Führerscheinkopie - Urkundenfälschung?

Hallo,

jemand fährt öfter in lateinamerikanische Länder und dort mit einem Mietwagen herum. Nun haben die schlecht bezahlten Polizisten in einigen der Länder, wenn sie bemerken, dass ein Ausländer am Steuer sitzt, die „Angewohnheit“, diesen anzuhalten und dann irgend eines Verkehrsverstoßes zu beschuldigen. Zum Beispiel dass er bei Rot über die Ampel gefahren ist, obwohl das nicht stimmt, oder dass er die durchgezogene Mittellinie überfahren hat, obwohl da gar keine ist. Er fuchtelt mit seinem Block rum, droht „Ich schreibe Sie auf!“, tut das aber nicht, weil er das Geld, das er verlangt, selbst behalten möchte.

Nachdem der genannte Jemand merkt, dass er dem Polizisten das nicht ausreden kann, erklärt er, überhaupt kein Geld bei sich zu haben und gerade auf dem Weg zur Bank zu sein. Darauf erklärt der Polizist: „O. K., fahren Sie und holen Sie das Geld, ich halte Ihren Führerschein so lange hier!“

Der Jemand fährt nun weg und kommt nicht wieder. Der Führerschein ist nämlich nicht echt: Weil er die „Methode“ seit Jahren kennt, hat er seinen deutschen scheckkartenähnlichen Führerschein farbkopiert und in Folie eingeschweißt. Das sieht recht echt aus, selbst ein deutscher Polizist würde das bei flüchtiger Kontrolle nicht bemerken. Allerdings hat der Jemand die Rückseite absichtlich nicht kopiert, damit er nicht zu echt aussieht, und ein lateinamerikanischer Polizist ohnehin nicht weiß, wie ein deutscher Führerschein aussieht. Er hat auf die Weise schon mehrere Führerschein in Lateinamerika „gelassen“.

Nun angenommen, bei der Ausreise aus Deutschland gerät der Jemand am Flughafen zufällig ins Augenmerk der Grenzpolizei und wird gefilzt, dabei entdeckt man fünf solcher Führerscheinkopien bei ihm. Wird man ihn ungeschoren lassen, wenn der den Zweck der Kopien erklärt? Dass sie absichtlich nicht ganz echt nachgemacht und so in Deutschland nicht „einsetzbar“ sind, sieht man ja an der Rückseite. Oder ist das, Erklärung hin, Erklärung her, Urkundenfälschung?

Gruß
Carsten

Guten Morgen!

Nun angenommen, bei der Ausreise aus Deutschland gerät der
Jemand am Flughafen zufällig ins Augenmerk der Grenzpolizei
und wird gefilzt, dabei entdeckt man fünf solcher
Führerscheinkopien bei ihm. Wird man ihn ungeschoren lassen,
wenn der den Zweck der Kopien erklärt? Dass sie absichtlich
nicht ganz echt nachgemacht und so in Deutschland nicht
„einsetzbar“ sind, sieht man ja an der Rückseite. Oder ist
das, Erklärung hin, Erklärung her, Urkundenfälschung?

Das wäre nicht gut.
Es ist eine Urkundenfälschung.

Kurz zusammengefasst:
-Herstellung unechter Urkunden
-Verfälschung von Urkunden
-Gebrauch solcher um den Rechtsverkehr zu beeinflussen

Letzteres wäre hier der Fall.

Also so etwas zu erzählen wäre blanker Selbstmord.

*thinking*

Man könnte das damit erklären, das man sagt das man gerne ein oder zwei Kopien dabei hat, falls der echte verloren geht. Um so bspw. bei der Botschaft schnell alle Daten dabei zu haben. Vielleicht hat man Glück.


In der Theoretischen Praxis wäre es aber wohl einfacher direkt selbst erfundene Führerscheine mitzunehmen. Wie du sagtest, die südamerikanischen Cops haben keine Ahnung wie so etwas auszusehen hat (die meisten Nicht-Europäischen überrings auch nicht).

Also als Gedankenspiel könnte man Ausweise mit eigenem Foto nehmen, da so etwas wie Führerschein drauf schreiben und sagen das das Spielzeug ist. Da kann die Grenzpolizei nichts gegen sagen.

Oder man kopiert seinen Führerschein und schreibt einfach „Muster“ drauf. Damit fällt der Tatbestand er Urkundenfälschung weg, da sofort klar ist* das es eine Kopie und nicht nutzbar ist.

Wie gesagt, wenn man das vorhat sollte man einfach ein bisschen die Fantasie spielen lassen. Immer unter zwei Gesichtspunkten:

  1. Was ist in meinem Land erlaubt?
  2. Was wissen die für die es bestimmt ist?

Gruß

Merrick

PS
Bin gespannt ob dieser Artikelbaum/mein Artikel gelöscht wird. War mir unsicher; aber wer schon mal in Ländern war die nicht dem EU-Standard entsprechen (Mittel- und Südamerika, Afrika, einige Asiatische Länder, Teile Osteuropas) kennt das Problem, das hier mal in der Theorie thematisiert wurde.

Anders gesagt:
Zweimal Unrecht ergibt Recht.
[Oder so ähnlich :wink:]

*sofort klar für alle die das kennen. Das die Südamerikanischen Cops das nicht wissen, ist ja 'ne andere Sache …

Hallo,

Fotokopien und Urkundenfälschungen… ein Thema, das die Gerichte seit Erfindung des Fotokopierens beschäftigt.

Selbst der BGH hat sich schon damit beschäftigt:

„Die Kopie verkörpert grundsätzlich keine eigene Gedankenerklärung, sondern dokumentiert nur, dass ein bestimmter Aussteller einmal eine bestimmte Erklärung abgegeben hat, gibt also als auf technischem Wege hergestelltes Abbild einer Urkunde lediglich stellvertretend für das Original eine fremde Gedankenerklärung wieder“

Also nix ist mit Urkundenfälschung.
Übrigens… den Grenzpolizisten sind Kopien und deren Rechtstellung durchaus geläufig. Angst vor einer Anzeige wegen Urkundenfälschung braucht niemand zu haben… Na ja… Ausnahmen gibt es immer wieder aber spätestens der StA würde das Verfahren nach 170 II StPO einstellen.

Der obige Leitsatz heisst natürlich nicht, dass Fotokopien keine Urkundenfälschungen darstellen können, nämlich dann zum Beispiel, wenn die Kopie an Stelle des Originals treten soll (Wenn z.B. Daten im FS verändert und dann der FS abkopiert wird um dann eine erneute Gedankenerklärung abzugeben).

Gruss

Iru

Liebe Leute!
Jetzt gebt’s dem Irubis halt ein paar Sternchen. Die hat er sich verdient, weil er nämlich (meistens) richtig antwortet, wenn es hier ums Strafrecht geht.

Jetzt gebt’s dem Irubis halt ein paar Sternchen. Die hat er
sich verdient, weil er nämlich (meistens) richtig antwortet,
wenn es hier ums Strafrecht geht.

Danke :smile:

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