führerscheinproblem

hallo zusammen.weiss mir vielleicht jemand einen rat,hatte am 7.6.2009 tiefe depressionen,habe dann ein paár beruhigungstabletten genommen,und bin danach verwirrt in der stadt umhergelaufen,so dass ich in das Krankenhaus gebracht wurde.dort wurde ich am anderen tag in eine fachklinik für pychische erkrankung überwiesen wo ich auch 4 monate geblieben bin.ich habe mir ein ganz neues leben danach aufgebaut,habe eine neue wohnung seit 2.2.20010 eine feste arbeit als fahrer,und auch einen tollen arzt der mich begleitet hat,und jetzt kommt der hammer,das landratzamt hat mir geschrieben also die führescheinstelle habe den führerschein seit 2006 ich muss ihnen ein atest von der klinik vorbringen warum ich in verwirtem zustand in die kreisklinik gekommen bin oder muss zur MPU ich möchte dies aber nicht und habe auch das dem sachbearbeiter gesagt.ich schäme mich und möchte nicht dass jemand weiss das ich an depresionen leide da ich auch tabletten dagegen nehmen musste diese terapie ist aber schon 3 monate vorbei.das ist der grund weshalb ich das atest nicht dem landratsamt vorlege,es geht mir beruflich und seelisch so gut und jetztdas der sachberarbeiter sagte ich muss den führerschein bis zum 15.11.20010 abgeben sollte ich den anforsderungen nicht nachkommen,das kann es doch nicht sein ich bin in der ganzen depresieven zeit nicht einmal mit dem auto gefahren,wer weiss was und kann mir vielleicht helfen.danke

Tut mir leid dir mitteilen zu müssen das die komplett im Recht sind. Sollten die Zweifel an deiner Fahreignung haben, dann können die eine MPU verlangen.
Kann dir da nur den Rat geben ruhig zu bleiben und mit den Mitarbeitern zu sprechen woran es lag und dann ein Attest bringen. Ansonsten mußt du den Schein abgeben!

Die Führerscheinstelle hat mitbekommen, dass du Tabletten genommen hast, die dich auch im Verkehr zur Gefahr gemacht hätten.
Nun stellt sie natürlich die Frage, ob du in der Lage bist, sicher am Verkehr teilzunehmen.
Das hättest du machen können, indem du das Attest vorlegst.
Woher soll die FSST denn wissen, dass es dir nun wieder gut geht?
Du hast das Attest nicht abgegeben und hast damit die Zweifel nicht ausräumen können, dass du immer noch Tabletten nimmst und eventuell verwirrt durch die Gegend läufst oder gar am Verkehr teilnimmst.
Somit bist du eventuell eine Gefahr für andere.
Sie das wie bei einem, der im Vollrausch erwischt wurde. Da reicht es halt auch nicht aus zu sagen, dass er nicht mehr trinkt.
Jetzt will die FSST eine MPU in der festgestellt wird, ob noch Zweifel an deiner Fahreignung bestehen. Es wurde Dir eine Frist gesetzt. Entweder du hast bis dahin ein Gutachten (MPU), dass du geeeignet bist, am Verkehr teilzunehmen, oder dir wird der Führerschein entzogen. Und zwar so lange, bis DU mit einem Gutachten nachweisen kannst, dass du wieder in der Lage bist, sicher am Verkehr teilzunehmen.
So wie du das schilderst hast du doch alle Voraussetzungen und bist wieder soweit gesund, dass du sicher am Verkehr teilnehmen kannst.
Mit dem Attest hättest du Dir ne Menge Geld und Zeit gespart, so wirst du um eine MPU nicht mehr herumkommen.
Depressionen sind eine Krankheit, die sehr verbreitet ist und nichts, weswegen man sich schämen muss.

Gruß

Hallo,
leider müssen Sie der Forderung nach kommen. Die Behörde entscheidet selbstständig, ob jemand tauglich ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Aufgrund der vorangegangenen Depression und der damit verbundenen Medikamenteneinnahme ist dies auch begründet.
Es tut mir leid, Ihnen keine andere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Rechtsanwalt

vielen dank für deine antwort

danke für deine antwort hast mir geholfen das ganze aus einer anderen sicht zu sehen

vielen dank für ihre antwort

Ich würde mir einen Anwalt in Verkehrsrecht nehmen…

MfG
Michael Bauer
www.Fahrschulen-Bielefeld.info

guten tag,

es ist bedauerlich, was ihnen da widerfährt, aber das landratsamt kann auf grund der gesetzeslage nicht anders handeln.
durch die tatsache, dass sie verwirrt in der stadt „aufgegriffen“ wurden und eine einweisung in die klinik erfolgte, hat die behörde durch den medizinischen dienst und/oder durch die polizei eine mitteilung erhalten.
das ist ein ganz normaler behördenvorgang.

