Hallo…
Ich habe da mal eine Fragen bezogen auf Führerscheinentzug. Mir wurde der Führerschein am 02.07.1997 wegen"Fahrerflucht" entzogen.Den selbigen habe ich seit diesem Datum nicht mehr gesehen:frowning:
Meine Frage ist: Ist es möglich, den Führerschein auch ohne Prüfung wieder zurückzubekommen nach solanger Zeit?
Wollte jetzt nicht die ganze Geschichte dazu hier schreiben, aber wenn es nötig ist, meine Frage dadurch besser zu beantworten, dann kann ich natürlich auch die Geschichte dazu noch nachreichen.
Besten Dank im Vorraus
Flieger71
Eine erneute Führerscheinprüfung ist nicht nötig, wenn die Fahrerlaubnisbehörde keine Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung hat. Nach vorangegangener Entziehung muss man nicht notwendigerweise eine erneute Prüfung machen. Der Passus wurde in der FeV geändert. Allerdings könnte u.U. eine MPU angeordnet werden.
Danke für deine schnelle Antwort:smile:
Das würde bedeuten, das ich am Montag doch mal zur Führerscheinstelle gehen sollte, um mich dort mal zu erkundigen?..Unter welchen Vorrausetzungen müsste ich denn mit einer MPU rechnen? Habe mir zu meiner aktiven Zeit als Fahrer nichts zu Schulden kommen lassen.Desweiteren bin ich auch nicht auffällig geworden nach dem Entzug des Führerscheines mit zB…Fahren ohne Führerschein…
Mit freundlichen Grüßen Flieger 71
Hallo,
Handelt es sich um eine Führersceinsperre oder ein Fahverbot?
MfG, Jörn Otten.
Hallo,
Ich bin damals zu einer Geldstrafe von 3000DM und einem Fahrverbot von 4 Monaten verurteilt worden.
Mit freundlichen Grüßen Flieger71
eine mpu wird immer dann verlangt, wenn sich charakterliche Mängel andeuten oder naheliegend sind. da es sich allerdings um eine angelegenheit die weit mehr als 10 jahre zurückliegt, hat die fahrerlaubnisbehörde einen gewissen ermessenspielraum. am besten man versucht die neubeantragung der fahrerlaubnis und wartet ab, was die führerscheinstelle darüber denkt bzw. wie sie argumentiert. es ist oftmals schwierig die begründungen der fahrerlaubnisbehörde nach zu vollziehn. also erstmal wiederbeantragung und dann abwarten.
Okay, danke für die Antwort.
Es gibt wohl unterschiede je nach Landkreis, aber für gewöhnlich muss man nach zwei Jahren ohne Fahrpraxis den Führerschein neu machen.
Einfach mal die Fahrerlaubnis neu beantragen und dann entscheidet die Führerscheinstelle.
mfg, Jörn Otten.