Führerscheinentzug

Person X fährt mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig. Absolut sicher und unauffällig. Aber wie es der Teufel so will, stand da am Straßenende eine Polizeistreife.
Und X hatte kurz vorher so eine kleine „Zündkerze“ getrunken. Also pusten, mehr als 0,8, also ab zur Blutentnahme. Die ergab dann 1,05.
Also Gerichtstermin, verdammt hohe Geldstrafe, sonst nichts.
Nach mehr als einem halben Jahr musste X zur Führerscheinstelle und den Schein abgeben.
Ist das in Ordnung? Nach dem Delikt durfte er noch 7 Monate sogar Auto fahren, jetzt ist erst mal Ruhe.
Bin ich im falschen Film?
Hat jemand Tips für X?
Danke

Person X fährt mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig. Absolut
sicher und unauffällig.

Auf dem Bürgersteig ist das Gegenteil von unauffällig.

Aber wie es der Teufel so will, stand
da am Straßenende eine Polizeistreife.

Und X hatte kurz vorher so eine kleine „Zündkerze“ getrunken.
Also pusten, mehr als 0,8, also ab zur Blutentnahme. Die ergab
dann 1,05.

Ich hab nicht den blassesten Schimmer, was eine Zündkerze ist, aber für 1,05 Promille benötigt man als 80kg Mann mit 1,80m Körpergröße und leerem Magen schon 10 Gläser Bier.
http://www.promillerechner.de/demo.html

Man ist fahruntüchtig und setzt sich trotzdem aufs Rad.

Also Gerichtstermin, verdammt hohe Geldstrafe, sonst nichts.
Nach mehr als einem halben Jahr musste X zur
Führerscheinstelle und den Schein abgeben.

War da schon was vorher eingetragen?

Ist das in Ordnung?

Ich vermute eine Entziehung nach §46 FeV, richtig?

Person X fährt mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig. Absolut
sicher und unauffällig.

Auf dem Bürgersteig ist das Gegenteil von unauffällig.

Verteh ich jetzt ncht. Der verdammt breite Bürgersteig ist ja auch als Radweg ausgeschildert.

Aber wie es der Teufel so will, stand
da am Straßenende eine Polizeistreife.

Und X hatte kurz vorher so eine kleine „Zündkerze“ getrunken.
Also pusten, mehr als 0,8, also ab zur Blutentnahme. Die ergab
dann 1,05.

Ich hab nicht den blassesten Schimmer, was eine Zündkerze ist,

Das ist die spaßige Bezeichnung für so ein kleines Fläschchen mit 20 ml Inhalt. Sieht eben aus wie 'ne Zündkerze.

aber für 1,05 Promille benötigt man als 80kg Mann mit 1,80m
Körpergröße und leerem Magen schon 10 Gläser Bier.
http://www.promillerechner.de/demo.html

Man ist fahruntüchtig und setzt sich trotzdem aufs Rad.

Also Gerichtstermin, verdammt hohe Geldstrafe, sonst nichts.
Nach mehr als einem halben Jahr musste X zur
Führerscheinstelle und den Schein abgeben.

War da schon was vorher eingetragen?

Nein, bisher sauber.

Ist das in Ordnung?

Ich vermute eine Entziehung nach §46 FeV, richtig?

Nein, weil da geht es ja nur um Kraftfahrzeuge. Und das ist ja ein Fahrrad wirklich nicht.

Das klingt schon grenzwertig.

Hier steht, daß für Radfahrer 1,6 Promille die Grenze sind. Bis zu dieser Grenze darf man radfahren, wenn man das Rad sicher führen kann - wenn nicht, nicht. Bei noch mehr Promille kann man noch so sicher fahren können, man darf nicht mehr.

