Führerscheinentzug

Entzieht eine Behörde unrechtmäßig die Fahrerlaubnis und/oder Führerschein, kann die Behörde und/oder Person, welche den unrechtmäßigen Verwaltungsakt vorgenommen hat, wegen Freiheitsberaubung verklagt werden ?

Hi,

Entzieht eine Behörde unrechtmäßig die Fahrerlaubnis und/oder
Führerschein, kann die Behörde und/oder Person, welche den
unrechtmäßigen Verwaltungsakt vorgenommen hat, wegen
Freiheitsberaubung verklagt werden ?

??? War der Führerschein am Führerscheininhaber festgenäht und der Führerscheininhaber mußte deshalb mit eingezogen werden?

*Grübel*

Gruß S

Hallo,

naja Freiheitsberaubung ist vielleicht etwas weit herbeigezogen.

Aber wenn durch den Führerscheinentzug (wenn er wirklich ungerechtfertigt war) ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist (in Deiner Vika steht, dass Du selbständig bist) kann man den vielleicht einfordern. Aber den müsste man dann auch beweisen können. Und v.a. so, dass man keine andere Wahl hatte (wie z.B. Bus/ Bahn).

Grüße
Jessica

Danke, Jessica, für die Antwort. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist ja wohl schon ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, denke ich.

Hallo,

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist ja wohl schon ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, denke ich.

Ich denke da ähnlich, aber Freiheitsentzug heißt ja, dass man Dir die „Freiheit entzogen“ hat. Und das hat man ja nicht getan, Du konntest noch hingehen wo Du wolltest, wenn auch ohne Auto. Und ich glaube da liegt der Hund begraben.
Ich würde aber versuchen evtl. Mehr-Fahrtkosten erstattet zu bekommen (Bahn und öffentlicher Nahverkehr sind ja oft teurer als wenn man die Fahrt mit dem Auto gemacht hätte) und wenn Du einen wirtschaftlichen Schaden bzgl. Deiner Selbständigkeit erlitten hast den auch.

Grüße
Jessica

Hallo,
diese Schilderung, Frage, giebt nicht`s her. Es fehlt der Sachverhalt. Was heißt: unrechtsmäßig?. War da garnichts?.

Handelt es sich um ein Fahrverbot,(zeitlich begrenzt), oder um den Entzug der Fahrerlaubnis?. Gab es ein Gerichtsurteil? usw. usw.

Melde dich mal.

Gruß premme

hallo, premme, folgender sachverhalt: behörde ordnet wegen 14 punkten im ZVR teilnahme an aufbauseminar ASP an. Teilnahme erfolgte, ausführende fahrschule stellte keine bescheinigung aus. 4 wochen später entzug der fahrerlaubnis durch die behörde aufgrund der nichtteilnahme (was ja nicht stimmte). Rechnung der fahrschule über Besuch des Aufbauseminars der behörde vorgelegt. Behörde schrieb dennoch führerschein zur fahndung aus. ich fuhr weiter. dann führerschein-entzug durch polizei in flagranti. zwischenzeitlich auch 2. bescheinigung der fahrschule der behörde vorgelegt, daß ich am
Aufbauseminar ASP teilgenommen hatte. Der mE rechtswidrige Verwaltungsakt hätte schon bei vorlage der Rechnung zurückgenommen werden müssen! jetzt soll ich einen neuen führerschein beantragen, obwohl die staatsanwaltschaft das fahren ohne schein als geringfügig sah und keine sperrfrist ausgesprochen hatte. muß ich nun einen neuen schein machen, oder muß mir die behörde den alten schein zurückgeben und wieder die fahrerlaubnis erteilen?

Hallo,
da ist wahrscheinlich einiges quer gelaufen, und zusätzlich dein Verhalten.
1.) warum hat dir die Fahrschule keine Bescheinigung gegeben?.
2.) warum bist du nach dem Entzug noch gefahren?.

Aber, in der Zeit, in der wir hier (gerne) schreiben, könnte schon JEMAND für dich arbeiten.

Wenn du im Rechtsschutz bist, wende dich dorthin, du benötigst einen RA.

Solltest du kein Mitglied in einem Rechtsschutz sein, gehe zum Verkehrsgericht, hole dir einen Termin für eine Rechtsauskunft, lege dem dortigen RA alle Fakten vor. Der sagt dir deine Chancen. Kostet ca. 5.- 10.- Euro.

Bis dann, premme

super tip, premme! vielen dank !

Hi,
wieso „Freiheitsberaubung“? hat man dich in den Knast gesteckt oder was?
Nach dem, was du weiter unten geschrieben hast, wurde eine vorgeschriebene Bescheinigung nicht vorgelegt - die Entziehung der FE erfolgte mE zu recht.
Das kannst du allerdings im Rahmen einer „Fortsetzungsfeststellungsklage“ durch ein Verwaltungsgericht klären lassen. Wenn das Gericht meint, die Entziehung war zu Unrecht erfolgt, dann kannst du evtl. Schaden bei der Behörde geltend machen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Solltest du kein Mitglied in einem Rechtsschutz sein, gehe zum
Verkehrsgericht, hole dir einen Termin für eine
Rechtsauskunft, lege dem dortigen RA alle Fakten vor. Der sagt
dir deine Chancen. Kostet ca. 5.- 10.- Euro.

Das möchte ich jetzt einfach mal stark bezweifeln. Wenn man da eine Auskunft bekommt, dann mit Sicherheit nicht dazu, wie die Chancen vor Gericht stünden. Das dürfen sie dort gar nicht, da bekommt man nur Auskünfte zur Vorgehensweise, zu Anträgen etc…

Wo hast Du das her?

Gruß
loderunner (ianal)

1.) da bekommt man nur Auskünfte zur Vorgehensweise, zu Anträgen
2.) Wo hast Du das her?

1.) Genau, das war gemeint.
2.) selbst erlebt.

Gruß premme

Mal ehrlich, Freiheitsberaubung!

Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt…
(hier ist Freiheit des Aufenthalts gemeint, und auch wenn es per pedes ein bisschen länger dauert, du kannst gehen, wohin du willst.)

Absurde Frage.