Hoi.
Wir haben uns im Kollegenkreis folgende Frage gestellt und irgendwie nix konkretes gefunden:
Autofahrer A(Alter sei 27), mit Fahrerlaubnisklasse B, möchte seinen Traum vom Motoradfahren verwirklichen und meldet sich zur Führerscheinklasse A an. Nun schafft er die Theorieprüfung, aber bei der praktischen Prüfung versagt er. Er wiederholt die Prüfung mehrfach - ohne Erfolg.
Frage: Hat das Nichtbestehen der Prüfung der Klasse A einfluß auf die Erlaubnis der Klasse B?
Behauptung einiger Kollegen: Ja. Dadurch sei ja nachgewiesen, dass eine Eignung (nach §46 Abs.1 FeV) zum Führen von KfZ nicht (mehr) gegeben ist. Man könnte dadurch den Führerschein als ganzes verlieren.
Ist diese Behauptung korrekt?
Vielen Dank!
Gruß Garrett
hallo.
Frage: Hat das Nichtbestehen der Prüfung der Klasse A einfluß
auf die Erlaubnis der Klasse B?
nein.
Behauptung einiger Kollegen: Ja. Dadurch sei ja nachgewiesen,
dass eine Eignung (nach §46 Abs.1 FeV) zum Führen von KfZ
nicht (mehr) gegeben ist.
dadurch ist nur nachgewiesen, daß er - warum auch immer - mit einem motorrad nicht klarkommt. deshalb kann er immer noch ein top autofahrer sein.
anders sähe die sache aus, wenn er eine fahrerlaubnis für beide klassen hätte und im verkehr entsprechend auffällt (z.b. alkohol, wiederholt riskante fahrmanöver, etc.). dann wäre der führerschein insgesamt weg, nicht nur der für klasse B.
gruß
michael
Hallo
Frage: Hat das Nichtbestehen der Prüfung der Klasse A einfluß
auf die Erlaubnis der Klasse B?
Behauptung einiger Kollegen: Ja. Dadurch sei ja nachgewiesen,
dass eine Eignung (nach §46 Abs.1 FeV) zum Führen von KfZ
nicht (mehr) gegeben ist. Man könnte dadurch den Führerschein
als ganzes verlieren.
Das ist völliger Stuss. Wäre es so, dass man alles über einen Kamm schert, bräuchte man konsequenterweise gleich gar keine verschiedenen Klassen von Führerscheinen und keine unterschiedlichen Inhalte bei den dazu gehörenden praktischen Fahrprüfungen.
Gruß
smalbop
Es war einmal in der Bundesrepublik da mußte man nach der 3. nichtbestandenen Prüfung zur MPU.Da hätte dann unter Umständen sowas passieren können.
Nur ist das (leider) schon lange vorbei.
Grüße
Es war einmal in der Bundesrepublik da mußte man nach der 3.
nichtbestandenen Prüfung zur MPU.Da hätte dann unter Umständen
sowas passieren können.
Niemals musste jemals jemand zur MPU noch muss das heute jemand. Die Teilnahme ist nach wie vor freiwillig.
Stimmt.Aber ohne gabs keine Fahrerlaubnis bzw durfte kein neuer Antrag gestellt werden.
Grüße
Hallo !
Nein,grundsätzlich nicht,schon gar nicht automatisch.
Aber es kann ja in so einem konstruierten Fall auch mal so sein,der Prüfer macht der Zulassungsbehörde eine Meldung „Hier stimmt etwas nicht,ich habe den Eindruck,der Fahrer hat Probleme,die seine Fähigkeit Fahrzeuge zu führen stark einschränkt“.
Und dann kann die Behörde etwas anordnen,nämlich die nachträgliche Prüfung auch des bereits vorh. FS.
Und so eine Prüfung kann sehr wohl den Verlust des FS bedeuten.
Es ist doch nicht so,einmal erteilt,dann muss das auch so bleiben,egal was kommt. Treten bestimmte Ereignisse ein,dann muss nachgehakt werden und im Einzelfall kann da der Verlust aller bereits erteilten Fahrerlaubnisse herauskommen.
Theoretisch.
MfG
duck313
Vielen Dank für die schnellen Antworten! owt
owt
Hi,
dadurch ist nur nachgewiesen, daß er - warum auch immer - mit
einem motorrad nicht klarkommt. deshalb kann er immer noch ein
top autofahrer sein.
Wie aber verhält es sich, wenn er zwar mit dem Motorrade klarkommt, jedoch Probleme mit den Verkehrsregeln hat?
Gruß S
Wie aber verhält es sich, wenn er zwar mit dem Motorrade
klarkommt, jedoch Probleme mit den Verkehrsregeln hat?
die hat er ja nur auf dem motorrad, weil das eine besondere streßsituation für ihn darstellt, oder er durch den helm irritiert wird, oder was auch immer. irgendein grund findet sich schon 
wenn er auch im auto probleme mit den verkehrsregeln hat, wird er früher oder später sowieso auffallen.
gruß
michael