hallo Person a ist wegen einfuhr von btm in nicht geringer menge zu einer freiheitsstrafe von 2 jahren auf bewährung verurteilt worden Person a hat eine feste arbei und der arbeitgeber braucht ein Führungszeugnis? kann person a zum gericht gehen und die bitten das aus dem führungszeugnis zu löschen war die erste strafttat?
Hallo Peppels26,
Danke für Ihre Anfrage. Im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist bestimmt, wann die rechtskräftigen Verurteilungen (wieder) gelöscht werden (§§ 30 ff. i.V.m. §§ 45 ff. BZRG). Geführt wird das Zentralregister beim Bundesamt für Justiz. Die Länge der Fristen, wann eine Verurteilung nicht mehr im Führungszeugnis erscheint, richtet sich grundsätzlich nach Art und Höhe der verhängten Strafe. Nur Erstverurteilungen zu einer Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen oder einer Freiheitstrafe von unter 3 Monaten und Verurteilungen als Jugendliche®, also bis zum 18. Lebensjahr werden im einfachen Führungszeugnis nicht erwähnt. Dies gilt bei dem „erweiterten Führungszeugnis“ nach §§ 30a und 31 BZRG nicht. Das „erweiterte Führungszeugnis“ ist von den Personen vorzulegen, die in der Jugendhilfe in einer Einrichtung oder bei einem Träger beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise gegenüber Kindern und Jugendlichen tätig werden.
Bitte beachten Sie, mein Statement auf Ihre Anfrage soll lediglich Ihnen ermöglichen, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und kann eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Auch kann bei Abweichungen im Sachverhalt sich eine von meinem Statement abweichende andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch