Führungszeugnis?

Hallo Experten,

ich habe eine Frage zum polizeilichen Führungszeugnis. Mich würde interessieren, welche Delikte in das Führungszeugnis aufgenommen werden und ob es so etwas wie ein „offizielles“ und ein „inoffizielles“ Führungszeugnis gibt. Damit meine ich folgendes: wenn eine Person durch die Polizei überprüft wird (z.B. bei einer Einstellung), und diese Person keine Vorstrafen hat, aber die Polizei diese Person wegen Ruhestörung o. ä. „kleinerer“ Vergehen bereits beehrt hat, taucht das dann auf? Und wenn diese Person bei Polizeieinsätzen, mit denen sie nichts zu tun hatte, erfasst wurde (die Personalien aufgenommen), ist das dann auch nachzuvollziehen?
Vielen Dank für eure Antworten,
liebe Grüße Katharina

Liebe Katharina,

das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister.
Alles Wissenswerte findest du hier:

http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=2693

Die üblichen, „alltäglichen“ Kontakte mit der Polizei, wie Du sie beschrieben hast, werden da nicht verzeichnet.

Gruß - Rolf

Lieber Rolf,

vielen Dank für den Link, das ist genau das, was ich gesucht habe!

Gruß Katharina

Ergaenzung
Neben dem Zentralregister, in dem nur Verurteilungen erfasst werden, fuehren Staatsanwaltschaft und Polizei Verfahrenslisten und Datenbanken, in denen saemtliche Vorgaenge erfasst werden. Natuerlich werden auch die Eintraege in diesen Datenbanken nach Ablauf bestimmter Fristen geloescht. Jeder kann aber davon ausgehen, dass Vorkommnisse aus juengerer Zeit (z.B. eine Strafanzeige, die aber nicht zu einer Verurteilung gefuehrt hat) in diesen Datenbanken erfasst sind und Polizei und Staatsanwaltschaft deshalb auch ueber Vorkommnisse ausserhalb ihres Bezirks „Bescheid wissen“. Daneben gibt es noch Fahndungsregister und Datenbanken mit erkennungsdienstlichen Daten (Fingerabdruecke, DNA-Muster etc.), fuer die wiederum besondere Regeln und Fristen gelten. Auch der Inlandsgeheimdienst (Verfassungsschutz) sammelt Daten, die allerdings von denjenigen der Polizei und Staatsanwaltschaft getrennt gespeichert werden.
In bestimmten Faellen kann das auch im geschaeftlichen/beruflichen Bereich relevant werden, etwa dann wenn Beamte oder Angestellte einer Sicherheitsueberpruefung unterzogen werden. Hierzu ist allerdings immer das Einverstaendnis des Betroffenen erforderlich.

das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem
Bundeszentralregister.

… welches jetzt Bundesamt für Justiz (BFJ) heißt und den alten Namen dementsprechend nicht mehr trägt. (http://www.bundesjustizamt.de)