Hallo, eben kam mal wieder eine der hohlen Gerichtssendungen. Beim durchzappen bin ich da beim Urteil hängengeblieben. Da hieß es im Urteil 2 Jahre und 6 Monate ohne Bewährung und 2 Jahre Führerscheinentzug.
Zählen die 2 Jahre FS Entzug ab dem Urteil oder wenn die Freiheitsstrafe beendet ist? letzteres wäre ja irgendwie sinnlos
mfg, Dominik