Durch die Straftat hat offensichtlich die Ordnungsbehörde
Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und
Was für eine Straftat wäre das denn gewesen? Radfahren auf dem fast nicht gegen den Radweg abgegrenzten Gehsteig ist keine Straftat. Radfahren mit 1,05 Promille ist für den, der es kann, erlaubt.
Wenn es lediglich so war wie beschrieben, dann hielte ich den Entzug der FE schon für grenzwertig, aber vielleicht war der Gute bei am Geruch erkenntlichen über 0,8 schon deutlich entzügig, das soll es ja geben.
Was für eine Straftat wäre das denn gewesen? Radfahren auf dem
fast nicht gegen den Radweg abgegrenzten Gehsteig ist keine
Straftat. Radfahren mit 1,05 Promille ist für den, der es
kann, erlaubt.
die Promillegrenze ohne Ausfallerscheinungen liegt bei 1,6, wohl wahr. Aber bei der kleinsten Ausfallerscheinung bist du ab 0,3 Promille dran. Und so wie der Sachverhalt geschildert ist, scheint da doch einiges zu fehlen.
OK, bei deutlichen Ausfallerscheinungen wäre es eine Straftat. Deutliche Ausfallerscheinungen bei nur 1,05 Promille würden gegen eine Gewöhnung an Alkohol sprechen.
Da es sich lt. Angabe um einen einmaligen Vorfall handelt, dürfte der Betroffene den Verdacht auf eine Willkürmaßnahme des Landratsamtes hegen. Ich weiß nicht, ob Einspruch, Beschwerde usw. gegen eine solche Maßnahme vorgesehen ist.
wir können nur vermuten, was sich die Behörde dabei gedacht hat. Eins dürfte aber sicher sein: Im Ursprungspost fehlen wesentliche Fakten, insbesondere ist es kaum vorstellbar, dass jemand von einer derart geringen Menge Schnaps mehr als 1 Promille Alkohol ins Blut bekommt. Und solange wirklich nicht alle Fakten vorliegen, raten wir weiter…
Ein Bekannter von mir ist Polizist. Die er besoffen antraf, hatten von 0,8 … 4,0 Promille allesamt nur ein einziges Bier getrunken. Das haben die sogar beschworen!
Ja. Ein Bekannter von mir wurde von einer Polizeistreife angetroffen, als er mit dem Fahrrad und ohne ausreichende Beleuchtung desselbigen unterwegs war.
Als die Beamten gerochen hatten, dass der Gute wohl einen genippt hatte, musste er pusten. 1,2 Promille war das Ergebnis. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, aufgetragen, die Beleuchtung zu reparieren und sich nie wieder besoffen blicken zu lassen. Es folgten weder eine Geldstrafe noch sonstige Sanktionen, wobei dazuzusagen ist, dass er keinen Führerschein besitzt.
es war herr x ja noch in der anflutungsphase, wenn der wert sich noch weiter erhöht.
ein obstler und dann sofort blasen ergibt immer sehr hohe atemalkoholkonzentration, ist ja klar, nur deie blutwerte sind sehr gering.
wurde denn ein 2 blutalkoholtest gemacht.
ist auch sicher, dass herr x noch nicht weiter auffällig im vzr ist oder war.