Hallo Liebe W-W-W User.
Ich habe eine kurze Frage. Kann man Einträge im Führungszeugnis schon früher löschen lassen, als die vorgegebene Zeit?
Grüße
Hallo Liebe W-W-W User.
Ich habe eine kurze Frage. Kann man Einträge im Führungszeugnis schon früher löschen lassen, als die vorgegebene Zeit?
Grüße
Hallo,
Ich habe eine kurze Frage. Kann man Einträge im
Führungszeugnis schon früher löschen lassen, als die
vorgegebene Zeit?
nur in absoluten Ausnahmefällen, denn das widerspricht ja eigentlich dem Sinn und Zweck des Ganzen.
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_257944/DE/T…
Zitat:
_Deshalb kann die Anordnung der vorzeitigen Nichtaufnahme einer Verurteilung in das Führungszeugnis nur in einem besonders gelagerten Ausnahmefall in Erwägung zu ziehen sein.
Ein solcher Ausnahmefall liegt regelmäßig nur dann vor, wenn die weitere Aufnahme der Eintragung in das Führungszeugnis eine unbillige Härte darstellen würde. Berufliche Schwierigkeiten können für sich allein genommen nicht die Anordnung einer Vergünstigung rechtfertigen._
Grundsätzlich muss man die Suppe auch auslöffeln…
Gruß
S.J.