Hi Jakob,
grundsätzlich gilt, dass alle EU-Staaten ihre jeweiligen Führerscheine gegenseitig anerkennen. Allerdings ist den Mitgliedtaaten AUCH erlaubt, Unterklassen in den Fahrerlaubnisklassen zu bilden, die dann NICHT zwangsläufig in den anderen Staaten anerkannt werden müssen.
Andersherum wird´s schon schwieriger: Wird eine barrierefreie Fahrerlaubnisklasse aus einem Mitglieds-Staat in einem ANDEREN anerkannt, der die Barriere VORSCHREIBT???
Mit absoluter Sicherheit weiß ich das nun nicht, aber ich gehe mal den gedanklichen Umweg eines (nicht notwendigen) Umtausches des Führerscheines:
In DIESEM Fall würde auf das Alter bei Erwerb der Fahrerlaubnisklasse gesehen; war man bei Erwerb 25 Jahre oder älter, bekommt man die UNbeschränkte Klasse A auch im deutschen Führerschein eingetragen; war man jünger, so wird die beSCHRÄNKTE Klasse A eingetragen, die automatisch nach zwei Jahren in die UNbeschränkte übergeht. … Ich würde rein gefühlsmäßig nach DIESEM Muster verfahren. Schon um jeder Konfrontation mit den deutschen Behörden aus dem Wege zu gehen. SPÄTESTENS nach zwei Jahren ist sowieso die ganze Diskusion nur noch Makulatur.
Schade, dass ich dir keine bessere Auskunft geben konnte. Vielleicht kannst du ja Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde aufnehmen - am Besten aber per Post. Eine SCHRIFTLICHE Antwort kann dich später notfalls vor einer Strafverfolgung wegen „Fahrens ohne GÜLTIGER Fahrerlaubnis“ schützen. Egal wie DAS ausgeht: In POLEN gilt die Fahrerlaubnis SO wie sie dort erworben wurde.
Trotzdem wünsche ich dir viel Erfolg und viel Spaß beim Motorradfahren.
Schöne Woche,
Jürgen