Ein Freund wurde 2010 verdächtigt,mit Drogen zu handeln,das wurde zur Anzeige gebracht.Es stellte sich heraus,das es nur ein Verleumdungsakt gegen ihn war.Das Verfahren wurde eingestellt.Jetzt taucht dieser Eintrag im Führungszeugnis auf.Muß das ,da ja kein Vergehen vorliegt,nicht gelöscht werden b.z.w. darf das überhaupt reingeschrieben werden?
Ein Freund wurde 2010 verdächtigt,mit Drogen zu handeln,das
wurde zur Anzeige gebracht.Es stellte sich heraus,das es nur
ein Verleumdungsakt gegen ihn war.Das Verfahren wurde
eingestellt.Jetzt taucht dieser Eintrag im Führungszeugnis
auf.
Was steht da genau drin, ggf. mit §§ zitieren.
Hi,
im Führungszeugnis stehen nur Verurteilungen.
Entweder er lügt oder das Zeugnis ist fehlerhaft.
Im letzteren Fall über den Fehler informieren und korrigiertes Zeugnis verlangen.
MFG