Führerscheinentzug und Neuerteilung

Hallo,
habe mal eine Frage.
Stelle diese Frage jetzt einfach mal an oberster Stelle, damit sie nicht verloren geht :wink:

Wie erhält Mann/Frau die Fahrerlaubnis wieder?

Folgender Fall:
2006 sollte in der Probezeit ein Aufbauseminar abgelegt werden. Dieses ist aber nicht gemacht wurden, ergo die Fahrerlaubnis wurde entzogen. Dies passierte aber erst ein gutes Jahr danach, weil die Person nicht auffindbar war.
Nun haben wir 2009 und die Person benötigt den Führerschein zurück. Die Führerscheinstelle wurde telefonisch aufgesucht und teilte nur mit, dass man Sehtest/Passbilder/Aufbauseminar/Bearbeitungsgebühr/Führungszeugnis abgeben muss. Von einer Frist wurde nichts erwähnt.
Nun habe ich aber ein bissel rumgegooglet und dort lese ich überall etwas von 2 Jahren frist. Nach Ablauf dieser Zeit müsste eine neue theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.

Was stimmt denn nun?
Danke im Vorraus…

Nun habe ich aber ein bissel rumgegooglet und dort lese ich
überall etwas von 2 Jahren frist. Nach Ablauf dieser Zeit
müsste eine neue theoretische und praktische Prüfung abgelegt
werden.

Hi,

diese 2Jahresfrist gab es. Jetzt kann die Fahrerlaubnisbehörde auch ohne Prüfung, wenn es mehr als 2Jahre sind, eine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Q-Gruß

Da fällt mir aber ein riesen Felsbrocken vom Herzen. Der Spass ist eh sschon sooo teuer, zum Glück bleiben dann die Prüfungsgebühren weg.

Vielen,vielen Dank für die schnelle Antwort :wink:

da fehlt noch ein wichtiger punkt!
die führerscheinstelle kann auf die prüfung verzichten, wenn keine annahme mehr besteht, der das führen eines kfz beeinträchtigt.
wurde der fs zb freiwillig abgegebnen, oder vergessen zb ce zu verlängern.
ist die fe in folge einer straftat zb alkoholfahrt entzogen worden dann muss die behörde erst sich über die fahrfähigkeit überzeugen . dazu gibts meist eine anordnung einer mpu.
prinzipiell wird die wiedererteilung wie die ersterteilung behandelt.
also sehtest, 1. hilfe usw.

Hi,

hier geht es doch nur darum.

Es wurde ein A-Verstoß im Punktebereich festgestellt. Welchen wissen wir nicht. Es kann eine Geschwindigkeitsübertretung mit +21sein, eine eine rote Baustellenampel, oder beim rückwärtsfahren nicht aufgepasst, oder auch was anderes. Ein Verstoß der bei einem Autofahrer außerhalb der Probezeit für 2Jahre in Flensburg gespeichert, und danach vergessen ist. Keiner käme auf die Idee deswegen einem die Eignung ein Kfz. zu führen abzusprechen solange es nicht gehäuft vorkommt.

Leute die in der Probezeit sind haben da etwas mehr Probleme. Sie müssen eine Nachschulung machen. Die Kosten dafür liegen, das billigste was ich gelesen habe ist 160€ geht hoch bis 400€, neben den anderen Kosten. Die Fahrschulen können da frei die Preise festsetzen. Dazu kommt, es wird nur von wenigen Fahrschulen angeboten, und die Gruppe muss eine bestimmte Größe haben.

Kann die Nachschulung wegen Geldmangel, oder aus andern Gründen nicht gemacht werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Hat er wieder Geld und macht dann die Nachschulung, kann er wieder eine Fahrerlaubnis beantragen. Es hat also mit Eignung nichts zu tun.

Der größte Nachteil neben den Kosten ist, jeder A-Verstoß im Punktebereich in der Restprobezeit, bedeutet automatisch nach einem Entzug, es muss eine MPU gemacht werden. Deshalb sollte jemand in der Probezeit, es nicht soweit kommen lassen das wegen einer nicht gemachten Nachschulung der Führerschein entzogen wird.

Würde dir außerhalb der Probezeit, innerhalb vier Jahren wegen zwei Verstößen, jeweils mit +21km/h zuviel eine MPU abverlangt, Du würdest die Welt nicht mehr verstehen und am Rechtssystem zweifeln, wie ich es manchmal tue.

Q-Gruß