Führerscheinfrage zum Thmea Rückhaltesicherung ;)

Hallo,

also in den Führerscheinbögen ist folgende Frage zu finden:

Wie dürfen Sie in einem Pkw ein elfjähriges Kind von 140cm Größe mitnehmen?

Die richtige Antwort ist laut dem Buch:
„Auf einer Sitzerhöhung mit Prüfczeichen und mit angelgtem Dreipunktgurt“

So nun gilt aber doch die Regel das Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150cm sind nur mit geeigneter Rückhalteeinrichtung mitgenommen werden dürfen.

Also wäre diese Antwort doch Falsch, da das Kind das 12. Lebensjahr ja erst mit dem 12. Geburtstag endet und da es ja erst 11 ist und sich somit noch im 12. Lebensjahr befindet aber nicht im vollendeten?!

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen Danke :wink:

Hallo,
mit dem entsprechenden Prüfzeichen, gilt die Sitzerhöhung (ohne geht es nicht, weil der Brustgurt, selbst wenn die Höhe verstellbar ist, einfach nicht passen würde) zusammen mit dem (ordnungsgemäß angelegte) Dreipunktgurt als geeignet. So einfach ist das.

Cu Rene