Führerscheinumtausch - Original nicht mehr auffindbar

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Aufgrund EU-Verordnung müssen ja die „alten“ Führerscheine auf ein EU-einheitliches Format umgetauscht werden.

Mein „alter“, also wirklich noch der graue Lappen aus den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts ist nicht mehr auffindbar.

Ich habe nur eine alte Fotokopie.

Und jetzt kommts: Die Fotokopie wird nicht anerkannt, ok. Aber die auf der Kopie vermerkte Nummer ist bei der Behörde unbekannt.

In Flensburg war ich in den Neunzigern mal wegen „Spät-Gelb“ auffällig, danach nie wieder. Die Fahrschule existiert auch nicht mehr, die hätten vielleicht noch eine Rechnungskopie im Keller haben können.

Ich konnte bisher recherchieren, dass es bei einer IT-Umstellung Anfang der 2000er „ein wenig Schwund“ gab.

Was kann ich tun? Ich hab keine Lust, jetzt mit Anfang 60 nochmal einen Führerschein zu machen, den ich ohnehin nur alle ein oder zwei Jahre brauche.

Besten Dank für Euren Input.
Norbert

Hallo!

Wo hast du denn damals die Fahrprüfuzng abgelegt, welcher Ort bzw. welche Stadt oder Landkreis ?
Wenn das ein anderer Ort war als dein jetziger Wohnort dann musst du dort eine sogenannte Karteikartenabschrift beantragen. Das soll auch elektronisch gehen, die damalige Stelle meldet das an die neu zuständige Stelle.

Allerdings braucht man dazu die Prüfnummer die auf dem Führerschein steht- und diese Nummer auf der Kopie scheint ja bei der zuständigen Behörde nicht bekannt.

Allgemeine Informationen

Zur Beantragung des EU-Kartenführerscheins wird der Karteikartenauszug benötigt.

Ein Karteikartenauszug ist eine Abschrift aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten (Fahrerlaubnisklassen, Erteilungsdaten und anderes).

Dass du das Original nicht vorlegen kannst, das kann man schon regeln. Wichtig ist die genannte Abschrift aus dem damaligen Register

MfG
duck313

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Nein, die Nummer braucht man nicht. Die Personendaten reichen. Das war jedenfalls bei mir so.

Ich würde mich schleunigst darum kümmern, du bist schon lange überfällig! Es hängt an deinem Geburtsjahr, nicht am Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Du beantragst das dort, wo den Führerschein gemacht hast. Nicht wundern, es ist nicht zwangsläufig so, dass du darüber Bescheid bekommst, wann das an die Führerscheinstelle deines aktuellen Wohnorts gesendet wird. Bei mir stand zwar im Formular, dass ich Bescheid bekomme. Aber es kam nichts. Bis ich den Spaß mehrmals wiederholt habe, weil es an anderer Stelle hieß, das könne wegen Umzugs des Amts dauern. Am Ende waren dann vier Karteikartenabschriften = elektronische Meldungen übermittelt worden :smiley:

Wieso willst du es denn so mega kompliziert machen, wenn du nicht den einfachen Weg gehen kannst?

Ja, ich habe einen Führerschein, das Original ist leider verloren gegangen, habe nur eine Fotokopie.

Problem ist, dass die darauf vermerkte Nr. nicht in der Datenbank des Landratsamts vorhanden ist. Es gibt außer der Fotokopie keinen Beweis, daß ich jemals einen Führerschein hatte. Und die Fotokopie für das Landratsamt kein Beweis.

Ich kann mich gar nicht mehr daran erinnern, wann ich ihn das letzte Mal habe vorzeigen müssen, bestimmt acht oder neun Jahre her.

Ich fahre selbst nur sehr selten und da sollte ich ihn doch schon dabei haben.

Ich würde gerne den einfachen Weg gehen, habe nur das Problem, dass ich außer einer Fotokopie keinen Beweis habe, dass ich jemals einen Führerschein besessen habe. Und für das Landratsamt ist das kein Beweis.

