Ich suche Informationen unter welchen Bedingungen man Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen man mit dem Führerschein B, C1, CE fahren darf.
Wenn ich richtig verstehe, was der „Volksmund“ sagt, dann darf man mit CE bis 12to fahren, aber unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze nur 2 Personen mitnehmen.
Respektive dürfte man mit B Fahrzeuge bis 3,5to fahren.
Es gibt Geländewägen (zB Landrover 110, diverse Toyotas) die bis zu 10 bzw. 13 Sitzplätzen ausgebaut werden können. Wieviele Personen dürfen (nicht gewerblich) befördert werden, wenn 10 Sitzplätze eingetragen sind? Ist der Führerschein D zwingend notwendig, wenn nur bis max. 9 Personen (nicht gewerblich) im Auto sitzen?
Wo findet man entsprechende Rechtsprechung und Texte dazu?
Ich hab schon gegoogelt, aber ich weiss nicht ob ich die richtigen Begriffe benutzt habe. „Führerscheinrecht“ und „Personenbeförderung“ gibt nichts her.
Danke
Sigi