Führerscheine etc. - was wird benötigt?

Hallo,

ich hätte eine Frage bzgl. Führerscheine für’s Bootfahren:
was benötigt man wann?

Genauer gefragt:

Fal1 1: Ich baue mir ein Segelkatamaran od. Gummiboot mit Segel (ohne Motor), für 2- 4 Personen. Damit möchte ich auf Binnenseen segeln, u. a. Chimsee, Starnberger See, Bodensee, Plattensee, Kochelsee, Walchensee, Gardasee. Muß ich es irgend-wie anmelden? Brauche ich dafür irgend-einen Führerschein?

Fal 2: Ich befestige mir am Gerät (1) einen kleinen Außenboder. Wie schaut es jetzt aus (ich weiß, in manchen Gewässern sind keine Benzinmotore erlaubt).

Fall 3: Ich segle mit Boot (1) od. (2) am Meer (werde ich wohl kaum machen, ist mir zu gefährlich, aber kann ja sein). Was gilt dann? In Deutschland bzw. im Ausland?

Wie schauen diese 3 Fälle einerseits aus rechtlicher Sicht aus, andererseits wie hoch sind die Strafen, wenn ich eine Bedingung davon nicht erfüllen, und was muß das Bot aufweisen? Ich habemal gehört, daß sogar Wildwasserkajaks eigentlich einen Bootsnamen in bestimmter Schriftgröße haben müssen?

Fall 4: Ich fahre mit Bekannten nach Kroatien, er will dort eine Yacht (od Segelboot?) für 4 - 6 Leute ausleihen (näheres weiß ich noch nicht). Er hat irgend-einen Schein, und er hat mal gesagt, er habe sich erkundigt, das geht. Darf ich nun mit dieser Yacht fahren, wenn er am Ufer bleibt? Wenn nicht - was benötige ich, damit ich es darf? Auch hier geht es mir einerseits um rehtliche und erst anschließend um versicherungstechnische Sachen. Wie schaut es damit in anderen Ländern aus? Darf ich den Außenborder anlassen?

Hinweis zum Schluß: ich weiß selbstverständlich, daß es nicht so ganz einfach ist, eine Yacht zu steuern, mir sind die Gefahren bewußt. Mir geht es aber nur darum, wann ich welchen Schein brauche, davon habe ich gar keine Ahnung.

Gruß,
Peter

Hallo,

ich hätte eine Frage bzgl. Führerscheine für’s Bootfahren:
was benötigt man wann?

Schau dir mal in der gleichen Leiste die angegebe Mitteilung an, sie wird dir einiges erklären.
Re: SBF See Motor, Küste nur bis 3sm ??? (Dietmar Mosler, 28.5.2001 19:51)

Gruß Günni

Hallo Peter,

viele Fragen, will mal versuchen ein paar zu beantworten:

Fal1 1: Ich baue mir ein Segelkatamaran od. Gummiboot mit
Segel (ohne Motor), für 2- 4 Personen. Damit möchte ich auf
Binnenseen segeln, u. a. Chimsee, Starnberger See, Bodensee,
Plattensee, Kochelsee, Walchensee, Gardasee. Muß ich es
irgend-wie anmelden? Brauche ich dafür irgend-einen
Führerschein?

Plattensee und Gardasee weiß ich im Moment nicht, bei den Süddeutschen Binnenseen, außer Bodensee, hängt die Frage der Zulassung sehr von der Größe und Ausstattung ab des Bootes ab.
Am Bodenssee ist auf jeden Fall die Bodenseezulassung erforderlich.
An Führerscheinen brauchst Du ab 12 qm Segelfläche auf deutschen Binnenseen den Sportbootführerschein (SBF) Binnen, auf dem Bodenssee das Bodenseeschifferpatent Kat. D.

Fal 2: Ich befestige mir am Gerät (1) einen kleinen
Außenboder. Wie schaut es jetzt aus (ich weiß, in manchen
Gewässern sind keine Benzinmotore erlaubt).

Wie klein? Ab 5 PS ist auf deutschen Binnengewässern der SBF Binnen erforderlich, soweit Motoren überhaupt zugelassen sind.
Auf dem Bodensee brauchst Du wieder eine Bodenseezulassung - der Motor muß übrigens die weltweit strengsten Umweeltschutzauflagen erfüllen um überhaupt zugelassen zu werden, und sofern 5 PS überschritten sind das Bodenseeschifferpatent der Kat. A + D.

