Hallo,
jemand ist vorbestraft. Durch eine rangelei hat dieser Jemand eine Freiheitsstrafe von 1 jahr auf Bewährung bekommen.
In der Zeit wurde Person X arbeitslos und gleich nach der Rechtssprechung wurde ein Führungszeugnis angefordert.
Das Führungszeugnis war noch ohne Eintragungen. 3 Monate später arbeitete dieser Jemand im öffentlichen Dienst befristet auf 1 Jahr. Die haben das vorher erstellte Führungszeugnis akzeptiert. Die Chance besteht, dass der genannte Arbeitsvertrag verlängert wird.
Muss man bei einer Befristungsverlängerung ein aktuelles Führungszeugnis drucken lassen?
- Frage: Weiß man vorher schon bei Unterschrift des neuen Vertrages oder besser gesagt der Verlängerung, ob ein Führungszeugnis abgegeben muss?