Hallo,
wenn jemand, z. B. für einen Monat, den Führerschein entzogen bekommt, ihn abliefert, dann aber trotzdem fährt, und erwischt wird: Was erwartet ihn dann?
Grüße
Carsten
Hallo,
wenn jemand, z. B. für einen Monat, den Führerschein entzogen bekommt, ihn abliefert, dann aber trotzdem fährt, und erwischt wird: Was erwartet ihn dann?
Grüße
Carsten
Hallo,
Das würde dann ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
-Hohes Bußgeld,
-7 Punkte
-Längerer FE-Entzug ( von 6 Monaten an aufwärts möglich )
-sehr wahrscheinlich ein Vorstrafeneintrag im Führungszeugnis
-Je nach Vorgeschichte im Straßenverkehr und Punktestand kann eine MPU - Begutachtung seitens der Führerscheinstelle gefordert werden.
Bei Fahranfängern in der Probezeit könnte eine Nachschulung gefordert werden.
mfg
ennlo
Hallo
Das würde dann ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis nach sich ziehen.-Hohes Bußgeld,
Auf ein Strafverfahren folgt aber kein (einkommensunabhängiges) Bußgeld, sondern eine (einkommensabhängige) Geldstrafe.
Dieses wird der Höhe nach auch von den Umständen des „Erwischtwerdens“ bestimmt, genauer gesagt: Dem Fahrstil. Ich fahre seit 27 Jahren Auto und bin noch nie von der Polizei angehalten und auf meinen Führerschein kontrolliert worden. Mit anderen Worten: Da war wohl (wieder mal) mehr als nur „keine Pappe“. Nur so eine Vermutung.
Gruß
smalbop
Das würde dann ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
hi,
die fahrerlaubnis wurde im bei diesem fall nicht entzogen. hier handelt es sich um ein fahrverbot. der führerschein wird in amtl. verwahrung genommen, und man darf von seiner fahrerlaubnis keinen gebrauch machen.
was das nun an strafe bedeutet sagt der tatbestandskatalog .
hauptmann
Hallo
Ich
fahre seit 27 Jahren Auto und bin noch nie von der Polizei
angehalten und auf meinen Führerschein kontrolliert worden.
Hm, gerade vor 3 Tagen gegen 15 Uhr angehalten worden, allgemeine Verkehrskontrolle. (Bin auch nur 30 gefahren weil ich das grüne Auto schon von weitem sah) Ganz normale Tempo 30 Ortsdruchfahrt, Bolli Auto stand in der Ortschaft und einer winkte mich zur Seite. (Kollege war wohl in der Metzgerei gegenüber…) Frage nach Fahrzeugschein und Führerschein ist eigentlich obligatorisch.
Und natürlich „…haben Sie was getrunken?“
Solche dumme Fragen nerven mich, genauso wie " wo kommen Sie her, wo fahren Sie hin?" Hat er nicht gefragt, denn dann hätte ich geantwortet und gezeigt „ich komme von da und fahre da lang“. Auch wenn die dann patzig werden.
Bin vorher auch ca. 6 Jahre nicht angehalten worden.
Gruß vonsales
die fahrerlaubnis wurde im bei diesem fall nicht entzogen.
hier handelt es sich um ein fahrverbot. der führerschein wird
in amtl. verwahrung genommen, und man darf von seiner
fahrerlaubnis keinen gebrauch machen.
Hallo,
da die Fahrerlaubnis nicht gültig ist, ist es fahren ohne Fahrerlaubnis,
was das nun an strafe bedeutet sagt der tatbestandskatalog .
und der § 21 StVG trifft den Nagel auf den Kopf.
http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Gruß
Nostra
Bei Fahranfängern in der Probezeit könnte eine Nachschulung
gefordert werden.
Die wird schon bei dem Führerscheinentzug gefordert. Und 2x kann man die nicht machen (innerhalb von 5 Jahren).
Gruß
Die wird schon bei dem Führerscheinentzug gefordert. Und 2x
kann man die nicht machen (innerhalb von 5 Jahren).
Hallo,
zum einen, handelt es sich nicht um einen Entzug der Fahrerlaubnis, sondern um ein schlichtes Fahrverbot.
Und die Nachschulung kann man nur einmal machen weil es eine Probezeitmaßnahme ist. Was Du meinst ist ein Punkteabbauseminar das kann man alle 5Jahre machen.
Gruß
Nostra
aha, meines wissens ist das fahrverbot kein entzug der fahrerlaubnis.
die fahrerlaubnis ist doch nur imaginär und hat nichts mit der pappe oder karte zu tun.
h.
aha, meines wissens ist das fahrverbot kein entzug der
fahrerlaubnis.
Hallo
so ist es, die Fahrerlaubnis wird nur für die Zeit des Fahrverbots auf Eis gelegt.
die fahrerlaubnis ist doch nur imaginär und hat nichts mit der
pappe oder karte zu tun.
Auch das ist richtig, die Karte ist nur ein Ausweis der belegt, dem Inhaber des Führerschein wurde eine Fahrerlaubnis erteilt. Deshalb wird ja auch die Karte für die Zeit des Fahrverbots, solange die Fahrerlaubnis nicht genutzt werden darf, einbehalten.
