Führerscheingestohlen - Geldbuße korrekt?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt möcht ich zur Diskussion stellen:

am 24.12.2009 wurde eine Geldbörse inkl. Führerschein gestohlen und bei der Polizei am selben Tag noch zur Anzeige gebracht. Am 8.4.2010 wurde dann bei der Führerscheinstelle ein neuer Führerschein beantragt. Hier wurde auch eine Kopie der Anzeige vom 24.12.2009 übergeben.

Bis zum Erhalt des Führerschein wurde von der betroffenen Person kein Fahrzeug geführt.

Am 5.5.2010 erhält die Person eine schriftliche Verwarnung:
Tatzeit: 24.12.2009 - 8.4.2010
Verkehrsordnungswidrigkeit: Sie zeigten den Verlust Ihres bsiherigen Führerscheines nicht unverzüglich an und ließen sich kein Ersatzdokument ausstellen.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 StVG
Verwarngeld: 10€

Ist das korrekt oder sollte man in diesem Fall in Widerspruch gehen?

Ich bin auf Eure Antworten gespannt! :smile:
VG
Sam

§25 FeV:

(4) Ist ein Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

§75 FeV

4. einer Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2 oder 3, § 5 Abs. 4 Satz 2 oder 3, § 25 Abs.4 Satz 1 , § 48 Abs. 3 Satz 2 oder § 74 Abs. 4 Satz 2 über die Mitführung von Führerscheinen,deren Übersetzungen sowie Bescheinigungen und der Verpflichtung zur Anzeige des Verlustes und Beantragung eines Ersatzdokumentes zuwiderhandelt,

Jetzt kann man natürlich darüber streiten, ob ein vorübergehendes nicht fahren ein „verzicht“ auf die Fahrerlaubnis ist. Aber Dir wird ja auch nicht fahren ohne Führerschein vorgeworfen (deutlich schwerwiegender).

Ich find’s ziemlich pingelig von der Behörde, aber ich würd’s zähneknirschend zahlen, da bei Ordnungswidrigkeiten ein abgelehnter Einspruch deutlich teurer ist als gleich zu zahlen.

Hallo

Jetzt kann man natürlich darüber streiten, ob ein
vorübergehendes nicht fahren ein „verzicht“ auf die
Fahrerlaubnis ist.

Dann hätte er gar keine mehr sondern die Fahrerlaubnis wäre erloschen.

Gruß
HaWeThie