Führerscheinentzug 9 Monate wegen Alkohol MPU?

Hallo Leute! bin vor 3 Wochen erwischt worden mit 1,3 Promile und nun wird mein Lappen für 9 Monate eingezogen. Da ich 2004 ein BTM Delikt hatte und dort nach einem Jahr MPU machte, mache ich mir Gedanken, zwecks erneuter MPU. Der Stattsanwalt sagte, 9 Monate
Lappen weg… Zur Zeit gehe ich zur Suchtberatung und in eine Therapie, um den ganzen Scheiß endlich aus meinem Leben zu verbannen, kein Bock mehr drauf… Wer kann mir sagen, ob ich erneut MPU machen muß, da ich ja gewisse Dinge belegen muß!!!
Danke an Euch Frau Zumba

hallo,
leier kann ich dir da nichts gutes in aussicht stellen, den du wirst um eine MPU nicht herum kommen und die schikanen nur abwenden können wenn du danach eine EU führerschein machst,
am besten gehst du mal zur
[email protected]
die helfen dir sicher weiter

ciao

Hallo,

Wird wohl sicher wieder auf eine MPU rauslaufen.

MfG, Jörn Otten.

unabhängig von staatsanwaltschaft und gericht, kann - und dies ist auch in desem fall naheliegend - die fahrerlaubnisbehörde eine mpu anordnen. von daher wäre es sinnvoll im vorfeld bereits abstinenznachweise durchführen zu lassen, was alkohol und drogenkonsum betrifft. auch kann man sich bei der fahrerlaubnisbehörde vorort über eventuallitäten eine mpu betreffdn bzw. einer erneuten mpu gewissheit verschaffen.

Hallo Herr Jeske, ist zwar keine schöne Nachrricht für mich, jedoch bedanke ich mich ganz herzlich… Frau Zumba

Anfesichts der Tatsache, dass du schon eine MPU hinter dir hast, wird jetzt wohl von einer Suchtverlagerung ausgegangen und du wirst wahrscheinlich wieder zur MPU müssen. Das geht allerdings nur nach abgeschlossener Therapie und 1 Jahr Abstinenznachweis.

hallo,
eine mpu kann erst bei einer alkoholfahrt mit 1,6 promille oder mehr angeordnet werden.
da du bereits eine btm vorgeschichte hast, kann allerdings auch ein fahrt unter einfluss von alkohol bedenken dahin gehend begründen, ob gegebenenfalls eine problematik im umgang mit alkohol besteht, d.h. das grundproblem, das möglicherweise auch zu einem btm delikt geführt hat, nicht grundsätzlich gelöst worden war.
nach meinen erfahrungen hängt es davon ab, welche informationen der führerscheinstelle vorliegen, ob diese dann eine mpu anordnet oder nicht.
falls eine mpu angeordnet wird, dann solltest du vorher eine führerschein beratung in anspruch nehmen. da wird geklärt, welcher art deine probleme im umgang mit drogen bzw. alkohol sind oder waren und welche voraussetzungen du für ein positives gutachten erfüllen musst.
nach einer therapie wird in der regel abstinenz gefordert. sofern keine abhängigkeit vorlag, sollte die abstinenzdauer mindestens ein halbes jahr betragen. die abstinenz ist außerdem durch labormedizinische untersuchungen nachzuweisen.
ich hoffe, das hilft dir weiter.

Hallo Frau Zumba,
da ich davon ausgehe das bei Ihrem ersten Vergehen der Führerschein entzogen worden ist, gelten Sie im Alkoholdeliktbereich als Ersttäter. Beide Straftaten betreffen jedoch den § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV. Laut diesem ist die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen bei wiederholten Zuwiederhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes, wobei diese Zuwiederhandlungen nicht weiter ausgeführt sind. Dies bedeutet, dass die Art des konsumierten Rauschmittels unerheblich ist; die MPU ist bsp. auch anzuordnen, wenn ein Eintrag wegen Alkohols oder Amphetaminen bestand und aktuell eine berauschte Fahrt unter Cannabis vorliegt; umgekehrt ist auch eine MPU anzuordnen, wenn ein Cannabis-Eintrag vorliegt und eine Alkohol-Trunkenheitsfahrt hinzukommt.
Ihr Eintrag wird nicht vor 10 Jahren gelöscht, so dass sie als Wiederholungstäter gelten müssten.

Damit stünde eine MPu ins Haus - bei der Sie Ihre Suchtverlagerung erklären müssten.
Gruß Petra

da musst Du leider warten, was die Behörde sagt.
Ich weiß nicht, ob das als Wiederholungsfall gilt.

Grüße Robert aus Berlin

Die Fahrerlaubnisbehörde wir schon wegen dem Wiederholungsfall eine MPU haben wollen leider .

Auf jeden Fall voher gründlich auf die MPU vorbereiten
lassen bevor du einen Antrag auf Wiedererteilung stellst .

Aber Achtung, Du must eine einjährige Abstinenz nachweisen können wenn du zum MPU Gutachter gehst