Hallo,
ich hätte eine Frage bzgl. Führerscheine für’s Bootfahren:
was benötigt man wann?
Genauer gefragt:
Fal1 1: Ich baue mir ein Segelkatamaran od. Gummiboot mit Segel (ohne Motor), für 2- 4 Personen. Damit möchte ich auf Binnenseen segeln, u. a. Chimsee, Starnberger See, Bodensee, Plattensee, Kochelsee, Walchensee, Gardasee. Muß ich es irgend-wie anmelden? Brauche ich dafür irgend-einen Führerschein?
Fal 2: Ich befestige mir am Gerät (1) einen kleinen Außenboder. Wie schaut es jetzt aus (ich weiß, in manchen Gewässern sind keine Benzinmotore erlaubt).
Fall 3: Ich segle mit Boot (1) od. (2) am Meer (werde ich wohl kaum machen, ist mir zu gefährlich, aber kann ja sein). Was gilt dann? In Deutschland bzw. im Ausland?
Wie schauen diese 3 Fälle einerseits aus rechtlicher Sicht aus, andererseits wie hoch sind die Strafen, wenn ich eine Bedingung davon nicht erfüllen, und was muß das Bot aufweisen? Ich habemal gehört, daß sogar Wildwasserkajaks eigentlich einen Bootsnamen in bestimmter Schriftgröße haben müssen?
Fall 4: Ich fahre mit Bekannten nach Kroatien, er will dort eine Yacht (od Segelboot?) für 4 - 6 Leute ausleihen (näheres weiß ich noch nicht). Er hat irgend-einen Schein, und er hat mal gesagt, er habe sich erkundigt, das geht. Darf ich nun mit dieser Yacht fahren, wenn er am Ufer bleibt? Wenn nicht - was benötige ich, damit ich es darf? Auch hier geht es mir einerseits um rehtliche und erst anschließend um versicherungstechnische Sachen. Wie schaut es damit in anderen Ländern aus? Darf ich den Außenborder anlassen?
Hinweis zum Schluß: ich weiß selbstverständlich, daß es nicht so ganz einfach ist, eine Yacht zu steuern, mir sind die Gefahren bewußt. Mir geht es aber nur darum, wann ich welchen Schein brauche, davon habe ich gar keine Ahnung.
Gruß,
Peter