Deshalb ist fahren während des Fahrverbot eine Straftat, und fahren ohne das man die Karte dabei, aber eine gültige Fahrerlaubnis hat, eine Ordnungswidrigkeit.
Gruß
Nostra
Dem Fahrstil. Ich
fahre seit 27 Jahren Auto und bin noch nie von der Polizei
angehalten und auf meinen Führerschein kontrolliert worden.
Mit anderen Worten: Da war wohl (wieder mal) mehr als nur
„keine Pappe“. Nur so eine Vermutung.
Da war wohl (wieder mal) mehr als nur
„keine Pappe“. Nur so eine Vermutung.
Dann sei mal zwischen 20 und 30 Jahre alt, männlich und kauf dir einen (gebrauchten) schwarzen 3er BMW.
Du wirst dich wundern wie oft sogar entgegenkommende Polizeifahrzeuge wenden und dir hinterherfahren um dich anzuhalten und zu kontrollieren.
Solltest du in sehr ländlicher Gegend wohnen, erledigt sich das (sofern nie etwas festzustellen war) nach ca. 6-12 Monaten, weil die örtlichen Beamten dann das Fahrzeug und den Fahrer „kennen“.
Bröselchen
Dann sei mal zwischen 20 und 30 Jahre alt, männlich und kauf
dir einen (gebrauchten) schwarzen 3er BMW.
Du wirst dich wundern wie oft sogar entgegenkommende
Polizeifahrzeuge wenden und dir hinterherfahren um dich
anzuhalten und zu kontrollieren.
Naja, die erkennen halt ihre Schweine am Gang.
Ein schwarzer 3er BMW ist halt auch der Phänotyp für das Fahrzeug eines unterbelichteten Verkehrsprolls.
smalbop
Schließt du vom Fahrzeug auf den Fahrer?
Also die gleichen Vorurteile wie die Beamten die anhalten
oder schlicht und einfach Neid?
Einen gebrauchten BMW bekommt man günstiger als einen neuen VW.
Nur weil des öfternen Oma und Opa in ihrem Golf mit 70 auf der Landstraße vor mir hertuckeln sind nicht alle Golf-Fahrer Schleicher.
Und der Porsche-Fahrer der kürzlich auf der Autobahn mal schnell auf die linke Spur gewechselt und mich dabei fast erwischt hat, war dann eine schleichende ältere (aufgetakelte) Dame die völlig verklemmt hinterm Lenkrad saß.
Bröselchen
die einen Stern-Kombi will
deshalb habe ich ja eine fe aber eben nur fahrverbot. wenn ich ins ausland will, dann darf ich ja wieder , weil das nur in de gilt.
hauptmann
Hallo
Schließt du vom Fahrzeug auf den Fahrer?
Ich hatte dich so verstanden, dass nicht ich, sondern die Polizisten vom Fahrzeug auf den Fahrer schließen. Ich hatte lediglich versucht, zu erklären, welche berufliche Erfahrung dahinter stecken wird.
Also die gleichen Vorurteile wie die Beamten die anhalten
oder schlicht und einfach Neid?
Das ist immer herzig mit dem angeblichen Neid. Aber auch wenn es jenseits deiner Vorstellung sein mag: Es gibt in der Tat Menschen, die eine so gefestigte Persönlichkeit haben, dass sie es nicht nötig haben, sich über ihr Auto zu definieren. Und vor allem nicht über einen 3er BMW, obwohl sie sich den, so wie ich auch, vom Guthaben auf dem Festgeldkonto locker fabrikneu kaufen könnten. Aber dieses Fahrzeug ist nicht nur überflüssig, sondern noch dazu peinlich.
smalbop
deshalb habe ich ja eine fe aber eben nur fahrverbot. wenn ich
ins ausland will, dann darf ich ja wieder , weil das nur in de
gilt.
hauptmann
Hallo,
das war einmal, inzwischen verlangen viele Länder das die Fahrerlaubnis auch in dem ausstellenden Land, und dort wo der Wohnsitz ist, gültig ist, und dort genutzt werden darf.
Als Beispiel DE
_Aus der FEV
§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist._
So ähnlich haben es fast alle Länder inzwischen in ihren Gesetzen festgeschrieben.
Gruß
Nostra
ah so,
was ist, wenn ich mir neben meiner pappe einen internationalen fe ausstellen lasse. meines wissens wird die ja nicht verlangt wenn ich die pappe hier abgeben muss. dann kann ich doch im ausland fahren, da die dort keinen zugrigg aus die vzr haben.
was ist, wenn ich mir neben meiner pappe einen internationalen
fe ausstellen lasse.
Hallo,
der internationale Führerschein ist ja nur eine Übersetzung des Führerschein und normal muss man beide Scheine vorzeigen.
meines wissens wird die ja nicht verlangt
wenn ich die pappe hier abgeben muss.
Das Fahrverbot gilt erst dann als angetreten wenn ALLE Führerscheine in Verwahrung gegeben wurden, auch der Internationale.
dann kann ich doch im
ausland fahren, da die dort keinen zugrigg aus die vzr haben.
Wenn denen nicht auffällt das sie nur eine Übersetzung in der Hand haben und keinen Führerschein.
Gruß
Nostra