Führerscheinentzug

wird die Zeit vom Führerscheinentzug bis zur Gerichtsverhandlung angerechnet oder beginnt die Strafe erst mit dem Tag des Urteils?

wird die Zeit vom Führerscheinentzug bis zur
Gerichtsverhandlung angerechnet oder beginnt die Strafe erst
mit dem Tag des Urteils?

Sei gegrüsst,
als ich ihn das erste mal weg hatte,das war vor knapp 10 Jahren,wurde die Zeit mit angerechnet.Nur kann es sein-wie es bei mir der Fall war-daß es das LRA einen Feuchten interresiert was der Richter sagt.Mein Urteil waren 9 Monate und gelaufen bin ich fast 2 Jahre

wird die Zeit vom Führerscheinentzug bis zur
Gerichtsverhandlung angerechnet oder beginnt die Strafe erst
mit dem Tag des Urteils?

Hallo,
Die Strafe zählt ab Rechtskraft des Urteils oder STrafbefehls, wobei der Richter das indirkt mit einrechnet meistens und wenn man Glück hat.

wird die Zeit vom Führerscheinentzug bis zur
Gerichtsverhandlung angerechnet oder beginnt die Strafe erst
mit dem Tag des Urteils?

Ja, ab dem Datum der Abgabe des Führerscheins.