Führerscheinstelle

Hallo zusammen. Habe im Februar 1980 meinen Führerschein Klasse 3 gemacht. Meines Wissens darf ich dann Mopeds fahren mit 125 cm³ Hubraum. Nun ist es mir passiert, dass ich wegen einer Alkoholfahrt den „Lappen“ und die Fahrerlaubnis verlor im Mai 1989. Nach einem Intensivkurs und zwei MPUs bekam ich dann nach 23 Monaten Bescheid vom Strassenverkehrsamt (damals Neuss). Ich bekam aber nicht meinen alten „Lappen“ wieder, sondern, nach Abgabe eines Passfotos, einen neuen, orangen „Lappen“. Wie gesagt, ich musste den „Lappen“ nicht neu machen. In diesem neuen ist nun der Stempel drin: Ausstelldatum 1991. Ich rief dann mal an im Amt wegen der Frage, ob es sein kann, dass ich jetzt nicht mehr die 125 cm³ Mopeds fahren kann. Das wurde bejaht!! Ich kann das aber nicht glauben, denn die können doch nicht einfach 11 Jahre seit Erhalt des „Lappens“ auslöschen!! Die sagten, es gilt nun der Ausstellstempel und der ist 1991.
Ich hoffe sehr, dass die sich irren und bitte um Eure Hilfe. Im neuen „Lappen“ ist auch kein Vermerk, dass ich seit 02/1980 eine Fahrerlaubnis besitze. Danke im Vorraus…

Hi
Es ist genau so wie dir mitgeteilt wurde.
Wärste nicht unter Alk gefahren, hättest du noch den Alten.
So geht es jedem, auch mir.
HH

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Hi
Es ist genau so wie dir mitgeteilt wurde.
Wärste nicht unter Alk gefahren, hättest du noch den Alten.
So geht es jedem, auch mir.
HH

Oh je…das ist aber dann echt ´ne Schweinerei. Es reicht wohl nicht, einen teuren Kurs zu machen und dann eine erfolgreiche MPU…
Die bestrafen einen wirklich für das ganze Leben.

Danke für die Antwort

Hallo,

auch wenn man einen „alten“ Schein für längere Zeit los wird (weiss nicht genau, wo die Grenze liegt), dann gibt’s als Neuen nur den aktuellen EU-Führerschein, d.h. wenn man vorher bis 7,5 t fahren durfte, kann man das danach nicht mehr.

Ciao
Kaj

Bestandsschutz
Hi!

Ich bin da anderer Meinung.
Es gibt den sog. „Bestandsschutz“, welcher auch bei Ausstellung eines neuen EU-Führerscheines weiterhin die Möglichkeit vorsieht, 7,5 t Laster zu fahren.
Dasselbe sollte für die 125er gelten, deshalb ist ja auch das Datum des eigentlichen FS Erwerbs in den neuen Schein (1980) eingetragen worden.

Grüße,

Mathias

auch wenn man einen „alten“ Schein für längere Zeit los wird
(weiss nicht genau, wo die Grenze liegt), dann gibt’s als
Neuen nur den aktuellen EU-Führerschein, d.h. wenn man vorher
bis 7,5 t fahren durfte, kann man das danach nicht mehr.
Ciao
Kaj

Hi!

Ich bin da anderer Meinung.
Es gibt den sog. „Bestandsschutz“, welcher auch bei
Ausstellung eines neuen EU-Führerscheines weiterhin die
Möglichkeit vorsieht, 7,5 t Laster zu fahren.
Dasselbe sollte für die 125er gelten, deshalb ist ja auch das
Datum des eigentlichen FS Erwerbs in den neuen Schein (1980)
eingetragen worden.

Grüße,

Mathias

Hallo,
das ist leider nicht ganz richtig.
Bestandsschutz gibt es nur, wenn du den FS freiwillig umschreiben lässt.
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wird eine neue FE erteilt - da gelten dann auch die neuen Regeln.

Gruß
HaWeThie

auch wenn man einen „alten“ Schein für längere Zeit los wird
(weiss nicht genau, wo die Grenze liegt), dann gibt’s als
Neuen nur den aktuellen EU-Führerschein, d.h. wenn man vorher
bis 7,5 t fahren durfte, kann man das danach nicht mehr.
Ciao
Kaj

Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Dann gelten nach Neuerteilung die neuen Regeln für die Fahrerlaubnisse.

Gruß
HaWeThie

Bleib auf dem Teppich…
Hallo,

…Oh je…das ist aber dann echt ´ne Schweinerei…

Und Du meinst Du bist ein Held… oder wie, wenn Du besoffen
in der Gegend rumfährst ??

Hi

Oh je…das ist aber dann echt ´ne Schweinerei.

… war aber nie anders

Es reicht wohl nicht, einen teuren Kurs zu machen

nöööö. den mußt du auch nicht machen - esseidenn du willst beim Sachbearbeiter schleimen und deine Chancen verbessern.

und dann eine erfolgreiche MPU…

Erfolgreich? wenn du nicht im Delirium bist und das Hirn noch nicht durch Dauereinlegen in Alkohol geschädigt ist sollte die Anforderungen der MPU jeder normalbegabte schaffen. Ob der VP dir deine Einstellung zum Alk abgenommen hat …? Scheinbar wenn du sie „erfolgreich“ nennst.

Die bestrafen einen wirklich für das ganze Leben.

Das ist der Sinn einer Strafe. Und das schützt dich (vielleicht) davor sie in nem Jahr oder 2 vergessen zu haben und wieder in die Ballerbude zu gehn und dich zuzusallern um dann autozufahren :smile:

Danke für die Antwort

hh

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Hi!

Ich bin da anderer Meinung.
Es gibt den sog. „Bestandsschutz“, welcher auch bei
Ausstellung eines neuen EU-Führerscheines weiterhin die
Möglichkeit vorsieht, 7,5 t Laster zu fahren.
Dasselbe sollte für die 125er gelten, deshalb ist ja auch das
Datum des eigentlichen FS Erwerbs in den neuen Schein (1980)
eingetragen worden.

Grüße,

Mathias

Hallo,
das ist leider nicht ganz richtig.
Bestandsschutz gibt es nur, wenn du den FS freiwillig
umschreiben lässt.
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wird eine neue FE erteilt

  • da gelten dann auch die neuen Regeln.

…ich möchte hier doch noch einmal nachhaken.
In einem mir bekannten Fall wurde ein 1990 ausgestellter FS entzogen (für 10 Monate). Danach wurde das EU-Kärtchen ausgestellt mit der Erlaubnis, 7,5 t zu fahren.
Weshalb sollte dies nun für die 125er Frage nicht anwendbar sein?

Grüße,

Mathias

Ich muss hier mal eins klarstellen: Ich habe damals und heute auch noch eingesehen, dass es Scheiße war, unter Alk zu fahren. Habe freiwillig einen 9- monatigen Intensivkurs besucht, ein Jahr nix mehr gesoffen und zwei MPUs gemacht. Ich weiß, wovon ich rede. Ein Held bin sicher, weil ich es in der heutigen Zeit schon mehrmals geschafft habe, Leute von Fahren mit Alk im Blut abzubringen… alles klar?

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