Führerscheinneuerteilung ohne Prüfung nach bestandener MPU?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

mei Mann hat 1997 seinen Schein wegen Trunkenheit verloren (danach noch einnige Strafen wegen Schwarzfahren). 2005 hat er den EU-Schein in der Tschechei gemacht, der ihm 2006 erst für Deutschland geperrt wurde und dann wegen eines Unfalls (kein Alkohol, Sekundenschlaf!) komplett entzogen wurde.
Am 9.7.09 hat er seine 2. MPU gemacht, und laut Psychologin schaut es gut aus…
Jetzt hab ich beim Landratsamt nachgefragt, ob er denn nun die Führerscheinprüfung nochmal machen müsse. Da ist ja ein neues Gesetz draußen, dass das nicht mehr notwendig ist… Die sagten, ja, der Schein wäre ja schon 12 Jahre weg. Auf meine Anmerkung, er hätte die Fahrschule ja vor 4 Jahren nochmal gemacht und wäre dann 1 Jahr gefahren, wussten die keine Antwort. Die wollen das „prüfen“. Wie ist denn jetzt da die Rechtslage? Und was kann man tun?

Liebe Grüße Eva

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

mei Mann hat 1997 seinen Schein wegen Trunkenheit

verloren

(danach noch einnige Strafen wegen Schwarzfahren).

2005 hat er

den EU-Schein in der Tschechei gemacht, der ihm 2006

erst für

Deutschland geperrt wurde und dann wegen eines Unfalls

(kein

Alkohol, Sekundenschlaf!) komplett entzogen wurde.
Am 9.7.09 hat er seine 2. MPU gemacht, und laut

Psychologin

schaut es gut aus…
Jetzt hab ich beim Landratsamt nachgefragt, ob er denn

nun die

Führerscheinprüfung nochmal machen müsse. Da ist ja

ein neues

Gesetz draußen, dass das nicht mehr notwendig ist…

Die

sagten, ja, der Schein wäre ja schon 12 Jahre weg. Auf

meine

Anmerkung, er hätte die Fahrschule ja vor 4 Jahren

nochmal

gemacht und wäre dann 1 Jahr gefahren, wussten die

keine

Antwort. Die wollen das „prüfen“. Wie ist denn jetzt

da die

Rechtslage? Und was kann man tun?

Liebe Grüße Eva

hallo eva,

der deutsche staat darf kein ausländisches dokument
einziehen.

man braucht den führerschein eines ausländischen eu
staate nicht aushändigen

sie können ihm in deutschland nur ein fahrverbot
auferlegen, den schein müssen sie entweder an die
zuständige behörde oder ihrem mann wieder aushändigen.

mehr weiss ich nicht hierüber.

hoffe hiermit etwas helfen zu können, trotzdem
weiterhin viel glück.

mfg
hardy

Liebe Eva,
eine genau zufriedenstellende Antwort kann ich darauf leider nicht geben.
Es ist richtig dass die verbindliche Prüfung nach längerer Sperrzeit weggefallen ist.
Die Behörden haben sich aber ein Hintertürchen offen gelassen indem eine erneute Prüfung angeordnet werden kann.
Es liegt also an der Entscheidung der zu genehmigenden Behörde.
In der Praxis haben die Meisten meines Wissens davon bisher aber kaum Gebrauch gemacht.
Die Meisten genehmigen einfach.
Sie scheinen da an eine sehr motivierte Sachbearbeiterin geraten zu sein.

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hallo, so genau weiß ich das in diesem Fall auch nicnt, aber sehr wahrscheinlich muss die Prüfung nochmal gemacht werden, da der ausländische Führerschein nicht anerkannt wird.

Grüße Wolfgang

Das neue Gesetz gibt der Behörde die Möglichkeit (nicht die Pflicht) einem Bewerber den Führerschein auch ohne nochmalige Fahrprüfung zu erteilen.
Das schließt allerdings aus, dass Behörde noch Zweifel an der Eignung hat.
Ich würde aber sagen, dass es nicht gerade dafür spricht, wenn er den Führerschein schon sehr lange nicht mehr hat! Auch der Wiederholungsfall kann durchaus Zweifel aufkommen lassen.(charakterliche Eignung oder Möglichkeit der Sucht)
Die Entscheidung liegt in jedem Fall bei der Behörde.

J.P.

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Liebe Eva,

RICHTIG ist, dass sich die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) geÄNDERT hat, ein NEUES Gesetz wurde NICHT erlassen.

