Führerscheinsperre?

Liebe/-r Experte/-in,
habe mal so eine kleine aber wichtige Frage.
Also das gnaze begann vor etwa 3 jahren, als ich mir mit 15 ein mofa kaufte. anfangs fuhr ich gedrosselt mit 25 kmh durch die gegend. doch dann langsam „frisierten“ alle ihre roller . ich tat dies zwar nicht extrem. habe nur die drosseln entfernt. und wie es halt passieren musste, wurde ich eines nachts erwischt. der roller lief zwar 70 aber ich fuhr mit gemütlichen 35 kmh durch das dorf. dort wurde ich rausgewunken. ok . hinzu kommt jetzt jedoch auch noch das ich exakt 0,50 promille im blut hatte. 2 wochen später bekam ich eine vordladung und dann tüv zurückdrosseln usw.
dann wieder einige zeit mit 25 kmh durch die gegend gefahren. wie nicht anders zu erwarten, packte mich wieder der reiz. und ich begann es wieder zu „frisieren“ nur im etwas größeren stil. das heißt sportauspuff und variomatik und eine sportkupplung. lief so ziemlich 90-95. und vor einiger zeit fuhr die zivil polizei hinter mir . sie winkten mich raus. und stellten halt fest das es ca 80kmh schnell ist und dann ahtl wieder kennzeichen und tüv und sowas „beschlagnahmt“.
so jetzt ist meine frage, welche strafe drohen mir jetzt? (1. Anzeige wurde fallen gelassen, wegen erstem vergehen)

droht mir:
-führerscheinsperre(wie lange)
-sozialstunden(wie viele)
-geldstrafe(wie hoch)
oder etwas anderes .

danke für die schnellen antworten

Hallo,

was dir da jetzt im Einzelnen droht, kann ich dir nicht sagen, da ich kein Anwalt bin…

Man wird argumentieren, dass du offensichtlich nicht zum Führen eines Fahrzeuges geeignet bist, und daher gehe ich schon davon aus, dass es eine Führerscheinsperre geben wird - evtl. auch eine MPU (?) Ein Anwalt kann dir vermutlich Genaueres sagen.

Gruss Uwe
http://www.aufbauseminare-siegen.de

Hallo,

dir wird Fahren ohne Führerschein zur Last gelegt, weil du für die Geschindigkeit, also die Fahrzeugklasse keinen Führerschein besitzt.
Spekulationen über Strafmaß kann ich nicht machen.
Das hängt stark von deinem Alter, deinen Lebensumständen, deinem Verdienst etc. ab.(Das ist die strafrechtliche Seite)
Ob du eine Führerscheinsperre bekommst, kann ich dir auch nicht so einfach sagen. Das kommt auf deine Führerscheinstelle an. (Das ist dann Verwaltungsrecht)

Eigentlich kannst nur erst mal abwarten, was demnächst mit der Post kommt…

LG

in der regel ergeht ein strafbefehl seitens der staatsanwaltschaft un in aller regel kommt es auch nocht zu einer gerichtlichen verhandlung, selbst bei wiederholungstätern nicht. ein bußgeldbescheid klar der kommt und post von der führerscheinstelle wird auch kommen. wie die fahrerlaubnisbehörde den verstoß bewertet ist schwierig zu beantworten, da wiederholungstat und kommt auch auf den sachbearbeiter an. also erstmal abwarten und dann falls fragen auftauchen im detaill nachfragen. also ruhig blut…

Lass es erstmal auf Dich zukommen . Du solltest aber etwas einsichtiger werden . Bei Gericht darüber reden was hätte alles durch Dein Handeln passieren können, das du das alles bedauerst usw…
Das beeindruckt Strafverfolgungsbehören ungemein . Du kannst dann mit einer milderen Strafe rechnen.

Aussagen wie " das tut doch Jeder " sind wirklich fehl am Platze