Hallo,
bin 21 jahre alt und arbeite seit der anfang meiner lehre 2005 in einer montagefirma die mich letztes jahr übernommen hat.
Habe bisher nur die führerscheinklasse B jetz verlangt auf einmal mein chef von mir das ich auch die FS-klasse BE(anhänger) machen soll und wenn ich diese nicht mache will er mir keine fahrt mehr (mit anhänger) auf die baustelle bezahlen!
In meinem arbeitsvertrag steht aber das eine Fahrt bezahlt wird!
darf er das von mir verlangen???
Ich bin der Meinung das dein Chef den Führerschein bezahlen muss ,ausser du hast einen Zeitvertrag dann kann er es zur Bedingung
für eine Weiterbeschäftigung machen das du den Führerschein hast.
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Ja aber nur wenn es darum geht fahrten mit den anhänger zu erlediegen.
wichtig ist auch zu wissen was in deiner arbeitsbeschreibung steht also seht dort das du einen Führerschein benötigst um deine tätigkeien zu erledigen
oder steht dort das du die klasse XYZ haben musst um die tätigkeit zuerlediegen.
So ohne weiteres kann er dich nichtzwingen BE zu machen kläre es erstmal in einem vernünftigen gespräch ob und inwieweit es nötig ist und wenn ja ob es nicht mit einer finanziellen unterstützung in richtung BE geht.
Hoffe die ein stück weit geholfen zu haben!
Gruss
in meinem arbeitsvertrag steht drinne das eine fahrt auf die baustelle bezahlt wird ohne weitere angaben zum führerschein
Hallo Eintrachtal,
Deine Frage hat jetzt ja nicht unbedingt was mit Führerscheinrecht zu tun.
Es kommt drauf an ob du mit Deinem Klasse B Führerschein überhaupt den Anhänger fahren darfst.
Für Klasse B darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger die Leermasse des Zugfahrzeug nicht übersteigen, insgesamt darf das zulässige Gesamtgewicht von Anhänger und Zugfahrzeug 3,5t nicht übersteigen. Ausnahme - Das Zugfahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t, dann darf Dein Anhänger zulässiges Gesamtgewicht 750kg haben.
Wenn Dich Dein Chef „zwingt“ des Klasse BE-Schein zu machen, bezahlt er denn dann auch was ?
Mit Deiner Frage mußt Du Dich eher an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Vielleicht konnte ich Dir ja auch helfen.
Gruß
vitec
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Nein, ganz sicher nicht,
aber er kann doch gerne das E bezahlen, wenn Ihm das
so wichtig ist, das sollte deinem Arbeitgeber doch
was Wert sein.
Oder man teilt sich die Kosten, da du dann ja auch
was davon hast.
Hallo eintrachtal,
da ich kein Arbeitsrechtler bin, kann ich Dir leider keine qualifizierte Antwort geben. Trotzdem viel Glück weiterhin.
Gruss
Maves