Führerscheinprüfung!

Darf man vor der Führerscheinprüfung Alkohol trinken?
Endlich Führerscheinprüfung!

http://www.youtube.com/watch?v=DDc4kgUjxaY

Hi,

na aber selbstverständlich. Das ist sogar Pflicht.
Neueste Rechtssprechung vom 30.02.2007:
"Der Prüfling ist gehalten, am Prüfungstag mindestens eine Promillewert von 5,2 vorzuweisen. Dieses ist eine Stunde vor Prüfungsbeginn durch amtsärztliches Gutachten zu belegen.

Sollte durch unerlaubtes Nüchternsein gegen § 08/15 Abs 2 3/4 der TVo (Trunkenheitsverordnung) verstoßen werden, so hat er allen Fahrprüfern im gesamten Bundesgebiet solange Freibier zu spendieren, bis diese freiwillig dankend ablehnen.
Die Ablehnung des Freibiers hat nur mit folgenden Worten zu erfolgen. Andere Redewendungen oder auch nur Teilstücke aus dieser Formel gelten als Nichtablehnung und eine weitere Saufverpflichtung liegt vor.
Der exakte, unabänderliche Wortlaut der Ablehnung hat wie folgt klar und deutlich zu erfolgen:
„Härrr Obscher. Schbidde 'sch 'ap jenuch füa heuddd. 'sch muschh nosch faahn“
Die Betonung ist jeweils auf die zweite Wortsilbe zu legen.

Na dann Proscht !

WARNUNG. Wer jetzt schon besoffen ist:
Das war pure S A T I R E.
Saufen und fahren ? Wohl blöde oder watt ?

Gruß
BJ