Hallo!
Ich wollte mal ein bisschen was über das Führungszeugnis wissen.
In wikipedia steht: „Ab einem Alter von 14 Jahren wird das Führungszeugnis auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt.“
Was mich verwirrt ist „auf Antrag“. Wer muss den Antrag stellen? Ich? Wenn ja, was wenn ich einfach keinen Antrag stelle? Oder wird das für jeden der 14 ist automatisch erstellt? Hat man überhaupt ein Führungszeugnis wenn man noch nie auffällig geworden ist?
Hallo,
Was mich verwirrt ist „auf Antrag“. Wer muss den Antrag
stellen? Ich? Wenn ja, was wenn ich einfach keinen Antrag
stelle? Oder wird das für jeden der 14 ist automatisch
erstellt? Hat man überhaupt ein Führungszeugnis wenn man noch
nie auffällig geworden ist?
Antworten findest Du auf http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/T…
Gruß
Kreszenz
Was mich verwirrt ist „auf Antrag“. Wer muss den Antrag
stellen? Ich?
Wenn du eins brauchst, ja. Und evtl. musst du auch angeben, an wen das gehen soll.
Wenn ja, was wenn ich einfach keinen Antrag stelle?
Dann kriegst du halt keins zugeschickt.
Oder wird das für jeden der 14 ist automatisch erstellt?
Das Papier (Zeugnis) wird aus den Daten über Taten auf Antrag erstellt. Sonst schlummert die Info zu Fahndungszwecken in irgendeiner Datenbank. Entweder EDV oder PRDF.
Hat man überhaupt ein Führungszeugnis wenn man noch nie auffällig geworden ist?
Nein man hat keins, man kann sich eins ausstellen lassen. Und da würde dann z.B. bei mir „nichts“ drinstehen. Natürlich in einer amtsteutschen Formulierung.
Gruß
Stefan
Hallo,
auf der Seite vom Bundesjustizamt werden Deine Fragen vielleicht beantwortet.
Link: http://www.bundesjustizamt.de/cln_092/nn_257944/DE/T…
Zitat:„Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme.“
Bei bestimmten Berufen, z.B. bei Fahrern von Geldtransportern wird ein Führungszeugnis verlangt - man möchte ja schließlich keinem einschlägig vorbestraften Bankräuber Säckeweise Geld in die Hand drücken.
Viele Grüße
Steffi
Was mich verwirrt ist „auf Antrag“. Wer muss den Antrag
stellen? Ich? Wenn ja, was wenn ich einfach keinen Antrag
stelle? Oder wird das für jeden der 14 ist automatisch
erstellt? Hat man überhaupt ein Führungszeugnis wenn man noch
nie auffällig geworden ist?
Du musst unterscheiden zwischen dem Register und dem Zeugnis. Das Register erfasst gewisse Tatbestände, ob du willst oder nicht. Wenn du dann ein Führungszeugnis anforderst, wird ein Dokument geschrieben, auf dem ein Auszug von dem steht, was im Register über dich gespeichert ist.
Klar musst du den Antrag nicht stellen, aber wenn ein Vermieter oder Arbeitgeber ein Führungszeugnis von dir möchte und du es ihm nicht gibst, mag er dich vielleicht nicht
.
Grüße,
Sebastian
alles klar =)
danke