Hallo Experten,
ich habe eine Frage zum polizeilichen Führungszeugnis. Mich würde interessieren, welche Delikte in das Führungszeugnis aufgenommen werden und ob es so etwas wie ein „offizielles“ und ein „inoffizielles“ Führungszeugnis gibt. Damit meine ich folgendes: wenn eine Person durch die Polizei überprüft wird (z.B. bei einer Einstellung), und diese Person keine Vorstrafen hat, aber die Polizei diese Person wegen Ruhestörung o. ä. „kleinerer“ Vergehen bereits beehrt hat, taucht das dann auf? Und wenn diese Person bei Polizeieinsätzen, mit denen sie nichts zu tun hatte, erfasst wurde (die Personalien aufgenommen), ist das dann auch nachzuvollziehen?
Vielen Dank für eure Antworten,
liebe Grüße Katharina