Führerscheinprüfung: Egal wo in Deutschland?

Moin auch!

In der heutigen Ausgabe der Nordwest-Zeitung gibt es folgenden Artikel unter der Rubrik „Auch das noch“ zu lesen:
Zitat Anfang
Das Landratsamt München hat den Antrag einer Bürgerin aus Bayern abgelehnt, eine Ferienfahrschule mit anschließender Fahrprüfung im Landkreis Aurich zu besuchen. Begründung: Man könne sich im verkehrsarmen Ostfriesland nicht angemessen auf den Münchner Großstadtverkehr vorbereiten.
Zitat Ende

Ist das jetzt eine Ente, oder kann man seinen Führerschein tatsächlich nicht überall in Deutschland machen (zugelassene Fahrschule mal vorausgesetzt)?

Andreas

oder kann man seinen Führerschein
tatsächlich nicht überall in Deutschland machen

Hi,

§ 73 FeV
Zuständigkeiten

(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Ortes, in dem der Antragsteller oder Betroffene seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat (§ 12 Abs. 2 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1430), geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. Juli 1994 (BGBl. I S. 1497), in der jeweils geltenden Fassung), mangels eines solchen die Behörde des Aufenthaltsortes, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Anträge können mit Zustimmung der örtlich zuständigen Behörde von einer gleichgeordneten auswärtigen Behörde behandelt und erledigt werden. Die Verfügungen der Behörde nach Satz 1 und 2 sind im gesamten Inland wirksam, es sei denn, der Geltungsbereich wird durch gesetzliche Regelung oder durch behördliche Verfügung eingeschränkt. Verlangt die Verkehrssicherheit ein sofortiges Eingreifen, kann an Stelle der örtlich zuständigen Behörde jede ihr gleichgeordnete Behörde mit derselben Wirkung Maßnahmen auf Grund dieser Verordnung vorläufig treffen.

http://www.juraforum.de/gesetze/FeV/73/73_FeV_zust%E…

Q-Gruß

Das Landratsamt München hat den Antrag einer Bürgerin aus
Bayern abgelehnt, eine Ferienfahrschule mit anschließender
Fahrprüfung im Landkreis Aurich zu besuchen. Begründung: Man
könne sich im verkehrsarmen Ostfriesland nicht angemessen auf
den Münchner Großstadtverkehr vorbereiten.

Hallo,
die Begründung leuchtet ein, aber die Dame kann sich ja in Aurich pol. anmelden.

Ist das jetzt eine Ente, oder kann man seinen Führerschein
tatsächlich nicht überall in Deutschland machen (zugelassene
Fahrschule mal vorausgesetzt)?

klingt erstmal so. Oder hat sich da was geändert ?.

Gruß premme

Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE schickt mir keine Sterne.

Huhu!

Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE schickt mir keine
Sterne.

Die Sterne sollen ja auch als Bewertung für eine „hilfreiche Antwort“ dienen - insofern lehn’ Dich entspannt zurück, da wird schon nix kommen…

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Die Sterne sollen ja auch als Bewertung für eine „hilfreiche
Antwort“ dienen - insofern lehn’ Dich entspannt zurück, da
wird schon nix kommen…

Hallo,
wenn du dich da mal nicht täuschst.

Gruß premme