Hallo
mir wurde im Jahr 2003 der Führerschein Kl.3 entzogen (Alkoho 2Prommille) Nach der Sperrzeit und der MPU habe ich Ihn 2004 wiederbekommen. Allerdings habe ich nun Klasse B. Das heißt ich kann nicht 7,5 t und Hänger fahren. Nun habe ich gehört das nab diese Klassen wieder beantragen kann da ich ja den Kl.3 hatte und ich den Schein ja nicht neu machen musste da noch keine 2Jahre vergangen waren seit dem Führerscheinentzug.
Wer weis mehr und kann mir Auskunft geben.Danke im vorraus!
Nach meinem Wissen müsstest Du den Führerschein C1E (7,5t) ohne Probleme wieder eingetragen bekommen. Gruss
Sorry, ich bin keine Experte für diese Frage. Aber ich habe gehört, dass solche
Herabstufungen auch „passieren“, wenn ein alter Führerschein in einen neuen
umgetauscht wird. Beides erscheint mir nicht rechtens und deshalb würde ich
dagegen angehen.
Hallo
mir wurde im Jahr 2003 der Führerschein Kl.3 entzogen
(Alkoho
2Prommille) Nach der Sperrzeit und der MPU habe ich
Ihn 2004
wiederbekommen. Allerdings habe ich nun Klasse B. Das
heißt
ich kann nicht 7,5 t und Hänger fahren. Nun habe ich
gehört
das nab diese Klassen wieder beantragen kann da ich ja
den
Kl.3 hatte und ich den Schein ja nicht neu machen
musste da
noch keine 2Jahre vergangen waren seit dem
Führerscheinentzug.
Wer weis mehr und kann mir Auskunft geben.Danke im
vorraus!
Hallo,
leider kann ich über rechtsfragen keine auskunft geben,
diese kenntnisse habe ich auch nicht.
trotzdem viele erfolg.
ciao
hardy
hi,einfach dein Strßenverkehrsamt anrufen, die sagen dir was zu machen ist,bei uns ist das so, das du dein Lappen wieder mit deinen Führerschein Klassen bekommst,Gruß Alex
Hallo
Danke für die Antworten werde mich mal die Tage mit dem
Landratsamt in Verbindung setzten und dann Posten was
Sache ist.
Mfg. Skalar
Fragen Sie einfach das Strassenverkehrsamt.
Tarabas68 Media
Hallo,
also am besten fragen Sie bei der Führerscheinstelle mal an, beantragen kann man das auf alle Fälle. Normalerweise müssten Sie die Berechtigung für die Klasse 3 wieder erhalten.
MfG, Nicole
Hallo!
Also eigentlich heißt es, dass man Führerscheine, die man schon hatte auch weiterhin behalten darf, wenn sie umgeschrieben werden. Allerdings weiß ich nicht, wie das mit dem Führerscheinentzug zusammenhängt.
Ganz einfach bei der Führerscheinstelle nachfragen. Oder bei der nächsten Fahrschule.
Liebe Grüße
Hallo,
beim Strassenverkehrsamt nachfragen.
Tarabas68