Führt eine Einlage zu einer Beteiligungsänderung?

Hallo ihr Lieben,

und zwar hätte ich gerne Folgendes gewusst:

Führt die Einlage die ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zuwendet, zu einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse?

vielen dank.

Nein, nur der Kauf von Gesellschaftsanteilen oder eine Kapitalerhöhung.

Hallo,

Ja und Nein. Theoretisch könnte ein Gesellschafter eine Einlage machen, und die Beteiligungsverhältnisse würden sich dadurch nicht ändern. In praxis würde er allerdings im Gegenzug für die Einlage neue (zusätzliche) Anteile verlangen, da er sonst den anderen Anteilseigner Geld schenkten würde. Bei Aktiengesellschaften nennt man das „junge Aktien“ werden im Form einer Kapitalerhöhung herausgegeben. Dadurch erhöht sich das EK des Unternehemens, gleichzeitig werden aber auch neue (zusätzliche) Aktien an diejenigen ausgegeben, die die Kapitalerhöhung mitmachen. Dadurch erhöht sich die Anzahl der umlaufenden Aktien, und die alten Aktien verlieren etwas an Wert - sie werden „verwässert“. Dadurch wird sichergestellt, das Jemand der nicht „eingezahlt“ hat auch nicht als Trittbrettfahrer profitiert…

Grüße

Philocyber

Hallo und danke für eure Antworten
dazu noch mal eine Nachfrage an Philocyber:

wenn wir mal das Beispiel einer GmbH heranziehen, müsste derjenige der aufgrund seiner Einlage neue Anteile fordert dies doch dann von einem anderen Gesellschafter „abkaufen“ bzw. diese durch eine Kapitalerhöhung erlangen. Das ist mir noch nicht ganz klar. Der andere müsste damit doch auf einen Teil seiner Anteile verzichten. Wird der dann ausgezahlt?
hoffe das es ist einigermaßen verständlich wo mein Problem liegt =)
lg

So ungefähr.
Entweder führt er neues Ek zu, und es findet eine Erhöhung des Stammkapitals statt,
oder er führt neues EK zu, kauft dem anderen Gesellschafter Anteile am Stammkapital ab.

Er kann aber auch Kapital zu führen, indem das Fremdkapital sich erhöht, ohne dass sich die Eigentumsverhältnisse (Höhe und Verteilung des EK) sich ändern.

Entweder führt er neues Ek zu, und es findet eine Erhöhung des
Stammkapitals statt,
oder er führt neues EK zu, kauft dem anderen Gesellschafter
Anteile am Stammkapital ab.

Man kann auch das Eigenkapital erhöhen, ohne daß sich das Grundkapital erhöht. Vgl. u.a. § 272 Abs. 2 Nr. 4.

Gruß
C.

Hallo Bibop,

wie das genau bei einer GmBH rechtlich geregelt ist, kann ich dir auch nicht sagen. Ich vermute aber mal stark, das es identisch wie bei der „großen“ Schwester Aktiengesellschaft ist.

bei der Aktiengesellschaft muss man verstehen, dass eine Aktie nicht einen festen Prozentsatz der Gesellschaft repräsentiert. Sobald sich die Anzahl der Aktien verändert, verändert sich mein Anteil an der Gesellschaft, also z.b.:

Investor A hält 500.000 von insgesamt 1.000.000 Aktien der Futuro AG, d.h. er hat eine Beteiligungsquote von 50%. Jede Aktie repräsentiert einen Anteil von 1€ am Stammkapital das nun 1000.000 € beträgt. (Anmerkung: das bedeutet aber nicht, dass die Aktien 1€ Wert sind, sie können auch für 10,20 oder 1000 Euro an der Börse gehandelt werden). Investor B hält die restlichen 50%, also 500.000 Aktien.

Die Futuro Ag benötigt frisches Kapital und erhöht das Stammkapital von derzeit 1000.000.€ auf 2.000.000€ (Zufluss von 1.000.000), indem sie neue Aktien mit einem Nennwert von 1€ anbietet (so wie die alten auch, also 1000.000 Stck.) Da Investor B nicht weiteres Geld in die Fururo Ag stecken möchte - hat nun Investor A die Möglichkeit alle neuen Anteile zu kaufen, was er auch tut.

Nach der Transaktion hält Investor A nun 1.500.000 Aktien von 2.000.000 Aktien, also 75% der Anteile und die 500.000 Anteile von Investor B repräsentieren nur noch 25%

Investor B ist aber dennoch nicht „ausgeplündert“ worden, da die Ag jetzt ja auch mehr wert ist. Sie hat ja eine Million neues Kaptial erhalten.