Führerscheinsperre

Hallo,

ich habe eine Führerscheinspeere laut Brief vom Gericht bist zum 10.Sept. des ist ein Freitag.Habe mein Führerschein beantragt in der Führerscheinstelle und es hat alles geklappt also keine mpu oder so und ein Brief bekommen das ich ihn am Montag den 13.Sept abholen kann.

Nun meine Frage darf ich jetzt trotzdem ab dem 10.Sept fahren oder nicht ? Weil wenn ich angehalten werden sollte habe ich ja 5 tage zeit den Führerschein nachzuzeigen bei der Polizei oder wie läuft das ab?

Vielen dank im voraus.

HI,also du darsft normalerweise nicht ohne Führerschein Fahren,das kostet dir 20 euro Verwarnungsgeld,aber sonst kannst du ab dem 10 Sept. Fahren,du kannst versuchen beim sraßenverkehrsamt anzurufen und klären.vlt. sagen die schon das du den Lappen schon Fr.abholen kannst, geht alles.
Gruß Alex

Ok das wollte ich wissen

Danke werde da mal anrufen oder am Fr einfach reingehen und nachfragen :smile:

Hallo,

ich würde sagen, du fragst am Besten mal auf der Führerscheinstelle nach, wie sich das verhält. ODer du wartest einfach bis Montag mit dem Autofahren…

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Hallo,

nein da sie noch nicht im besitz der fahrerlaubnis sind.

mfg
hardy

Hallo!

Solange Du den Führerschein nicht wieder in den Händen hälst, darfst Du auch nicht fahren. Stell Dir mal vor, Du wirst am Sa. angehalten und willst ihn am Montag abholen, landest aber am Sonntag im Krankenhaus. Was wäre dann? Die bei der Fahrerlaubnisbehörde notieren, wann Du den Lappen wieder bekommen hast. Wenn was passieren sollte, kein Versicherungsschutz!!!

MfG

Michael Bauer
www.Fahrschulen-Bielefeld.info

Würde ich an Deiner Stelle nicht machen. Weiß es zwar nicht ganz genau, aber Du darfst normalerweise erst fahren, wenn Du das Ding in Händen hälst. Als ich meinen Schein gemacht habe (Freitag), hatte die Führerscheinstelle schon zu und ich durfte auch erst fahren, als ich das Ding hatte (Montag).

MfG Eva

Hallo,

man darf erst wieder fahren, wenn man auch den Führerschein hat, vorher gilt er als nicht erteilt. Also dürfen Sie erst ab Montag wieder fahren.

MfG, Nicole