habe heute den neuen Führerschein bekommen.
Da habe ich einen Eintrag oder Beschränkung erhalten die Vorher nicht eingetragen war. Kann mir vielleicht jemand dabei helfen, diese kryptischen Bemerkungen in der letzten Spalte (12.) zu übersetzen?
Klasse C1 171 ?? war im alten schon Eingetragen
Klasse C 172 ?? dieser Eintrag ist neu und macht mich etwas Stutzig
Klasse L 174 ?? war im alten auch schon Eingetragen
171 Klasse C1, zusätzlich auch gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste.
172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Kasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174 Klasse L, zusätzlich auch gültig zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
hier die Übersetzungen aus der Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung:
171: Klasse C 1, gültig auch für KFZ der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste.
172: Klasse C gültig auch für KFZ der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.
174: Klasse L auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger, …, sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Soweit die Ausführungen der Anlage 9 zur FeV
Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.
diwi.willi.t
171 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C1 fahren,
zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch für
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne
Fahrgäste.
172 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C fahren,
zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch für
Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.
173 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C1E fahren,
zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum Mitführen
von zulassungsfreien Anhängern bei Gesamtzugmasse über
12000 kg.
174 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren,
zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum Führen von
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und
Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn
sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25
km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart
bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden
Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für
eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise
gekennzeichnet sind.
Hallo,
habe heute den neuen Führerschein bekommen.
Da habe ich einen Eintrag oder Beschränkung erhalten
die
Vorher nicht eingetragen war. Kann mir vielleicht
jemand dabei
helfen, diese kryptischen Bemerkungen in der letzten
Spalte
(12.) zu übersetzen?
Klasse C1 171 ?? war im alten schon Eingetragen
Klasse C 172 ?? dieser Eintrag ist neu und macht mich
etwas
Stutzig
Klasse L 174 ?? war im alten auch schon Eingetragen
C1: Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG auch mit
Anhänger bis 750 kg zG,
171: Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
2. C: Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zG,
3. 172: Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Kasse D, jedoch ohne Fahrgäste
4. L: Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h auch mit Anhänger,
Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger,
174: Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
(im Klartext: LKW bis 7,49 Tonnen erlaubt)
172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Kasse D, jedoch ohne Fahrgäste
(alte Klasse 2, bezieht sich auf das Fahren von Omnibussen oder auch großen Wohnmobilen, wenn relevant, aber bei der Führerscheinstelle genau erfragen)
174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
(z.B. ein Traktor mit kleinem Anhänger)
Hallo!
Es tut mir wirklich sehr leid, dass ich erst jetzt antworte.
Tatsächlich bin ich sehr stutzig, dass ich diese Anfrage habe, da sie mir bei meinen letzten Logins nicht angezeigt wurde…
Ich hoffe, dass Sie bereits eine Antwort erhalten haben.
Also, tatsächlich gehe ich davon aus, da es ja nun doch einige Zeit her ist.
Falls nicht, fragen Sie mich jederzeit.