Führerscheinklasse A Polen - Deutschland fahren?

Bin nach Polen umgezogen und werde dort bald anfangen den Motorradführerschein zu machen, sprich Klasse A.
In Polen gibt es nicht diese Regelung mit ,beschränkt, und ,unbeschränkt, sondern man kann gleich losbrettern ohne vorgeschriebener PS-Zahl.
In Deutschland eben schon.
Wenn ich dann nach Deutschland fahre wenn ich den Schein in Polen erworben habe, darf ich dann alles offen fahren oder dann nur mit einem Motorrad bis 34Ps/25kW???

gruss jakob

Hallo,

ich kann dies leider nicht verbindlich beantworten, ich denke aber dass es kein Problem in Deutschland geben wird, wenn Dein Wohnsitz in Polen ist. Frag doch am besten mal bei Deinem Strassenverkehrsamt.

Gruss Uwe
http://www.LKW-Fahrschule-Siegen.de

Frage mal bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde - die können Dir das sagen.

MfG
Michael Bauer
www.Fahrschulen-Bielefeld.info

Hi Jakob,

grundsätzlich gilt, dass alle EU-Staaten ihre jeweiligen Führerscheine gegenseitig anerkennen. Allerdings ist den Mitgliedtaaten AUCH erlaubt, Unterklassen in den Fahrerlaubnisklassen zu bilden, die dann NICHT zwangsläufig in den anderen Staaten anerkannt werden müssen.

Andersherum wird´s schon schwieriger: Wird eine barrierefreie Fahrerlaubnisklasse aus einem Mitglieds-Staat in einem ANDEREN anerkannt, der die Barriere VORSCHREIBT???

Mit absoluter Sicherheit weiß ich das nun nicht, aber ich gehe mal den gedanklichen Umweg eines (nicht notwendigen) Umtausches des Führerscheines:

In DIESEM Fall würde auf das Alter bei Erwerb der Fahrerlaubnisklasse gesehen; war man bei Erwerb 25 Jahre oder älter, bekommt man die UNbeschränkte Klasse A auch im deutschen Führerschein eingetragen; war man jünger, so wird die beSCHRÄNKTE Klasse A eingetragen, die automatisch nach zwei Jahren in die UNbeschränkte übergeht. … Ich würde rein gefühlsmäßig nach DIESEM Muster verfahren. Schon um jeder Konfrontation mit den deutschen Behörden aus dem Wege zu gehen. SPÄTESTENS nach zwei Jahren ist sowieso die ganze Diskusion nur noch Makulatur.

Schade, dass ich dir keine bessere Auskunft geben konnte. Vielleicht kannst du ja Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde aufnehmen - am Besten aber per Post. Eine SCHRIFTLICHE Antwort kann dich später notfalls vor einer Strafverfolgung wegen „Fahrens ohne GÜLTIGER Fahrerlaubnis“ schützen. Egal wie DAS ausgeht: In POLEN gilt die Fahrerlaubnis SO wie sie dort erworben wurde.

Trotzdem wünsche ich dir viel Erfolg und viel Spaß beim Motorradfahren.

Schöne Woche,
Jürgen

Hallo,
wenn der Führerschein in Polen anständig erworben wurde, d.h. man hat mindestens 185 Tage in Polen gelebt, ist er natürlich auch in Deutschland gültig und darf hier verwendet werden.
Somit ist es kein Problem dann mit dem Motorrad, egal welche Größe, hier zu fahren.