ich muss meinen Führerschein jetzt dann umtauschen - ich habe den alten 3er und darf damit bislang problemlos mit fast beliebigen Zugfahrzeugen (bis 7,5t) meinen voll geladenen Pferdeanhänger (bis 2,3 t zGG) ziehen. Mehr brauche ich auch nicht …
Ich brauche also wirklich „nur“ das Recht privat Pferdeanhänger zu ziehen. Muss ich nun CE79 mit beantragen, damit ich weiterhin die Gespanne fahren darf, die ich bisher auch durfte - was bedeuten würde, dass ich alle paar Jahre eine Allgemein- und Augenärztliche Untersuchung brauche.
Mein Lieblingsmensch hat seinen Führerschein bereits umgetauscht und kein CE79 beantragt, weil er dachte das braucht er nicht - nachträglich geht das wohl auch nicht mehr.
Wenn man wirklich einen CE79 braucht, wäre das richtig übel, wenn ich das jetzt nun auch noch verbasel wenigstens einer in der Familie sollte weiterhin Pferdeanhänger ziehen können dürfen.
Er müsste aber doch mindestens BE bekommen haben. (Und wohl auch C1E und sogar CE mit der Einschränkung von Gewicht und Achszahl).
BE reicht für PKW bis 3,5 t in Verbindung mit Anhängern bis 3,5 t.
C1E reicht für Fahrzeuge bis 7,5 t in Verbindung mit einem Anhänger, wenn die Gesamtmasse 12 t nicht überschreitet.
Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste (Du darfst auch leere Busse fahren)
Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, auch wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg übersteigt
Demnach würde wirklich C1E reichen - das ist allerdings auf dem Antragsformular nicht vorgesehen da steht:
Hinweise für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3:
Falls Sie nach der Umstellung der Fahrerlaubnis noch Anhänger mit einer sogenannten Tandemachse [siehe Erläuterung zu a)] fahren möchten, muss die Fahrerlaubnis CE(79) gesondert beantragt werden.
a)☐ Ich beantrage ergänzend die Fahrerlaubnis der Klasse CE(79)
Diese Fahrerlaubnis entspricht der seitherigen Regelung der Klasse 3 (Zugfahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht und Anhänger mit maximal 11 t Gesamtgewicht). Daraus ergibt sich ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 18,5 t.
Die Kombination von Fahrzeug und Anhänger darf 3 Achsen nicht überschreiten.
Fahrerlaubnisinhaber, die bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben, müssen für die Beantragung der Fahrerlaubnis der Klasse CE(79) folgende Unterlagen beifügen:
☐augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
☐ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
und das verwirrt mich Pferdeanhänger haben Tandem-Achsen
wenn es sich wirklich um einen „alten“ FS Klasse 3 handelt, bekommst Du beim Umtausch automatisch die neuen Klassen BE und C1E (einschließlich Schlüsselzahl 79.06 für größere Anhänger) dazu - und zwar ohne Auflagen, solange Du nicht gewerblich transportierst.
@Hexerl
Ich habe 2013 bei der Zulassungsstelle gesagt, dass ich tauschen möche und damit haben die das so in Gang gebracht, dass die Karte mit den neuen Merkmalen ausgestellt wurde.
Das verwirrt mich auch. Als ich meinen Schein gemacht habe, wurde mir gesagt, dass Tandemachse als EINE Achse gelten.
Wikipedia sagt:
" Die Fahrerlaubnisklassen in der Bundesrepublik Deutschland in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung erlaubten Besitzer der Fahrerlaubnisklasse 3 das Führen von Zügen mit nicht mehr als drei Achsen . Wenn der Achsabstand weniger als 1 m betrug, galt diese als einachsig. Die Schlüsselzahl der Besitzstandswahrung lautet heute 79."
Das bedeutet dann wohl, dass Tandemachsen jetzt nicht mehr als eine Achse gelten. Andererseits ist bei BE wohl gar keine Beschränkung der Achszahl mehr dabei. Also mir wird das zu unübersichtlich, ich bin raus.
genau das ist das was mich so zweifeln lässt - ohne dieses besch… Antragsformular hätte ich einfach drauf geachtet C1E zu bekommen und fertig…
Tandemachsen gelten immer noch als 1 Achse, wenn der Abstand weniger als 1 m beträgt - und 3 Achsen fürs Gespann passt bei Zugfahrzeug (2 Achsen) mit Pferdeanhänger (1 Achse)
.. hätte ich doch nur nie das Formular heruntergeladen …