Führerscheinumtausch - Original nicht mehr auffindbar

Natürlich hat „er“ als allererstes beim Landratsamt vorgesprochen und das Problem geschildert. So habe ich überhaupt erst von der Datenpanne in den Neunzigern erfahren, da eine Mitarbeiterin der Behörde quasi Mitleid mit mir hatte.

Glauben Sie, wenn es einen „vorgesehenen“ Weg gäbe, hätte mir die Behörde den Weg nicht aufgezeigt?

Ignoriert hat „er“ das auch nicht. „Er“ hat heute extra nochmal dort angerufen, leider umsonst. Vielleicht ist es bei Ihnen anders, Ihr Link zeigt nach Düsseldorf, nützt mir in Bayern halt gar nix.

Herrjeh, das ist doch klar, daß das nur ein Muster ist.
Such halt dieses Formular auf der Website des Wohnortes bzw. Landkreises, wo Du den Führerschein gemacht hast.

Solche Dinge erledigt man schriftlich, wenn man persönlich oder telefonisch keinen Erfolg hat.
Kein Behördenmitarbeiter hat ohne Not Lust, im Keller im verstaubten Archiv zu wühlen.

Ich hatte dich nicht direkt angesprochen, sondern auf den Beitrg eines Dritten geantwortet. Da ist „er“ völlig normal als Bezeichnung, es sei den, das Pronomen stimmt nicht. Tut es das?
Im Übrigen hast du trotz ellenlangem Text immer noch nicht die Frage beantwortet!
Fakt ist, dass mit der Pflicht zur Umstellung auf den neuen Führerschein das ein völlig gängiger Vorgang ist! Völlig unabhängig davon, ob man seinen Führerschein noch hat oder gar die Nummer. Fakt ist auch, dass schon vor 30 Jahren nicht ausreichend war, mit Kopie zu fahren. Und Fakt ist ebenso, dass man hätte einen grauen Führerschein schon vor mehreren Jahren umtauschen müssen.
Du hast zwar beschrieben, was du gemacht hast, aber nicht, dass du das Simpelste getan hast, was Hunderttausende, ja Millionen Menschen seit einiger Zeit tun: nämlich die Karteikartenabschrift dort anzufordern, wo man den Führerschein gemacht hat.
Es tut mir nun voll leid, dass ich dir nicht den Direktlink für dich gepostet habe. Das sollte auch nur ein Beispiel sein dafür, dass in diesen Formularen NICHT nach der Nummer gefragt wird! Ich sage dir aber hiermit zu, mich nach bestem Wissen und Gewissen zu bemühen und hier auch keine Kosten und Mühen zu scheuen, um dir den für dich richtigen Link zu posten, sobald du kundtust, wo du den Führerschein gemacht hast. Wichtig: wo du gerade wohnst ist dafür irrelevant!

Das ist so nicht richtig.
Die Umtauschpflicht für einen Grauen hängt vom Geburtsjahrgang ab und/oder vom Ausstellungsjahr des alten Führerscheins.

Ich habe auch noch einen Grauen und der gilt bis 19.01.2033.

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/#papierfuehrerscheine-umtauschen

OK, das hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm dass für Jahrgänge vor 1953 plötzlich dieser Sprung kommt.
Ändert aber dennoch nichts am Rest. Man kann ja auch über die Karteikartenabschrift das Problem lösen, wenn man noch nicht umtauschen muss.

Unser aller Gesetzgeber ging davon aus, daß sich das Problem für die Alten von alleine (= biologisch) löst. :wink:

Wie oft soll er das noch erwähnen?

Anscheinend gibt es die analogen Karteikarten nicht mehr, und seine wurde offensichtlich nicht digitalisiert.

Absolut ernstgemeinte Frage: Wer trägt die Beweislast dafür, dass @Norbert_B irgendwann mal die Fahrerlaubnis bekommen hat? Wer trägt sie dafür, dass sie ihm nicht inzwischen entzogen wurde?

Das ist ein echt besch***es Problem.

Es erinnert mich daran, dass zwei Unternehmen beim Notar einen Vertrag über eine Grunddienstbarkeit gemacht hatten, welche bei der Stadt Letmathe ins Grundbuch eingetragen werden sollte.
Etwa 50 Jahre später hatte niemand mehr die Verträge, Unternehmen B war inzwischen insolvent und hatte das Grundstück verkauft. Der Käufer verlangte den Abriss der damals gemeinsam errichteten Trafostation. Man nahm an, dass beim Übertragen des Grundbuchs von der Stadt Letmathe bei der Annektion durch die Stadt Iserlohn Fehler gemacht worden waren. Pech für Unternehmen A, kein Eintrag auffindbar, er musste sich fügen.