Hallo,
nehmen wir folgendes an: Person A verlor den Führerschein und stellte nach 14 Jahren Antrag auf Wiedererteilung der alten Klasse III. MPU wurde angeordnet, wurde auch bestanden. Und dann verlor der Sachbearbeiter den Überblick, jedenfalls wollte er erst noch eine Fahrprüfung, stellte dann fest, dass es im betreffenden Landkreis keine C1E-Prüfung gibt und ordnete daher nur Fahrstunden an, um einen Nachweis zu haben, dass derjenige nach dieser langen Zeit noch Auto fahren könne. Fahrstunden wurden genommen, alles prima, vorläufige Fahrerlaubnis wurde ausgestellt und Führerschein kommt auch bald. Aber nun kommts: Der Führerschein soll nur die neue Klasse B beantragen. Ist das zulässig? Und wenn nein, könnte man - rein hypotetisch natürlich - dagegen vorgehen?
Vielen Dank udn viele Grüße
Sahne