Auf dem Gehsteig darf man als Erwachsener nicht radfahren. Insofern ist das nicht unauffällig, sondern ordnungswidrig. Man könnte jetzt argumentieren, da die Stvo zu ihrer Gänze der Sicherheit dient, ist das radfahren auf dem Gehsteig nicht sicher; der Radfahrer hat somit angesichts des Armes des Gesetzes sein Rad nicht sicher geführt.
Aber im Text ist nicht die Rede von „sicher führen“, sondern von „sicher führen können“.
Ich kann mir gut vorstellen, was für eine Fahrweise ein Radfahrer auf dem Gehsteig an den Tag legen kann, damit ich als Beobachter daraus schließe, daß er auch auf der Fahrstraße sein Rad sicher zu führen nicht in der Lage ist. Von einem solchen Fahrstil ist ausdrücklich nicht die Rede.
Aus dieser Überlegung heraus würde ich die „hohe“ Geldstrafe als übertrieben ansehen.
Wie man wohl in dieser Lage die Führerscheinstelle gnädig stimmen könnte?

auch als Radweg ausgeschildert.

Das ist doch wichtig, wieso sagst du das nicht gleich?
Wieder zündgekerzt?

4 „Gefällt mir“

Das ist die spaßige Bezeichnung für so ein kleines Fläschchen
mit 20 ml Inhalt. Sieht eben aus wie 'ne Zündkerze.

Um diesen Promillewert zu erreichen benötigt ein gesunder Mann etwa
10 Stück davon, mit einem einzigen schafft man bei weitem nicht
0,2 Promille.

Von daher, deine Erzählung ist unschlüssig.

Der Plem

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Hier steht, daß für Radfahrer 1,6 Promille die Grenze sind. Bis zu dieser Grenze darf man radfahren, wenn man das Rad sicher führen kann - wenn nicht, nicht.

Ich denke, dass das der Knackpunkt ist. Wer auf einem neben einem Fahrradweg gelegenen Bürgersteig fährt, fährt offensichtlich nicht sicher. Vielleicht gab es sogar einige Schlangenlinien (also die sog. Ausfallerscheinungen) und schon sind wir voll im § 316 StGB. Näheres dürfte aber dem Urteil bzw. Strafbefehl zu entnehmen sein.

Durch die Straftat hat offensichtlich die Ordnungsbehörde Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und zieht die FE deshalb ein. Der Einziehung muss nicht unbedingt eine Straftat mit einem Kfz zugrunde liegen, es können auch andere Faktoren bewertet werden (und damit liegt die Ordnungsbehörde voll auf der Linie höchstrichterlicher Rechtsprechung).

Gruss

Iru

Nachtrag
Ok, bisher alles begriffen, aber erschwerend kommt dazu, dass in den Unterlagen, die bei Gericht verhandelt wurden, die Rede war, von einem grünen Mountenbike.
Herr X besitzt aber sowas gar nicht. Bei der „Tat“ fuhr er auf einem normalen lilafarbenen 26er Herrenfahrrad.
Sind die Polizisten blind oder bl…?

hi irubis,
einmal abgesehen von der schönung des sachverhaltes zugunsten des betroffenen, hätte ich die frage, ob im vorliegenden fall die vs-stelle ohne gerichtsurteil,den fs einziehen darf?
laut poster beinhatete das urteil keinen fs-entzug. nehmen wir mal an, dem wäre so.
ausserdem, wenn es denn richtig ist, dass zwischen rechtskraft des urteils und abgabe des fs 7 monate lagen,wie kann eine so lange frist gerechtfertigt sein?

mfg
JW III

Hi Jonny

…hätte ich die frage, ob im vorliegenden fall
die vs-stelle ohne gerichtsurteil,den fs einziehen darf?

Ja, das darf sie. Sollten Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen, so kann die Straßenverkehrsbehörde von sich aus einschreiten und den Führerschein einziehen. Oft ist das mit einer MPU verbunden. So wird z.B. bei festgestelltem regelmäßigen Drogenkonsum auch ohne Verkehrsvergehen normalerweise die Eignung in Frage gestellt und der FS eingezogen.

laut poster beinhatete das urteil keinen fs-entzug. nehmen wir
mal an, dem wäre so.

dann wäre der Führerschein sofort weg.

ausserdem, wenn es denn richtig ist, dass zwischen rechtskraft
des urteils und abgabe des fs 7 monate lagen,wie kann eine so
lange frist gerechtfertigt sein?

das ist die Frage. Vielleicht wurde dem Betroffenen aufgegeben, sich einer MPU zu unterziehen und er ist dieser Auflage nicht nachgekommen… das dauert natürtlich alles seine zeit …und nun hat die Behörde die Einziehung verfügt. Wenn man „auf Zeit spielt“, kann man damit auch in gewissem Maße Erfolg haben und die sache rauszögern.

