Hallo,
ein Arbeitskollege von mir wurde abends nach der Arbeit so gegen 23:30UHr von einer Zivilstreife mit 180km/h angehalten.Diese nahmen Ihm an Ort und Stelle den Führerschein ab.Seither sind gute 6 Wochen vergangen und er hat bis heute noch nichts gehört.Er hatte zudem nach einer Woche auf dem Amt angerufen und von deren Seite aus hieß es, dass sie den Führerschein noch gar nicht haben.
Ist es überhaupt rechtens einem direktdenFührerschein abzunehmen wenn kein schwerwiegendes Delikt wie zb Alkohl vorliegt?Und wie kann es sein das nach 6 Wochen immer noch nichts da ist?Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es da?
Hoffe das waar jetzt nicht zu verwirrend!
Ist es überhaupt rechtens einem direktdenFührerschein
abzunehmen wenn kein schwerwiegendes Delikt wie zb Alkohl
vorliegt?
Handelte es sich um 180 km/h innerorts oder außerorts? Nicht die eigentliche Geschwindigkeit dürfte maßgeblich sein, sondern der Grad der Verbotsüberschreitung. Wie schnell durfte er denn fahren?
Handelte es sich um 180 km/h innerorts oder außerorts? Nicht
die eigentliche Geschwindigkeit dürfte maßgeblich sein,
sondern der Grad der Verbotsüberschreitung. Wie schnell durfte
er denn fahren?
Jens
Er fuhr außerorts auf einer Bundesstraße die auf 100km/h beschränkt war!
Laut Bußgeldkatalog erhält er ein Fahrverbot von 3 Monaten, nur wenn es so weiter geht sind die 3 Monate vorbei und er hat noch nicht mal ne Rechnung bekommen.Kann er irgendwie Einspruch einlegen?
Er fuhr außerorts auf einer Bundesstraße die auf 100km/h
beschränkt war!
Laut Bußgeldkatalog erhält er ein Fahrverbot von 3 Monaten,
nur wenn es so weiter geht sind die 3 Monate vorbei und er hat
noch nicht mal ne Rechnung bekommen.Kann er irgendwie
Einspruch einlegen?
Man könnte sich zumindest mal bei der Führerscheinstelle nach dem Fortgang der Sache erkundigen. So zwischen 4-8 Wochen nach dem Einzug des Führerscheins wird normalerweise der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle angeordnet bzw. die Beschlagnahme des Führerscheins wird bestätigt. Eine Begründung steht immer dabei.
Er fuhr außerorts auf einer Bundesstraße die auf 100km/h
beschränkt war!
Man könnte sich zumindest mal bei der Führerscheinstelle nach
dem Fortgang der Sache erkundigen. So zwischen 4-8 Wochen nach
dem Einzug des Führerscheins wird normalerweise der Entzug der
Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle angeordnet bzw. die
Beschlagnahme des Führerscheins wird bestätigt. Eine
Begründung steht immer dabei.
Jens
Ok danke für die Information, werde es mal an Ihn weiterleiten.
Gruß Benny
Normalerweise ist es so, dass in Fällen von Geschwindigkeitsüberschreitungen (= Ordnungswidrigkeit) der Führerschein nicht sofort sichergestellt wird. Statt dessen bekommt der Betroffene nach erfolgter Anhörung von der zuständigen Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid, in dem er im Falle eines Fahrverbots auch zur Abgabe seines Führerscheins bei der Polizei aufgefordert wird.
Im vorliegenden Fall kann ich mir die sofortige Sicherstellung nur damit erklären, dass eine Straftat (z. B. Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht mit erheblichem Schaden usw. siehe § 69 StGB) vorlag. Wenn dem so war, dann wird der Führerschein mit der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dort wird über alles weitere entschieden. Die unten angesprochene richterliche Bestätigung der Beschlagnahme wird nur dann erfolgen, wenn es auch tatsächlich eine Beschlagnahme war d. h. der Betroffene mit einer Sicherstellung nicht einverstanden war und dies den Beamten auch gesagt hat.
Am besten ist es für den Betroffenen, mal mit dem Sachbearbeiter zu sprechen und ihn zu fragen, was überhaupt vorliegt. Egal ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit, er bekommt ohnehin die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern. Spätestens dann wird ihm mitgeteilt, was ihm zur Last gelegt wird.