Hallo,
Person A. hat eine notarielle Generalvollmacht von B. A möchte nun ein Führungszeugnis für B beantragen. In der Urkunde steht Vollmacht wird erteilt für alle Angelegenheiten gegenüber juristischer und natürlicher Personen, gegenüber Gerichten, Behörden und Banken.
Weiter steht drin, die Vertretungsbefugnis soll sich ohne jede Ausnahme auf alle Rechtsgeschäfte erstrecken, soweit die Gesetze eine Vertretung zu lassen.
Kann jemand erklären, warum denn A. von der Meldebehörde jetzt dieses nicht ausgehändigt bekommt bzw. es sollte beantragt werden. Läßt jetzt hier ausgerechnet das Gesetz die Vertretung nicht zu?
Und welches ist es?
Ich bedanke mich schon mal im voraus für euere Hilfe.
Gruß Amelie