Fall 3: Ich segle mit Boot (1) od. (2) am Meer (werde ich wohl
kaum machen, ist mir zu gefährlich, aber kann ja sein). Was
gilt dann? In Deutschland bzw. im Ausland?

In Deutschland brauchst Du den SBF See - im Ausland gelten die jeweils nationalen Regelungen, in den meisten Ländern ist kein Führerschein vorgeschrieben. Wo ein Führerschein vorgeschrieben ist, wird der SBF See grundsätzlich anerkannt.

Wie schauen diese 3 Fälle einerseits aus rechtlicher Sicht
aus, andererseits wie hoch sind die Strafen, wenn ich eine
Bedingung davon nicht erfüllen, und was muß das Bot aufweisen?

Kommt sehr drauf an, wann, wo, wie… Das würde hier zu weit führen.

Ich habemal gehört, daß sogar Wildwasserkajaks eigentlich
einen Bootsnamen in bestimmter Schriftgröße haben müssen?

Theoretsich ja, die bestimmte Schriftgröße beträgt zum Beispiel am Bodensee mind. 8 cm, in den meisten Verordnungen ist jedoch nur „von klar lesbar“ die Rede, was immer das heißen mag.

Fall 4: Ich fahre mit Bekannten nach Kroatien, er will dort
eine Yacht (od Segelboot?) für 4 - 6 Leute ausleihen (näheres
weiß ich noch nicht). Er hat irgend-einen Schein, und er hat
mal gesagt, er habe sich erkundigt, das geht. Darf ich nun mit
dieser Yacht fahren, wenn er am Ufer bleibt? Wenn nicht - was
benötige ich, damit ich es darf?

Nach kroatischem Recht mal auf jeden Fall ein Funkzeugnis. Ein Führerschein ist eigentlich nicht vorgeschrieben.
Es dürfte jedoch massiven Ärger mit dem Vermieter geben - daß Du in der Situation nicht versichert bist ist eh klar.

Auch hier geht es mir
einerseits um rehtliche und erst anschließend um
versicherungstechnische Sachen. Wie schaut es damit in anderen
Ländern aus? Darf ich den Außenborder anlassen?

Siehe oben - es macht von der Führerscheinpflicht her keinen Unterschied ob es Dein eigenes Boot oder eine gecharterte (geliehene) Yacht ist.

Hinweis zum Schluß: ich weiß selbstverständlich, daß es nicht
so ganz einfach ist, eine Yacht zu steuern, mir sind die
Gefahren bewußt.

…hoffentlich!!!

Gruß
Werner

Hallo Peter,

viele Fragen, will mal versuchen ein paar zu beantworten:

Hallo Werner,

danke für die Antworten! Hast Du vielleicht Adresse einer Webseite, wo so-etwas genau erklärt wird?

Fal1 1: Ich baue mir ein Segelkatamaran od. Gummiboot mit
Segel (ohne Motor), für 2- 4 Personen. Damit möchte ich auf
Binnenseen segeln, u. a. Chimsee, Starnberger See, Bodensee,
Plattensee, Kochelsee, Walchensee, Gardasee. Muß ich es
irgend-wie anmelden? Brauche ich dafür irgend-einen
Führerschein?

Plattensee und Gardasee weiß ich im Moment nicht, bei den
Süddeutschen Binnenseen, außer Bodensee, hängt die Frage der
Zulassung sehr von der Größe und Ausstattung ab des Bootes ab.
Am Bodenssee ist auf jeden Fall die Bodenseezulassung
erforderlich.
An Führerscheinen brauchst Du ab 12 qm Segelfläche auf
deutschen Binnenseen den Sportbootführerschein (SBF) Binnen,
auf dem Bodenssee das Bodenseeschifferpatent Kat. D.

Verstehe ich es richtig, daß unter 12 qm gar nichts benötigt wird? Oder brauche ich trotzdem diese Bodenseezulassung? Wenn ja: wie macht man das, wie viel kostet das?
Im konkreten Fall wird es wohl vorerst um ein Segelkatamaran mit (bitte nicht lachen) 4,5m Länge, 2,2m Breite, 7,5 qm Segel (1 - 2 Segel) (evtl. etwas mehr Fläche, weiß noch nicht genau) handeln. Oder geht so-etwas noch als „Spielzeug“ durch? ich meine, für mein Surfbrett habe ich ja auch noch nie eine Zulassung benötigt, und wenn ich 2 Surfbretter zusammenschraube, dürfte auch keiner etwas sagen. Andererseits komme ich so locker auf 15 qm.

