bei uns:
Hoi Du!
hier ein Auszug der online-Seite der Solinger Verwaltung:
Benötigt werden:
Für alle Klassen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ein Lichtbild (im Halbprofil, ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm),
Name und Anschrift der Fahrschule
zusätzlich:
Für Klassen A, A1, B, BE, L, M, T, S:
Sehtestbescheinigung gem. § 12 Abs. 2 FeV
Ausbildungsnachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort gem. § 19 Abs. 1 FeV
Für Klassen C. C1, CE, C1E
Augenärztliches Gutachten gem. § 12 Abs. 6 FeV
Bescheinigung über die ärztl. Eignungsuntersuchung gem. § 11 Abs. 9 FeV i. V. m. Anlage 5 Ziff. 1
Nachweis über Ausbildung in erster Hilfe gem. § 18 Abs. 2 FeV
Für Klassen D, D1, DE, D1E:
Augenärztliches Gutachten gem. § 12 Abs. 6 FeV
Bescheinigung über die ärztl. Eignungsuntersuchung gem. § 11 Abs. 9 FeV i. V. m. Anlage 5 Ziff. 1
Erweiterte Eignungsuntersuchung gem. § 11 Abs. 9 FeV i. V. m. Anlage 5 Ziff. 1 +2
Nachweis über Ausbildung in erster Hilfe gem. § 18 Abs. 2 FeV
Informationen rund um den Antrag
Antragstellung
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter beträgt:
16 Jahre bei Klasse A1, L, M, T und S
18 Jahre bei Klasse B, C, C1, BE, CE, und C1E
21 Jahre bei Klasse D, D1 , DE, D1E
25 Jahre bei Klasse A unbeschränkt bei direktem Einstieg.
Sie werden sich in der Regel zunächst an eine Fahrschule wenden und dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung etc.) erhalten.
Prüfungen und Aushändigung des Führerscheins
Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen (Dauer ca. 4 Wochen) wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Alles weitere im Zusammenhang mit der theoretischen und praktischen Prüfung erfährt man in der Fahrschule.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag verfällt bzw. als zurückgenommen gilt, wenn die Befähigungsprüfung nicht innerhalb eines Jahres seit Erteilung des Prüfauftrages abgelegt wird.
Vorsprache:
Persönliche Vorsprache oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person.
Gebühren:
42,60 €, 43,40 € bei Probezeit
Die Gebühr kann bar oder mit der ec-Karte (mit PIN-Nr.) bezahlt werden.
Rechtsgrundlagen:
§ 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben 
Lieben Gruss
Ulli, die selbst nur Bewerbungsfotos im „Überformat“ hat…