Führerscheinrecht

Ich suche Informationen unter welchen Bedingungen man Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen man mit dem Führerschein B, C1, CE fahren darf.

Wenn ich richtig verstehe, was der „Volksmund“ sagt, dann darf man mit CE bis 12to fahren, aber unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze nur 2 Personen mitnehmen.
Respektive dürfte man mit B Fahrzeuge bis 3,5to fahren.

Es gibt Geländewägen (zB Landrover 110, diverse Toyotas) die bis zu 10 bzw. 13 Sitzplätzen ausgebaut werden können. Wieviele Personen dürfen (nicht gewerblich) befördert werden, wenn 10 Sitzplätze eingetragen sind? Ist der Führerschein D zwingend notwendig, wenn nur bis max. 9 Personen (nicht gewerblich) im Auto sitzen?

Wo findet man entsprechende Rechtsprechung und Texte dazu?

Ich hab schon gegoogelt, aber ich weiss nicht ob ich die richtigen Begriffe benutzt habe. „Führerscheinrecht“ und „Personenbeförderung“ gibt nichts her.

Danke

Sigi

google mal „führerscheinklassen“ da findest du mehr.

Hallo,

generell darf niemand OHNE einen gültigen „Personen-Beförderungsschein“ Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen (Der Fahrersitz zählt in diesem Falle nicht) fahren.
Davon gibt es nur eine AUSNAHME:
Für Prüfungs-oder Werkstattfahrten DARF jemand auch ein Kfz.dieser
Bauarten ohne PBS fahren…

Hallo Sigi,

Ich suche Informationen unter welchen Bedingungen man
Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen man mit dem Führerschein
B, C1, CE fahren darf.

Ich schreibe jetzt mal, wie ich es bei meiner (sehr ausführlichen) Führerscheinausbildung für die heutige Klasse D (DE) gelernt habe. Ob das noch so ist, weiß ich allerdings nicht.

Ein Fahrzeug mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (= 9 Sitzplätzen) durfte man auch ohne die entsprechende Klasse zur Personenbeförderung fahren, wenn darin keine Fahrgäste befördert wurden.

Beispielsweise durfte man einen Bus mit 50 Plätzen mit Klasse 2 (heute C) oder einen Bus bis damals 7,5 (heute 3,5) Tonnen und mehr als 9 Plätzen mit Klasse 3 (heute B) fahren, wenn kein Fahrgast (auch nicht einer) mitfuhr.

Wenn hingegen eine oder mehrere Begleitpersonen mitfuhr, war das zulässig, beispielsweise fuhren damals oft Kfz.-Mechaniker mit FS Kl. 2 (heute C) mit Bussen probe und nahmen einen oder zwei weitere Mechaniker mit, um einem Geräusch auf die Spur zu kommen oder sonst irgendwas während der Fahrt zu testen. Das waren dann „Begleitpersonen“. Hätte der fahrende Mechaniker den selben Kollegen allerdings danach nach Hause gefahren, wäre er ein Fahrgast gewesen und er wäre ohne Fahrerlaubnis gefahren.

Auf meinem alten Personenbeförderungsschein stand auch sinngemäß drauf „ist berechtigt, einen Kraftomnibus zu führen, wenn darin Fahrgäste befördert werden.“

Noch einmal der Hinweis: Diese Rechtslage kann veraltet sein. Aber Du kannst sie als Ansatzpunkt nehmen, um z.B. mal einen Polizeibeamten zu fragen.

Grüße
Sebastian

Schau mal auf dieser Seite nach :

http://www.verkehrsportal.de

Da findest Du sicher genaueres.

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