Fal 2: Ich befestige mir am Gerät (1) einen kleinen
Außenboder. Wie schaut es jetzt aus (ich weiß, in manchen
Gewässern sind keine Benzinmotore erlaubt).

Wie klein? Ab 5 PS ist auf deutschen Binnengewässern der SBF
Binnen erforderlich, soweit Motoren überhaupt zugelassen sind.
Auf dem Bodensee brauchst Du wieder eine Bodenseezulassung -
der Motor muß übrigens die weltweit strengsten
Umweeltschutzauflagen erfüllen um überhaupt zugelassen zu
werden, und sofern 5 PS überschritten sind das
Bodenseeschifferpatent der Kat. A + D.

Es werden wohl 3 PS sein, also unter 5 PS. Sind hierfür dann also gar keine Genehmigungen erforderlich?

Fall 3: Ich segle mit Boot (1) od. (2) am Meer (werde ich wohl
kaum machen, ist mir zu gefährlich, aber kann ja sein). Was
gilt dann? In Deutschland bzw. im Ausland?

In Deutschland brauchst Du den SBF See

Aber nur bei Boot mit Segelfläche über 12 qm?

Ich habemal gehört, daß sogar Wildwasserkajaks eigentlich
einen Bootsnamen in bestimmter Schriftgröße haben müssen?

Theoretsich ja, die bestimmte Schriftgröße beträgt zum
Beispiel am Bodensee mind. 8 cm, in den meisten Verordnungen
ist jedoch nur „von klar lesbar“ die Rede, was immer das
heißen mag.

Genügt da einfach irgend-ein Wort? oder muß es auch irgend-wie irgend-wo eingetragen werden? Braucht man so etwas auch beim oben erwähntem Katamaran?

Gruß,
Peter

Hallo Peter,

danke für die Antworten! Hast Du vielleicht Adresse einer
Webseite, wo so-etwas genau erklärt wird?

Hab’ nichts Gescheites gefunden - hab’ allerdings die Suchmaschinen auch nicht besonders gequält…

Verstehe ich es richtig, daß unter 12 qm gar nichts benötigt
wird? Oder brauche ich trotzdem diese Bodenseezulassung? Wenn
ja: wie macht man das, wie viel kostet das?

Die Bodenseezulassung brauchst Du trotzdem - wenn das Boot nicht motorisiert ist und keine Wohngelegenheit (sprich Kajüte) aufweist, ist das ziemlich einfach: Du forderst bei einem Landratsamt (Konstanz, Friedrichshafen oder Lindau) das entsprechende Formular an, füllst es aus, bekommst eine Rechnung (aktuelle Preise kenne ich nicht, vor 20 Jahren waren es ca. DM 60,-) und nach Bezahlung derselben Deine Zulassung und ein Kennzeichen zugeteilt. Dazu bekommst Du dann noch ein Merkblatt, in dem u.a. genau beschrieben ist, wie und wo Du Dein „Schiff“ mit dem Kennzeichen verunzieren darfst/mußt.
Weißt das Schiffchen einen Motor (ab 5 PS) auf ist das Boot vorzuführen und abnehmen zu lassen (ähnlich wie ein Auto beim TÜV), dann wird’s schon eine ganze Ecke teurer.

Einen Führerschein brauchst Du unter 12 qm nicht.

Im konkreten Fall wird es wohl vorerst um ein Segelkatamaran
mit (bitte nicht lachen) 4,5m Länge, 2,2m Breite, 7,5 qm Segel
(1 - 2 Segel) (evtl. etwas mehr Fläche, weiß noch nicht genau)
handeln. Oder geht so-etwas noch als „Spielzeug“ durch?

Definitiv nein…

ich
meine, für mein Surfbrett habe ich ja auch noch nie eine
Zulassung benötigt,

war lange umstritten - man hat dann irgendwann eine Sonderregelung getroffen, weil man eingesehen hat, daß die Regelung für Surfbretter einfach nicht praktikabel sind.

und wenn ich 2 Surfbretter
zusammenschraube, dürfte auch keiner etwas sagen.

Denkste! 2 Surfbretter zusammengeschraubt ergeben selbsverständlich einen Katamaran. Da greifen die o.g. regelungen voll. Da wird die Wapo wenig Spaß verstehen.

Andererseits
komme ich so locker auf 15 qm.

…und brauchst deswegen selbstveständlich ein Bodenseeschifferpatent.

Es werden wohl 3 PS sein, also unter 5 PS. Sind hierfür dann
also gar keine Genehmigungen erforderlich?

