ich hab gestern in den nachrichten gehört, daß in den nächsten 10 jahren jeder bürger seinen alten gegen einen neuen lappen eintauschen MUSS.
Nun war es doch immer so, daß der führerschein ein amtliches dokument ist, das unbefristet gültigkeit hat.
Ich selbst kenne menschen, die noch der grauen führerschein haben, weil sie eben NIE ihre gültigkeit verlieren.
Auf dem schein steht: „Fahrerlaubnis unbefristet gültig“. Hier könnte man natürlich argumentieren, daß „fahrerlaubnis“ ein abstrakter begriff ist und sich die neuerung lediglich auf den sachgegenstand „führerschein“ bezieht; nach meiner rechtsaufassung ist der schein aber eine urkunde über eben diese fehrerlaubnis, mit dem datum der ausstellung.
Sie kann also gar nicht ihre gültigkeit verlieren.
Ich kenne auch niemanden, der gegen gebühr bspw. sein diplom umtauschen musste, nur weil die uni neues papier eingeführt hat…
das genaue Prozedere kenne ich hier nicht. Ich denke aber, dass der Vorgang letztlich ein ganz anderer ist. Es ist unwahrscheinlich, dass der Führerschein, der unbefristet Gültigkeit besitzt, für ungültig erklärt wird, solange er sich noch im Eigentum oder zumindest Besitz (kommt auf die Urkunde an) des Bürgers befindet. Ob es hierzu spezielle Regelugnen gibt, weiss ich nicht. Hier geht es aber um etwas anderes, nämlich die Verpflichtung des Bürgers, diese Urkunde an den Staat zurückzugeben und eine neue zu benutzen. Mit den dann wieder in seinem Eigentum befindlichen Urkunden kann der Staat dann umgehen, wie er will, insb. diese vernichten.
Gruß,
Dea
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Ich galueb nicht das dies durchgeht.
Grund: Der Führerschein an sich ist nur ein Dokument das belegt das jemand eien Faherlaubniss hat.
Unabägig vom Führerschein hast du eine Fahrerlaubniss oder nicht.
Die bedeutet, das auch wenn du keien Fahrerlaubniss mehr hast vieleicht imemr noch eine Führerschein besitzen kannst.
Oder das du eien Fahrerlaubniss hast aber keinen Führerschein (wie es bei mir gerade der Fall ist da ich eien Fahrerlaubniss für 7,5 tonner habe aber einen neuen EU Führerschein dafür erst bekomme wenn ich Erste Hilfe Nachweis und Sehtest erbringe. Nehem ich den neuen Führerschein an erkläre ich mich damit bereit auf die 7,5t zu verzichten und darf nur noch vis 3,5t inkl Zuglast!
Damit darfste nicht mal einen grossen Sprinter fahren *lol*
Mein kluger anwalt hat sich deswegen schon ganz schalu gemacht und mich danach halbschlau
Also wie du schon erwähnst ist der Führerschein nur ein Dokument, wie ein Diplombrief oder eine Meisterurkunde.
Ein EU Führerschein kostet übrigens 160 Euro !!!
Die haben voll den Knall und 160 Euro finde ich mal so richtig unverschähmt.
Lustig wird es dann bald wenn ich mal in eine Fahrzeugkontrolle komme, da werden danndie Beamten sicher meine ich hab den Knall
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ich glaube, es geht gar nicht so sehr um die Gültigkeit der grundsätzlichen Erlaubis zum Fahren enes Fahrzeugs und deren „Unbefristetheit“ (auch wenn das angedacht wurde). Die Unbefristetheit bezieht sich eher darauf, dass das konkrete Dokument unbefristet diese Erlaubnis belegen kann und ob, bzw. auf welchem Wege diese Beweisfunktion (unabhängig von dem Recht zum Führen eines KFZ) aufgehoben werden darf.
Gruß,
Dea
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wo ist eigentlich das Problem???
Ich habe vor ein paar Jahren meinen grauen Lappen gegen den neuen kleinen EU-Führerschein umgetauscht und dabei auch leichten Herzens auf den schweren Anhänger hinter dem 7,5 Tonner verzichtet.
Eigentlich darf ich noch immer wesentlich mehr fahren, als ich bisher jemals gefahren bin!
Im Ausland gibt es keine unnötigen Diskussionen und das Ding passt einfach in die Geldbörse!
Wenn jetzt noch ein neuer Personalausweis eingeführt wird, der sich auch an das Scheckkartenformat hält, bin ich zufrieden!