Du schreibst „geschönt“, auch ich vermute, dass einige wesentliche Teile an der Geschichte fehlen.

Gruss

Iru

Den Obstler intravenös vorher hat er halt schon vergessen…

Hallo

Eines verstehe ich bei der Sache nicht. Wieso kam es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung? Wollte der Radler das Bußgeld nicht bezahlen? Eine Straftat ist bei dem geschilderten Geschehen nicht zu sehen.

Durch die Verhandlung bekam die FES Wind von der Sache und hat dann so ihre Zweifelan der Fahreignung, führt meist zu einer Aufforderung den Führerscheins freiwillig abzugeben oder zu einer freiwilligen MPU, (dabei bleibt man meist im Besitz des Führerscheines), falls beides nicht gemacht wird auch zu einem Führerscheinentzug.

Gruß vonsales

Hallo,
Danke erst mal für diese Antwort.
Also Herr X hat nach dem Urteilsspruch den Gerichtssaal mit FS verlasssen. Ganz brav seine Strafe bezahlt, auch wenns richtig geschmerzt hat. Waren ja mehr als zwei Monatseinkommen.
Es gab auch von Seiten des Gerichts keine Aufforderung zur MPU oder dergleichen. Nur eine sanfte Empfehlung, sich an endsprechende Stellen, z.B. AA, zu wenden.
Bleibt immer noch die Frage: verjährt so was nicht? Kann Herr X, auf legalem Weg den FS auch ohne MPU wieder erlangen?
Er bezieht zur Zeit Hartz 4, findet aber auch ohne FS keinen Job.
Ich weiß, dass er sich schon mehrere Schachteln Paracetamol besorgt hat.
Dass kanns doch nicht sein, oder?

Hallo!

Das passt doch ins Bild. Deine Geschichte ist ohnehin von vorne bis hinten surreal. Kein erwachsener Mensch kann von einem Schnaps eine BAK von 1,05 %o erreichen. Und selbst wenn, dann ist - wie bereits erwähnt - noch lange keine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben, was zur Folge hat, dass man, wenn man vollkommen sicher und unauffällig auf einem Fahrradweg unterwegs ist, im Regelfall ohne Blutentnahme davon kommt. Oft gibt es nicht mal ein Verwarnungsgeld, sondern nur die Ermahnung, zu Fuß nach Hause zu gehen.

Was aber gar nicht unrealistisch ist, ist, dass die entsprechende Behörde die Fahrerlaubnis entzieht, wenn sie Anzeichen dafür sieht, dass der Betroffene nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Sehr starke Indizien sind zum Beispiel, wenn jemand mit einem Promille im Blut behauptet, nur einen Schnaps getrunken zu haben und sich außerdem vollkommen sicher und unauffällig im Straßenverkehr zu bewegen. Das stinkt nach Suchtproblem, und da ist es nun einmal in aller Regel besser, wenn dieser Mensch kein Auto unterm Hintern hat.

Was dem Betroffenen also zu raten ist: Rechtzeitig vor der für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis notwendigen MPU professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, und zwar nicht von diesen Quacksalbern, die einem vorgaukeln, man müsse dem Psychologen einfach nur erzählen, was er hören wolle.

4 „Gefällt mir“

Moin moin,

Eine Straftat ist bei dem geschilderten
Geschehen nicht zu sehen.

Ich sehe durchaus eine Straftat nach 316 StGB.
Und das ist nun mal eine Straftat und keine Ordnungwidrikeit.

Gruss HighQ

Auch Hallo!

Eines verstehe ich bei der Sache nicht. Wieso kam es überhaupt
zu einer Gerichtsverhandlung? Wollte der Radler das Bußgeld
nicht bezahlen?

Nein, das Bußgeld wurde ja erst bei der Gerichtsverhandlung festgelegt. Und selbst die hat erst drei Monate nach der „Tat“ stattgefunden.

