Führerscheinentzug vorher freiwillig?

Hallo, ich kenne da jemanden, der war zu schnell und man hat ihm schon mal ca 4 Wochen Entzug der Fahrerlaubnis angekündigt. Kann er jetzt schon vorher freiwillig bei z.B. dem Kreisamt den Lappen abgeben, weil es ihm so schön in die Termine passt ? gruss,weissnich

Ja, aber…

Hallo, ich kenne da jemanden, der war zu schnell und man hat
ihm schon mal ca 4 Wochen Entzug der Fahrerlaubnis
angekündigt. Kann er jetzt schon vorher freiwillig bei z.B.
dem Kreisamt den Lappen abgeben, weil es ihm so schön in die
Termine passt ?

Prinzipiell ja, wenn es ihm Spaß macht, auch einsichtige ältere Leute geben ihren Lappen ja mitunter freiwillig ab.

Im vorliegenden Fall allerdings begänne eine Sperrfrist trotzdem erst ab Rechtskraft des Bescheids zu laufen.

Hi
es liegt sicher kein „Entzug der FE“ vor sondern er erwartet ein Fahrverbot - das ist rechtlich was ganz anderes.
Den Führerschein kann er erst abgeben, wenn ein Bußgeldbescheid vorhanden ist und dieser rechtskräftig wurde.

Gruß
HaWeThie

falsch OWT
da unsinn

falsch MTW
Was ich geschrieben habe, war die völlig korrekte Antwort, die du zwar wiederholst, allerdings mit dem falschen Zusatz, dass er den FS nicht vor Rechtskraft des Bescheids abgeben kann. Kann er sehr wohl, er erhält ihn aber trotzdem erst nach Ablauf der Sperrfrist zurück, und die beginnt nun mal erst mit Rechtskraft zu laufen.

Was der Fragesteller eventuell meinte, dann aber ungeschickt formulierte, ist, ob er den Beginn und damit auch das Ende der Sperrfrist durch eine FS-Abgabe zum selbst gewählten Zeitpunkt nach vorn verlegen kann.

Das kann er in der Tat nicht.

smalbop

Was der Fragesteller eventuell meinte, dann aber ungeschickt
formulierte, ist, ob er den Beginn und damit auch das Ende der
Sperrfrist durch eine FS-Abgabe zum selbst gewählten Zeitpunkt
nach vorn verlegen kann.

Das kann er in der Tat nicht.

Hallo,

mal abgesehen das es keine Sperrfrist bei einem Fahrverbot gibt, er kann in gewissen Grenzen schon beeinflussen wann das Fahrverbot angetreten wird.
Mit der Bußgeldstelle sprechen und um zügige Bearbeitung bitten. Die Rechtskraft durch Rechtsmittelverzicht früher erreichen, Führerschein abgeben.

Gruß

Nostra

Was der Fragesteller eventuell meinte, dann aber ungeschickt
formulierte, ist, ob er den Beginn und damit auch das Ende der
Sperrfrist durch eine FS-Abgabe zum selbst gewählten Zeitpunkt
nach vorn verlegen kann.

Das kann er in der Tat nicht.

Hallo,

mal abgesehen das es keine Sperrfrist bei einem Fahrverbot
gibt

Mal abgesehen davon, dass die Wahl der Terminologie effektiv nichts ändert an den Auswirkungen

er kann in gewissen Grenzen schon beeinflussen wann das
Fahrverbot angetreten wird.

Richtig.

Mit der Bußgeldstelle sprechen und um zügige Bearbeitung
bitten. Die Rechtskraft durch Rechtsmittelverzicht früher
erreichen

Genau das. Durch Rechtsmittelverzicht kann man die Rechtskraft früher erreichen und damit den frühestmöglichen Fristbeginn herbeiführen.

Aber eben nicht durch das bloße Abgeben des Führerscheins.

Führerschein abgeben.

Das folgt anschließend und ist somit nicht die auslösende Handlung.

Gruß
smalbop