Person X hat einen Eintrag im Führungszeugnis wegen Betruges.
Datum der Tat: 30.11.2004
Rehtskräftig seit 25.07.2006
150 Tagessätze zu je 20 Euro Geldstrafe
Da Person X nunmehr ein neues Führungszeugnis beantragen möchte bzw. muss, bedingt durch Arbeitgeberwechsel, stellt sich die Frage:
Muss die Löschung des alten Eintrages beantragt werden oder wird er automatisch gelöscht.
Sorry, wenn ich mich hier einmische, aber
aus Deinem Link geht doch sehr deutlich hervor,
dass Geldstrafen bereits nach drei Jahren nicht
mehr in das „normale“ Führungszeugnis aufgenommen werden ?!?