich als völliger Laie outen, aber ich hab ehrlich gesagt keinen blassen Schimmer, ob das realistisch ist, innerhalb von 2 Stunden mit Hilfe einer grossen Pulle Wein 1,3 Promille zu kriegen? Oberflächliches Googeln sagte mir „Ein 80-Kilo-Mann darf also nur 2 Standard-Gläser Bier oder Sekt oder Wein oder Korn trinken, wenn er wirklich kein Risiko eingehen will, einen BAK-Wert von 0,3 Promille zu überschreiten.“ (Quelle: http://www.verkehrspsychologen.de/mpu-forum/viewtopi…) Das heisst, wir haben hier das gut vierfache. Also müsste er 8 Gläser Wein (gehen wir mal vom schwäbischen Viertelesglas aus) also 2 Liter trinken. Könnte also so hinkommen.

Als weiterer Laie oute ich mich, da ich nicht ahne wie so ein „Führerscheinentzug“ in Deutschland läuft. Aber ich könnte mir vorstellen, dass man in irgendeiner Form belehrt wird. „Wir nehmen Ihnen jetzt mal den Führerschein ab, weil… Sie hören von uns, wenn/ob/nachdem…“ Ist nix dergleichen passiert?

Und die Person_A - hat die zufällig irgendwelche Zeugen, die bezeugen können, dass sie auf der Autofahrt völlig nüchtern war? Oder jemand, der bezeugen kann, wann die Person_A heimgekommen ist?

Wie auch immer, was ich als völliger Laie tun täte (und wenn die obigen Fragen keine entscheidenden Aufschlüsse mehr bringen): geh doch mal bei der zuständigen Polizei vorbei (das reimt sich, und was sich reimt ist gut) und frag nach. Nicht vorwurfsvoll, sondern ob die Blutergebnisse vom Labor schon da seien, ob man mit dem „zu wenigen“ Blut denn was hätte anfangen können und wie das nun organisatorisch weiterläuft. Zur Sache selber würde ich persönlich erstmal schweigen, nicht dass ich da durch ne unbedachte Äusserung womöglich mehr kaputt als ganz mache :wink:

Und je nachdem wie das dann abläuft würde ich einen geeigneten Fachanwalt zu Rate ziehen.

*wink*

Petzi

Ok, dass wiklich gefahren wurde steht nun mal fest.

Aber woher wusste Person B überhaupt, dass Person A alkoholisiert ist? Person B kann doch nur wissen, dass Person A zwei Stunden vor Eintreffen der Polizei hinterm Steuer saß, mehr aber auch nicht. Wie soll man sich da als Außenstehender einen Reim drauf machen, vorallem da Person A auch noch wirklich betrunken war?

Weiter muss Person B überhaupt gewusst haben, dass Person A zuhause ist. Wenn Person A ca zwei Stunden hatte, zwischen eigenem Eintreffen und Eintreffen der Polizei, muss Person B (schätzungsweise) 1 Stunde nach Eintreffen der Person A die Polizei verständigt haben.

Alles etwas seltsam… Wo soll denn Person A mit dem Auto gewesen sein (nur aus eigenem Interesse)?

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Wir haben also Nachtrunk zur Vertuschung nach TF-Verdacht (Trunkenheitsfahrt) und angetroffen mit hochgradigem Blutalk.
Hier würde ich sagen, der Lappen ist weg. Es geht nur noch darum, ob es zusätzlich Bußgeld/Punkte gibt.

Gruß

Marzeppa

Bitte keine unbegründeten Beschuldigung … die Person war nicht betrunken am Steuer … sondern erst nach der Fahrt zuhause …

Gerechtigkeit
Wir bewegen uns auf einem Gebiet, wo rechtsstaatliche Grundsätze nicht als vorrangig angesehen werden.

Gruß

Marzeppa