VOR der Änderung war der Inhalt, dass die Fahrerlaubnisbehörde auf eine erneute Fahrerlaubnisprüfung verzichten KANN, wenn davon auszugehen ist, dass der Antragsteller noch im Stande ist sicher ein KFZ in der Öffentlichkeit zu führen UND das Erlöschen der vorherigen Fahrerlaubnis nicht länger als ZWEI JAHRE zurück liegt. Neuerdings wurde der zeitliche Passus entfernt("…UND das Erlöschen der vorherigen Fahrerlaubnis nicht länger als ZWEI JAHRE zurück liegt…").

Das heißt: Wenn die Fahrerlaubnisbehörde NICHT davon überzeugt ist, dass sich dein Mann noch sicher im Straßenverkehr mit einem KFZ fortbewegen kann, KANN sie sich durch die Auflage einer erneuten Fahrerlaubnisprüfung diesen Zweifel ausräumen lassen.

Im Wesentlichen ist die Rechtslage heute eher „schwammiger“ als besser geworden - man ist jetzt mehr auf den guten Willen der Behörde angewiesen als früher.

Mein Ratschlag ist, ein ruhiges, sachliches und vor allem persönliches Gespräch mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in zu führen.

Mit freundlichem Gruß,
Jürgen

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Lieber Jürgen,

vielen Dank für die erste richtige Auskunft von vielen, die ich bekommen habe. Jetzt wissen wir wenigstens, woran wir sind und können uns entsprechend vorbereiten.
Weißt Du vielleicht auch, ob mein Mann seinen tschechischen EU-Führerschein zurück verlangen kann, der ihm entzogen wurde? Und mit diesem dann fahren?

Nochmal danke für die Auskunft!

Gruß Eva

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Liebe Eva. leidr bin ich kein Rechtsanwalt und kann Dir daher keine sichere juristische Auskunft geben. Die 2 Jahres Frist ist weggefallen und nach meinem Verständnis bedeutet dann bestandene MPU - Besitz Führerschein. Frag am besten einen Verkehrsrechtsanwalt
Gruß Petra

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Hallo, Eva!

Ganz gleich, was Dir irgendjemand rät. Das letzte Wort hat immer Euer Landratsamt…

Bei genauerem Bedarf, wäre es in Eurem Falle sicherlich gut, wenn Ihr einen Rechtsanwalt aufsuchen würdet…

Viele Grüsse
Michael Bauer

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Liebe Eva,

grundsätzlich ist es möglich, einen Führerschein DANN im Ausland RECHTMÄßIG zu erwerben, WENN man dort auch seinen ständigen Wohnsitz hat. DAVON ist immer dann auszugehen, wenn man MINDESTENS 185 Tage in diesem Staat gelebt hat oder leben wird. Eine im Ausland erteilte Fahrerlaubnis ist NICHT anzuerkennen, wenn diese Vorraussetzungen nicht gegeben sind.

Dieser Rechtsgrundsatz war lange in der politischen Diskussion, ist nun aber definitiv rechtswirksam.

Die eigentliche Frage müsste also lauten: Hat dein Mann den Führerschein in Tschechien überhaupt rechtsgültig erworben?

Ohnehin müsste der tschechische Führerschein, so er denn rechtsgültig erworben wurde, nach spätestens sechs Monaten (ab Wieder-Einreise nach Deutschland) in einen DEUTSCHEN Führerschein umgetauscht werden. Ein im Jahre 2005 ausgestellter Führerschein, bei unmittelbar anschließender Rückreise nach Deutschland, sieht mir eher nach KEINEM rechtsgültig erworbenen Führerschein aus - und DER kann natürlich auch nicht in Deutschland wiedererteilt werden. Ich würde den tschechischen Führerschein als Erfahrungsgewinn und netten Zeitvertreib abhaken.

Mit freundlichem Gruß,
Jürgen

Hallo Jürgen,

als mein Mann den Schein in der Tschechei gemacht hat, war diese Gesetz noch nicht erlassen. Zudem hat er 8 Wochen dort gearbeitet…
Als „netten Zeitvertreib“ würde ich das auch nicht sehen, da mein Mann immerin 15 Monate mit diesem Schein gefahren ist und dadurch seinen heutigen Job (nach langer Arbeitslosigkeit)bekommen hat. Ein EU-Schein muss auch nicht umgewandelt werden, EU ist EU!
Nun hat er ja seine MPU bestanden und seinen (deutschen) Führerschein ohne erneute Prüfung zurück erhalten. Dies war aber nur möglich, weil er vor 4 Jahren nachweislich einen Führerschein (den tschechischen) gehabt hat… Für seinen „alten“ deutschen Schein hätte er nochmal in die Fahrschule gemusst.
Nur zur Info, falls jemand ein ähnliches Problem hat.

Liebe Grüße

Eva

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