Eine Straftat ist bei dem geschilderten
Geschehen nicht zu sehen.

Sehe ich eigentlich auch so.

Durch die Verhandlung bekam die FES Wind von der Sache und hat
dann so ihre Zweifelan der Fahreignung, führt meist zu einer
Aufforderung den Führerscheins freiwillig abzugeben oder zu
einer freiwilligen MPU, (dabei bleibt man meist im Besitz des
Führerscheines), falls beides nicht gemacht wird auch zu einem
Führerscheinentzug.

Irgendwer muss da gepetzt haben, denn sieben Monate weiterfahren zu dürfen, und erst dann den Lappen abgeben, *kopfkratz*.
Grüße
Zeulino

Hallo,

abgesehen davon dass entscheidende Tatsachen in deiner Schilderung fehlen:

Also Herr X hat nach dem Urteilsspruch den Gerichtssaal mit FS
verlasssen. Ganz brav seine Strafe bezahlt, auch wenns richtig
geschmerzt hat. Waren ja mehr als zwei Monatseinkommen.
Es gab auch von Seiten des Gerichts keine Aufforderung zur MPU
oder dergleichen. Nur eine sanfte Empfehlung, sich an
endsprechende Stellen, z.B. AA, zu wenden.

Was daran liegt, dass die Führerscheinstelle völlig unabhängig vom Gericht handeln kann und auch können muss.

Bleibt immer noch die Frage: verjährt so was nicht?

Was hat das damit zu tun dass die FS der Person die entsprechende Eignung zur Führung eines Kfz abspricht.

Kann Herr
X, auf legalem Weg den FS auch ohne MPU wieder erlangen?

Wenn die FS darauf bestehen sollte, dann muss er dies machen. So einfach ist das leider.

Er bezieht zur Zeit Hartz 4, findet aber auch ohne FS keinen
Job.

Das ist tragisch… jedoch geht bei der FS zurecht der Fremdschutz vor.

Ich weiß, dass er sich schon mehrere Schachteln Paracetamol
besorgt hat.

Für die Kopfschmerzen nach dem Saufen?

Dass kanns doch nicht sein, oder?

Stimmt… er sollte sich mit seiner Suchtproblematik auseinader zu setzen. Wenn er wirklich glaubt, dass deine Schilderung alles relevante enthält, würd ich die ihm auch unterstellen.

Gruss HighQ

Hallo

Irgendwer muss da gepetzt haben, denn sieben Monate
weiterfahren zu dürfen, und erst dann den Lappen abgeben,
*kopfkratz*.

Nein, ist normal. Es dauert einige Zeit bis das Gerichtsurteil in der Führerschein-Akte landet und sich diese dann jemand ansieht und die Fahreignung anzweifelt oder auch nicht.

Gruß vonsales

Hallo,

Und X hatte kurz vorher so eine kleine „Zündkerze“ getrunken.

wenn Alkohol derart verniedlicht wird und man auch davon ausgeht, dass der Begriff „Zündkerze“ allgemein für Hochprozentiges bekannt ist, der drängt geradezu den Verdacht auf, dass derjenige ein Problem mit Alkohol bzw. seinem Trinkverhalten hat.

Auch wenn das Gericht nur eine Geldstrafe für das Delikt ausgesprochen hat, das gefahrenabwehrende Handeln - Einziehung der Fahrerlaubnis - durch die Ordnungsbehörde kommt dennoch (denn diese hat vermutlich die gleichen Gedankengänge, die ich mit meiner obigen Anmerkung über das Trinkverhalten ausdrücken wollte).

Mister X sollte sich also nicht wundern, sondern eine MPU machen oder den Führerschein abgeben. Ist die MPU negativ (positiv für Mr. X), dann würden die MPU-Kosten erstattet.

Gruss

Iru

Die Fahrerlaubnis ohne MPU wiederzuerlangen halte ich für nicht völlig ausgeschlossen.
Grundvorausetzung dafür ist, daß das Alkoholproblem erkannt und gebannt wird.
Es ist nicht in Ordnung, nach geringfügigem Alkoholkonsum schon 1,2 Promille zu haben und mit ebendiesen 1,2 Promille noch recht klar im Kopf zu sein.