Muß in der zulassung eingetragen sein, also beim Antragsformular mitangeben. Meines Wissens wird eine Bescheinigung des Herstellers verlangt, daß die Abgasgrenzwerte für den Bodensee eingehalten werden. Das Problem: diese können aufgrund technischer Schwierigkeiten eigentlich nur von Viertaktmotoren eingehalten werden. Es gab lange das Problem, daß es keinen Hersteller gab, der einen Viertakter unter 9,9 PS im Programm hatte - ich weiß nicht, ob sich das inzwischen geändert hat.

Aber nur bei Boot mit Segelfläche über 12 qm?

Stimmt.

Genügt da einfach irgend-ein Wort? oder muß es auch irgend-wie
irgend-wo eingetragen werden? Braucht man so etwas auch beim
oben erwähntem Katamaran?

Bei der von Dir angestrebten Größenordnung und rein privater Nutzung reicht ein Name und die Angabe des Heimathafens am Heck.
Heimathafen in diesem Sinne kann sein: der regelmäßige Liegeplatz des Schiffes, der Wohnort des Eigners (hab’ den leisen Verdacht, daß das in Deinem Fall eh’ das gleiche ist) oder der Sitz eines Yachtclub’s in dem der Eigner Mitglied ist.
D.h. der „Heimathafen“ muß keineswegs am Wasser liegen!

Gruß
Werner

Hallo Werner,

wo hast du denn das mit den 12 m² her? - in meinen Unterlagen und beim DSV konnte ich nichts derlei finden!

Auf bestimmten Gewässern in Mecklenburg (Müritz-Elde-Wasserstraße und Müritz-Havel-Wasserstraße) gibt es übrigens eine Befreiung vom SBF Binnen für Charterboote, d.h. man darf dort Charter-(Motor)boote nach Einweisung durch den Vercharterer auch ohne Führerschein fahren.

Reinhard

Hallo Reinhard,

wo hast du denn das mit den 12 m² her? - in meinen Unterlagen
und beim DSV konnte ich nichts derlei finden!

Stimmt, da hab ich bei der Formulierung was durcheinandergebracht. Danke für die Korrektur.
Die 12 qm beziehen sich explizit auf den Bodensee - sie gelten nicht für die anderen Gewässer.

Bodensee-Schiffahrts-Ordnung Artikel 12.01:
Patentpflicht
Zur Führung eines Fahrzeugs mit Maschinenantrieb, des Maschinenlesitung 6 PS (DIN) übersteigt, sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 m² Segelfläche ist ein Schifferpatent erforderlich.

Auf bestimmten Gewässern in Mecklenburg
(Müritz-Elde-Wasserstraße und Müritz-Havel-Wasserstraße) gibt
es übrigens eine Befreiung vom SBF Binnen für Charterboote,
d.h. man darf dort Charter-(Motor)boote nach Einweisung durch
den Vercharterer auch ohne Führerschein fahren.

Gilt aber explizit nur für Charterboote und mit dem Charterschein, welcher allerdings nur eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Einweisung, ausgestellt durch den Vercharterer, ist.

Gruß
Werner

Also - etwas verkürzt (korrigiere mich, wenn ich daneben liege):

Solange man am Boot einen Motor mit einer Leistung = 5 PS :
Auf Binnengewässern: SBF Binnen (Ausnahme: die erwähnte Charterboot-Regelung in MeckPomm)
Auf Seeschiffahrtstraßen: SBF See

Die (Segel-) Führerscheine des DSV werden von Amts wegen nirgendwo verlangt - was Vercharterer bzw. die Versicherungen dazu sagen, wenn man „ohne“ fährt, ist eine andere Sache…

Reinhard

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… genau so ist es korrekt! (o.w.T.)
Gruß
Werner

Also - etwas verkürzt (korrigiere mich, wenn ich daneben
liege):

Solange man am Boot einen Motor mit einer Leistung 3 m²???

Als ich noch daheim wohnte waren es 5 m² Segelfläche.
Da dann aber alle mit 4,9m² surften, kann es gut sein, dass die Grenze herabgesetzt wurde…

wieder was gelernt…

Zauberm@us *mitBerlinerScheinvon1989*

Die Regelung gibt es aber offensichtlich schon länger - in meinem Delius/Klasing-Buch von 1991 (Overschmidt/Gliewe) steht sie schon so drin.

(Siehe übrigens auch: http://www.sportboot-see.de/docu/scheine_amtlich.htm)

Reinhard