Führungszeugnis

Hallo liebe Leser,

ich habe vor ein paar Jahren viel Misst gebaut und eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf 3 Jahre Bewährung bekommen. Jetzt ist seit August 2009 meine Bewährung rum und bin jetzt auf der Suche nach Arbeit. Da ich im Einzelhandel gerne Tätig sein möchte brauch man ein Führungszeugnis. Jetzt meine Frage:
Steht die Bewährung noch im Führungszeugnis drin, wenn ja wie lange ( 2009 stand es noch drin)?
Kann man sie vorzeitig löschen lassen, wenn ja wo?

Danke für Antworten!!!

Hi,
hier steht wann was gelöscht wird:
http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__46.html

Deiner Beschreibung entsprechend würde ich als Laie sagen, daß Absatz 2b „deiner“ ist. Also wäre im August 2016 dein Führungszeugnis wieder „sauber“.

Vorher löschen lassen ist glaub ich nicht vorgesehen. Kann mir auch schwer einen Grund dafür vorstellen.

Bleibt also nur Ehrlichkeit im Vorstellungsgespräch. Kommt natürlich stark drauf an was das für ein Eintrag ist wie die Chancen da stehen.

Wenn der Eintrag einen für Einzelhandel „disqualifiziert“ (Diebstahl, o.Ä.) kann man die Jahre bis dahin eventuell in kleineren Läden rumbringen wo gar nicht erst ein Führungszeugnis verlangt wird.

Massiv abzuraten ist natürlich von einer „Do-It-Yourself-Löschung“ des Eintrags per Photoshop o.Ä. Das gäbe gleich den nächsten Eintrag :wink:

Gruß
Nick H