Ich bin zur Zulassungsstelle gegangen, habe meinen Antrag ausgefüllt, ein Lichtbild abgegeben, ein paar Euro bezahlt (die unten genannten 160 Euro halte ich für einen dummen Witz) und hatte ein paar Tage/Wochen später meinen neuen Führerschein!
Sorry, aber ich bin neugierig, wo Du eigentlich ein Problem siehst???
Ulli, die einfach keine Lust auf Österreicher, Niederländer oder Italiener hat, die im Ausland an dem grauen, unförmigen Lappen mit dem veralteten Lichtbild rummeckern…
Noch dazu ist die neue Fleppe weniger wert, weil man mit
Kalsse 3 Alt max 15 Tonnen auf 3 Achsen fahren durfte.
Mit dem neuen nur noch 12.5 Tonnen.
Dafür gibt es jetzt diese 45kmH minicars die die Straßen
bevölkern.
Das ist Brüssel Versaille II
Jakob, der der Meinung ist Brüssel ist Mist und Euro ist
Mist.
Und Leute die Halbwahrheiten herausschwätzen sind auch Mist.
a) Entscheindend für die Frage, wieviel Tonnen man fahren darf ist nicht die Art des „Lappens“, sondern die Frage, wann man die Prüfung abgelegt hat. Tausche ich heute meinen alten gegen einen neuen Führerschein, darf ich immernoch 7,5t steuern.
b) Die Geschichte mit dem Zwangsumtausch in 10 Jahren war eine Facette einer ganzen Diskussion. Beschlossen ist noch überhaupt nichts.
wo ist eigentlich das Problem???
Ich habe vor ein paar Jahren meinen grauen Lappen gegen den
neuen kleinen EU-Führerschein umgetauscht und dabei auch
leichten Herzens auf den schweren Anhänger hinter dem 7,5
Tonner verzichtet.
Bestandsschutz. Du darfst alles fahren, was du auch bisher fahren durftest. Schau dir mal die Ausnahmenummern auf der Karte an.
Hallo,
also ich denke daß dem Staat da schon eine Möglichkeit einfallen wird.
Wenn z.B. ,um bei deinem Univergleich zu bleiben, festgelegt würde, daß man mit einem Juraabschluß vor 1995 nicht mehr Anwalt sein darf in Deutschland, dieses Diplom allerdings in ein neues Umgetauscht werden kann, welches dann wieder zum Anwaltsdasein berechtigt, wer könnte da was dagegen machen?
Das Alte Diplom darfst Du dann behalten, aber es ist nix mehr wert!
Genauso ginge es mit dem Führerschein. Ab dem 1.1.XX darf man eben nur noch mit dem neuen fahren. Wer einen alten hat, bekommt einen neuen und darf den alten zum Tapezieren behalten.
Das da viel möglich ist glaub ich. Z.B. hat mein Vater einen alten Führerschein Klasse 3. Durfte also 7,5 Tonner fahren. Aber inzwischen mußt Du ab 50 zum medizinischen Check und wenn Du 2 Jahre nicht warst dann ist die Erlaubnis zum 7,5 Tonner fahren hinüber! Davon wußte er auch nix. Wenn er fährt, wie er das in den vergangenen jahren hin und wieder getan hat, dann fährt er jetzt ohne gültige Faherlabnis und Versicherungsschutz!
Davon war zur Zeit der Erlangung seiner Fahrerlaubnis nie die Rede!
Ich hab mir aber mal von nem fahrlehrer sagen lassen, daß,
wenn du per unterschrift auf die anderen klassen verzichtest,
sind sie weg…
also ich habe meinen Füherschein 1980 gemacht, und wie schon gesagt, bis auf den überschweren Anhänger hinter dem 7,5 Tonner darf ich noch immer alles fahren.
A incl. A1
B
C1 mit der Einschränkung 171 (Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste)
BE
C1E
M
L mit den Einschränkungen 174 und 175 (Klasse L - gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind
175
Klasse L - auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³)
Vielleicht bin ich innerlich blond, aber ich sehe das Problem einfach nicht!
Für mich überwiegen die Vorteile, weil auch im Ausland jeder sofort weiss, dass und was ich fahren darf!
