Führeungszeugnis

Hallo Allerseits,

ein Freund von mir hatte vor ca. 9-10 Jahren eine Schlägerei, wegen derer er verknackt worden ist (Geldstrafe, Höhe?). Er war dann auch vorbestraft. Vor 3 Jahren hatte er mal ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt. Darin war kein Eintrag mehr. Zwischenzeitlich hatte er auch eine Sicherheitsprüfung für die Airbase Ramstein erfolgreich hinter sich gebracht.

Aktuell wurde vor ca. 2-3 Monaten eine für die UPS-Zentrale für den Kölner Flughafen beantragt. Diese Woche kam dann die Ablehnung. Er hatte sofortiges Hausverbot (während des Antrags arbeitete er schon ca. 4 Wochen mit Tagesausweis).

Als er telefonisch nachfragte warum er abgelehnt wurde, bekam er keine Auskunft und würde auch keine bekommen. Nur soviel, in seinem Führungszeugnis wäre kein Eintrag (diese Info hatte der Telefonkontakt auch) aber lt. Paragraph 7 des Luftfahrtgesetzes wäre ein Eintrag vorhanden, der dazu geführt hatte.

Was mich jetzt interessiert, welche Quelle von Info liegt hier zugrunden? Wieso soll man keine Auskunft bekommen? Lt. telefonischer Auskunft, würden diese Einträge nie gelöscht.

Was den Paragraph anbelangt, da könnte ich mich irren (oder er, er war etwas aufgeregt…).

Somit suche ich alle Infos, die mit sich mit solchen Sicherheitsdingen beschäftigt. Vor allen Dingen, wer eine solche Datenbank führt.

Danke im Voraus.

MfG

Andreas Lange

Hallo Andreas,

da gibt es in Bezug auf das Führungszeugnis für mich eigentlich nur eine Erklärung. Neben dem Führungszeugnis für den privaten Geschäftsverkehr gibt es auch ein Behördenzeugnis. Dabei handelt es sich um einen Abruf der Daten durch eine Behörde. Dieses Behördenzeugnis darf allerdings außerhalb klar umrissener hoheitlicher Aufgaben nicht verwendet werden, da es deutlich umfangreicher als das normale Führungszeugnis ist. Aufgrund der Flughafensituation könnte es nun sein, dass UPS neue Mitarbeiter vom BGS abchecken lassen muss, und der hätte natürlich Zugriff auf das Behördenzeugnis und könnte dann sein Veto einlegen.

Ist zunächst mal eine Vermutung, erscheint mir allerdings die schlüssigste Variante. Dann würde UPS auch selbst vermutlich gar nicht den genauen Grund erfahren haben, sondern der BGS hätte einfach ohne weitere Begründung nein gesagt und UPS wäre dann nichts anderes übrig geblieben. Warum allerdings eine solche einmalige Jugendsünde hierfür ausgereicht haben soll, ist mir schleierhaft, zumal man davon ausgehen darf, dass bei der Zulassung für die Airbase auch ein Check, vermutlich durch den MAD, durchgeführt worden sein dürfte und da keiner Bedenken hatte.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Somit suche ich alle Infos, die mit sich mit solchen
Sicherheitsdingen beschäftigt.

Hallo Andreas, hier http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0078.pdf findest du das Luftsicherheitsgesetz. Und das erklärt vielleicht einige deiner Fragen. Einfach mal reinschauen.

MfG