Führerscheinentzug

Hallo
Mal angenommen man bekäme heute ein Schreiben, das man 38 Km /h auf
der Autobahn zu schnell gefahren bin.
Da es innerhalb von einen Jahr 2 X passiert wäre wird der
Führerschein wohl eingezogen. Für einen Monat.
Ab Morgen wäre man für einige Wochen im Ausland und bräuchte den
Führerschein nicht.
Könnte man diesen schon jetzt abgeben, bevor das Urteil gefallen ist
?
Gruß

Hallo Achim.

Kleiner terminologischer Hinweis:

wird der Führerschein wohl eingezogen. Für einen Monat.

Das wäre kein Führerscheinentzug (eigentlich: Entziehung der Fahrerlaubnis), sondern ein Fahrverbot - das sind zwei erheblich verschiedene Dinge. Während des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt, ist aber nicht „weg“, sondern wird nach Ablauf des Fahrverbots zurückgeschickt.

Könnte man diesen schon jetzt abgeben, bevor das Urteil gefallen ist?

Geht die fiktive Angelegenheit denn vor Gericht? Ein Fahrverbot kann auch von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren ausgesprochen werden (§ 25 StVG). Da das Fahrverbot infolge der zweiten Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 25 km/h binnen eines Jahres ein Regelfahrverbot, also quasi ein Automatismus ist, würde ich den Sinn des „Umwegs“ über das Amtsgericht nicht erkennen - aber, wohlgemerkt, ich weiß nicht, was das übliche Procedere ist.

Wie auch immer, ein Fahrverbot gilt ab Rechtskraft des Urteils oder der Bußgeldentscheidung (und kann in besonderen Fällen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, so dass es beispielsweise in einen Urlaub gelegt werden kann). Ein Rückdatieren des Beginns der Fahrverbotsdauer auf ein früheres Datum, an dem der Führerschein in Erwartung eines Fahrverbots, quasi „in vorauseilendem Gehorsam“ etwa bei der Polizei abgegeben worden ist, kann ich mir rechtlich nur schwer vorstellen.

Man könnte bei der Bußgeldbehörde anrufen, die Lage schildern und so erfahren, ob etwas dafür getan werden kann, dass das Fahrverbot möglichst bald zu laufen beginnt.

Gruß,
Zeh_14