Habe 2001 zum 2,mal meinen Führerschein wegen Alkohol abgeben müssen.
gibt es eine verjährungsfrist?
muß ich zur mpu?
an welche stelle kann man sich wenden?
mfg
Guten Tag!
Da müssen Sie Ihr zuständiges STVA ansprechen.
Die wissen was zu tun ist.
Der Verlauf richtet sich nach dem Sachstand.
Z.b. ob ein Strafverfahren läuft…
Wer sich sogar wiederholt wegen Trunkenheit zu verantworten hat, der wird auf jeden Fall einer MPU unterzeigen müssen.
Hallo, ich würde einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis beim Bürgeramt stellen und dann mal sehen, was das Amt alles fordert-
MfG Reinhard Friedrich