Die Listennummer auf der Fotokopie ist dem Landratsamt unbekannt.

Klar bin ich spät dran, aber ich fahre nur extrem selten und habe schon mehrfach die Wohnung auf den Kopf gestellt, um den Lappen doch noch zu finden

Doch nicht ganz so einfach!

Das Landratsamt hat keinen Beweis, dass ich jemals einen Führerschein besessen habe!

Ich habe eine Fotokopie, welche aber für das Landratsamt keinen Beweis darstellt.

Der Beweis wäre aber der Karteikartenauszug aus dem FS-Register der damals ausstellenden Führerscheinbehörde.
Wenn das die Stelle war bei der Du schon mit deiner Kopie vorstellig warst, verstehe ich die Auskunft nicht. Dann müsste doch das Register dort vor Ort sein.

Führerscheine gehen öfters mal verloren oder werden gestohlen. Mehr als etwas Schererei gibts bei Neuausstellung nicht. Aber natürlich muss der Nachweis vorliegen dass du rechtmäßíg einen FS hattest ,also der mehrfach genannte Registerauszug.

Viel Glück

Ich habe gerade nochmal nachgeschaut: Auf der Fotokopie steht: „Liste-Nr.“

Nur führt diese Nr. beim ausstellenden Landratsamt zu einem „NO-DATA-FOUND“

In den Neunzigern wurden die Daten im Landratsamt von Karteikarten in die EDV übertragen. Wie ich erfahren musste, nicht alle!

Ich denke, du solltest dich anwaltlich beraten lassen.
Zurzeit stellt es sich aus Sicht der Behörde so dar, dass du keine Fahrerlaubnis zu haben scheinst.
Wenn man dich als Führer eines KFZ antrifft, so ist eine Strafanzeige fällig.

Gedanken:

  • forensisches Gutachten zur Kopie machen lassen
  • Listennummern sollten fortlaufend sein, oder? Wenn man den Datensatz zu Nr. 12345 und 12347 findet, aber nicht zu 12346, dann ist das sicher auch ein Indiz für einen Behördenfehler.
  • Zeugen von damals finden - Klassenkameraden, Verwandte, Bekannte, …
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Bitte bleibt bei der eigentlichen Frage. Die lautet NICHT „braucht er einen Führerschein“.

Danke

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Wie sieht es aus mit einem Auszug aus dem FAER (Fahreignunsregister) anzufordern? Den bekommt man mit einer Kopie des Personalausweises. Wie läuft das beim KBA ab? Bekommen nur Leute mit Fahrerlaubnis eine Auskunft? Oder kommt da für jemanden ohne Fahrerlaubnis einfach „ohne Eintragung“ zurück? Oder wahrscheinlich können auch Leute ohne Fahrerlaubnis Punkte sammeln und das Ganze basiert garnicht auf der Fahrerlaubnis sondern auf Personendaten?

Das Fahreignisregister sammelt die Punkte, die jemand meint, sammeln zu wollen.
Auch Leute ohne FE können dort Punkte sammeln.
Und im Fahrerlaubnisregister werden nur FEs erfasst, die inzwischen „umgeschrieben“ wurden.

Der einfache Weg ist, die Karteikartenabschrift anzufordern. Dafür ist keine Nummer erforderlich, deine Personalien reichen.
Beweisfoto A
https://www.duesseldorf.de/formulare/fuehrerschein-karteikartenabschrift/?TSPD_101_R0=08d721a659ab20008c3cef51862ec8e6ffc87e099ce50f4b89c49d9b7811f237e913813c3313f7ae08543ae5041430007270666725a7ef3e16e9f8a30f9a3b606cb5c439fe11cd2b24cc6edc4af4d4210e54f5fe316a8b24a77d83d7a48c4ef6

Es gibt einen kleinen Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein.

Das hat auch gar niemand in Frage gestellt oder in irgend einer Weise ins Feld geführt.

Doch, aber die entsprechenden Beiträge sind inzwischen gelöscht.

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