Hallo zusammen!
Ich hoffe, mir können hier einige erfahrene Versicherungsmenschen weiter helfen.
Vor einigen Tagen war eine Dame von der HMI bei uns.
Meinen Bruder hat sie angerufen und gefragt, ob er eine Führungskraft werden möchte und das neben seinem Beruf.
So kam es zum Termin.
Als ich gesehen habe, dass sie von der HMI ist, wollte ich das Gespräch eigentlich gleich beenden.
Denn auf Versicherungsvertrieb in einem Strukturvertrieb habe ich keinen Bock.
Ich hätte es auch einfacher haben können, wenn ich gewollt hätte 
Da ich mir dachte, vielleicht könnte ich was Neues lernen, habe ich sie einfach weiterreden lassen.
Im Gespräch stellte sich heraus, dass die Aufgaben gar nicht mit direktem Vertrieb zu tun haben.
Aufgabe wäre es, die Interviewer zu koordinieren und dann den Fragebogen in den PC eingeben.
Kein Kontakt zu Kunden, nur zu den Leuten die unter mir stehen würden und Kontakt zu Fragebögen 
Ich hoffe, die Aufgabenstellung ist klar, ansonsten einfach nochmal nachfragen.
Die Bezahlung erfolgt auf reiner Provisionsbasis.
Allerdings nicht pro ausgefüllten Fragebogen (das bekommen nur die Interviewer), sondern pro abgeschlossenem Vertrag.
Als ich dann nachfragte, ob denn das ganze nach 84 gehen würde, sagte sie ja.
Das ganze wäre als selbständiger Versicherungsvermittler nach §84 HGB.
Und hier beginnen meine Fragen:
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Lohnt es sich „Mitarbeiter“ zu koordinieren und die Bezahlung auf der Hoffnung aufzubauen, dass dann die Berater und ggf. Interviewer beim nächsten Besuch beim Kunden einen Abschluss schreiben?
Kein Abschluss, keine Bezahlung für mich.
Ich hätte also kostenlos Interviewer koordiniert und ausgefüllte Fragebögen in den PC geklopft. -
Gibt es kein einfacheres Konstrukt, bei dem ich für HMI tätig werden kann?
Ich wäre dann Handelsvertreter und müsste mich ins Handelsgesetzbuch eintragen.
Dies hat zur Folge, dass ich zuerst in meine Nebentätigkeit investieren muss ohne auch nur einen Euro verdient zu haben.
Und die schlimmere Folge ist, ich habe dann die Buchführungspflicht am Hals. Und darauf habe ich nicht so große Lust
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Wenn ich selbständiger Versicherungsvermittler, wenn auch nur im Nebenerwerb bin, benötige ich dann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung obgleich ich selbst gar keine Versicherungen vermittle?
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Benötige ich einen Qualifizierungsnachweis, dass ich Versicherungen vermitteln darf, obwohl ich dies gar nicht selbst tue?
Wenn ja, wie alt darf dieser sein?
Bin jetzt nicht auf dem aktuellen Stand der EU-Richtlinie. -
Wie sieht es mit den Provisionen aus, wenn Kunden vorzeitig den Vertrag kündigen?
Stichwort Provisionshaftungszeitraum? -
Was muss ich sonst noch wissen, wenn ich mir den 84er bei der HMI aufbürde?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Viele Grüße
Thomas