die aufgabe der behörde ist es, die allgemeinheit vor alkohol- drogen- und medikamentenabhängigen menschen zu schützen.
darüber hinaus wird eine mpu angeordnet, wenn ein mensch ernsthaft erkrankt ist und durch die krankheit vll. andere verkehrsteilnehmer gefährdet.

sicherlich sind sie nicht abhängig erkrankt.

aber die festgestellten depressionen beinhalten eine krankheit und folgerichtig wurden sie in einer fachklinik erfolgreich behandelt und nach 4 monaten entlassen.

sie sollten sich nicht darüber schämen, dass sie an depressionen erkrankt sind. ganz im gegenteil, sie haben alles richtig gemacht und gegen diese krankheit erfolgreich angekämpft.
sicherlich haben sie in der klinik aktiv mitgearbeitet um gesund zu werden.
darauf sollten sie stolz sein, insbesondere aber auch, weil sie nach dem klinikaufenthalt das leben, ihr leben viel besser in den griff bekommen haben.

alles ist positiv verlaufen und es dürfte ihnen doch sehr leicht fallen, der behörde diesen positiven behandlungsverlauf zu bringen.

sprechen sie mit ihrem arzt, der wird sicherlich auch bestätigen, dass sie wärend ihrer krankheit niemals mit einem kfz gefahren sind, um niemanden in eine gefahr zu bringen.

der arzt sollte ihren positiven behandlungsverlauf ebenso bestätigen wie die fachklinik in der sie waren.
der arzt sollte auch bestätigen, dass sie seit monaten keinerlei medikamente einnehmen und somit stabil ohne medikamente ihren alltag gestalten.

sprechen sie mit dem sachbearbeiter im landratsamt. er macht nur seinen job und befolgt die gesetzeslage. sollte der sachbearbeiter auf eine mpu bestehen, dann bitten sie ihn um angemessene und ausreichende fristen.

sind diese fristen zu kurz um die mpu „erfolgreiche zu bestehen“ dann wenden sie sich an einen kompetenten fachanwalt für verkehrsrecht um eine fristverlängerung zur abgabe der mpu zu bekommen.
beachten sie dabei, dass die anordnung zur mpu nicht angefechtet werden kann, so dass es tatsächlich nur um die fristen gehen darf.

ich wünsche ihnen viel glück!
mfg
mpu24

Hallo,

Ich fürchte die Führerscheinstellen haben bei sowas absolute Freiheit. Wenn es zweifel an der Fahrtüchtigkeit gibt (und das dürfen die in Ihrem Fall so auslegen) ist eine MPU einzuhohlen.
Aber Sie sollten eine Anwalt hinzuziehen.

mfg, Jörn Otten.

hallo keoma,
es ist verständlich, dass du nicht möchtest, dass die schlimme depression, unter der du gelitten hast, weiter bekannt wird.
der gesetzgeber hat aber festgelegt, dass gesundheitsstörungen oder krankheiten, die sich auf die fahreignung auswirken können, und dazu gehört auch eine depression, die frage aufwerfen, ob der betreffende in der lage ist, sicher auto zu fahren. um diese frage zu klären, kann die behörde eine mpu anordnen. auch, wenn es für dich unangenehm ist, musst du die mpu machen, wenn du deinen führerschein behalten willst. in der untersuchung hast du dann ja auch die möglichkeit zu zeigen, dass du die depression überwunden hast.
da es bei psychischen erkrankungen bestimmte voraussetzungen gibt, die du erfüllen musst, wenn das gutachten positiv ausfallen soll, rate ich dir, unbedingt vor der mpu eine führerschein beratung in anspruch zu nehmen und mit dem berater alles zu besprechen.
übrigens musst du dich wegen einer depression nicht schämen. viele menschen machen im laufe ihres lebens mindestens einmal so eine depressive phase durch. wichtig ist, sich dann hilfe zu holen, um da wieder rauszukommen, was du ja offenbar getan hast.
alles gute

Hallo Keoma,
wenn das Straßenverkehrsamt eine MPU fordert, ist das eine amtliche Verfügung , gegen die auch kein Rechtsanwalt etwas machcen kann. Du solltest Dich professionell darauf vorbereiten(lassen).
Deine Scham musst Du überwinden lernen!

Hallo,
3 Möglichkeiten:

  • die einfachste Attest vorlegen,
    dann wird es schwieriger, entweder:
    MPU und / oder
    verwaltungsrechtliches Verfahren
    VG und viel Glück

Sorry für die späte Antwort…

…aber leider hab ich hier keinen Rat für Dich.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Hallo,

die Behörde kann bei Fahreigungszweifeln generell eine MPU anordnen. In den sauren Apfel müssen Sie leider beißen. Gehen Sie am besten zu einer MPU-Beratungsstellung und informieren Sie sich was Sie bei der MPU erwartet und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Alles Gute.

MfG, Nicole

tut mir das ich auf ihre fragen leider keine antworten geben kann.