LG Ulli, die nur auf Dinge verzichtet hat, die sie sowieso noch nie benötigt hat…
a) Entscheindend für die Frage, wieviel Tonnen man fahren darf
ist nicht die Art des „Lappens“, sondern die Frage, wann man
die Prüfung abgelegt hat. Tausche ich heute meinen alten gegen
einen neuen Führerschein, darf ich immernoch 7,5t steuern.
mal nicht so eilig! Information ist alles. Natürlich darfst du noch 7,49 t (nicht 7,5) fahren, weil du u.a. den C1E bekommst.
Dabei gibt es aber Änderungen:
es dürfen jetzt auch zweiachsige Anhänger gefahren werden (Aufwertung)
der Anhänger darf nicht schwerer als die Zugmaschine sein (vorher bis zu 1,4fach so schwer) (Abwertung)
es dürfen max. 12 t Gesamtgewicht (Zugmaschine und Anhänger) gefahren werden (vorher max 18 t = 7,5 + 1,4*7,5) (Abwertung)
C1E gilt nicht unbefristet sondern nur bis zum 50. Lebensjahr, danach muss alle 5 Jahre eine Prüfung abgelegt werden. (sinnvoll)
Und Leute die Halbwahrheiten herausschwätzen sind auch Mist.
a) Entscheindend für die Frage, wieviel Tonnen man fahren darf
ist nicht die Art des „Lappens“, sondern die Frage, wann man
die Prüfung abgelegt hat. Tausche ich heute meinen alten gegen
einen neuen Führerschein, darf ich immernoch 7,5t steuern.
b) Die Geschichte mit dem Zwangsumtausch in 10 Jahren war eine
Facette einer ganzen Diskussion. Beschlossen ist noch
überhaupt nichts.
Es ist bekannt das die Holländische Polizei den grauen bei Kontrollen einfach einbehält.
Die Käseköppe interessiert es überhaupt nicht ob das Document in Deutschland uneingeschränkt gültig ist.
Diese Warnung wollte ich noch hinzufügen.
Jakob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es ist bekannt das die Holländische Polizei den grauen bei
Kontrollen einfach einbehält.
Die Käseköppe interessiert es überhaupt nicht ob das Document
in Deutschland uneingeschränkt gültig ist.
der Führerschein ist nur die „Sichtbarmachung“ der Fahrerlaubnis.
Daher gelten auch immer noch „Führerscheine“ die im Kaiserreich bis 1918 ausgestellt wurden.
Daher kann dich der Staat auch nicht zwangsweise zum Umtausch verpflichten.
Natürlich musst du dann alelrdings mit einem alten „Lappen“ bei einer Behördlichen Kontrolle mit
Problemen rechnen,da viele der heutigen Ordnungshüter noch so jung sind,das sie diesen „Lappen“ nicht mehr kennen.
Z.B. hat mein Vater einen
alten Führerschein Klasse 3. urfte also 7,5 Tonner :fahren. Aber inzwischen mußt u ab 50 zum medizinischen :Check und wenn Du 2 Jahre :nicht warst dann ist die :Erlaubnis zum 7,5 Tonner
fahren hinüber!
Waaas!? Wo kann ich darüber mehr erfahren? Ich bin über 50, oft per Lkw und Gespann unterwegs und war noch nie beim medizinischen Check.
Das da viel möglich ist glaub ich. Z.B. hat mein Vater einen
alten Führerschein Klasse 3. Durfte also 7,5 Tonner fahren.
Aber inzwischen mußt Du ab 50 zum medizinischen Check und wenn
Du 2 Jahre nicht warst dann ist die Erlaubnis zum 7,5 Tonner
fahren hinüber!
Bist Du Dir da sicher? M.W: betrifft das die Inhaber des Führerschein 2 (und seine [dem Führerschein seine] Erben). In meinem Lappen der rosa Art ist auch die 7,5 noch drin … das würde ja bedeuten, dass alle Inhaber des „alten 3er“ und „neuen Haumichtot mit Erweiterung auf 7,5“ nicht mehr dürften? Das kann ich mir selbst in diesem unserem komischen Lande kaum vorstellen …
alten Führerschein Klasse 3. urfte also 7,5 Tonner :fahren. Aber inzwischen mußt u ab 50 zum medizinischen :Check und wenn Du 2 Jahre :nicht warst dann ist die :Erlaubnis zum 7,5 Tonner
fahren hinüber!
Es lohnt sich sogar, den alten grauen Wisch Klasse 3 in einen EU-Führerschein umzutauschen. Durfte man vorher nur Lkw bis 7,5 t fahren, sinds mit der Klasse C1E Gespanne bis 12 t.
Gesundheitschecks gibts nur für Berufskraftfahrer.