Führungszeugnis mit Generalvollmacht beantragen

Hallo,

Person A. hat eine notarielle Generalvollmacht von B. A möchte nun ein Führungszeugnis für B beantragen. In der Urkunde steht Vollmacht wird erteilt für alle Angelegenheiten gegenüber juristischer und natürlicher Personen, gegenüber Gerichten, Behörden und Banken.

Weiter steht drin, die Vertretungsbefugnis soll sich ohne jede Ausnahme auf alle Rechtsgeschäfte erstrecken, soweit die Gesetze eine Vertretung zu lassen.

Kann jemand erklären, warum denn A. von der Meldebehörde jetzt dieses nicht ausgehändigt bekommt bzw. es sollte beantragt werden. Läßt jetzt hier ausgerechnet das Gesetz die Vertretung nicht zu?

Und welches ist es?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für euere Hilfe.

Gruß Amelie

Hallo,

Person A. hat eine notarielle Generalvollmacht von B. A möchte
nun ein Führungszeugnis für B beantragen. In der Urkunde steht
Vollmacht wird erteilt für alle Angelegenheiten gegenüber
juristischer und natürlicher Personen, gegenüber Gerichten,
Behörden und Banken.
Weiter steht drin, die Vertretungsbefugnis soll sich ohne jede
Ausnahme auf alle Rechtsgeschäfte erstrecken, soweit die
Gesetze eine Vertretung zu lassen.
Kann jemand erklären, warum denn A. von der Meldebehörde jetzt
dieses nicht ausgehändigt bekommt bzw. es sollte beantragt
werden. Läßt jetzt hier ausgerechnet das Gesetz die Vertretung
nicht zu?

Vielleicht hilft dies weiter:
[http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2037732/DE/…](http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2037732/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/WohnortBRD/WohnortBRD node.html? nnn=true)

Wie alt ist denn die Person, die das Führungszeugnis benötigt?
Ist die Person derzeit in Deutschland oder im Ausland?
Ist die Generalvollmacht evtl. ausgestellt worden wegen Gebrechlichkeit oder weil Person der Demenz nahe ist?

Es gibt immer noch die Möglichkeit den Antrag schriftlich bei der Meldebehörde zu stellen (Unterschrift des Antragstellers muß dann von einer siegelführenden Behörde beglaubtigt sein - Notar geht auch) und die Gebühr muß durch Einzugsermächtigung oder Vorabüberweisung an die Meldebehörde bezahlt werden.

Hält sich die Person allerdings im Ausland auf, so muß der Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.

Viel Gruß Tara

Hallo Tara,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Person A ist mittleren Alter und hat keine Gebrechen, ist auch nicht Demenz. Sie hält sich oft im Ausland auf. Es besteht die nächsten Zeit keine Möglichkeit nach Deutschland zu kommen. Führungszeugnisse braucht sie ziemlich oft.

Könnte B denn den Antrag bei dem Bundesamt für Justiz mit der Urkunde des Notars stellen.

Die Vollmacht war eigentlich für solchen Zweck gedacht.

Vielen Dank noch mal.

Gruß Amelie

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Person A ist
mittleren Alter und hat keine Gebrechen, ist auch nicht
Demenz. Sie hält sich oft im Ausland auf. Es besteht die
nächsten Zeit keine Möglichkeit nach Deutschland zu kommen.
Führungszeugnisse braucht sie ziemlich oft.

dieser Link gibt Auskunft darüber, wie die Beantragung für Personen ist, die im Ausland leben:
[http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2051274/DE/…](http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2051274/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/WohnortA/WohnortA node.html? nnn=true%23doc257982bodyText2)

Könnte B denn den Antrag bei dem Bundesamt für Justiz mit der
Urkunde des Notars stellen.

Person B kann für Person A keinen Antrag stellen, das muß B selbst tun.

Die Vollmacht war eigentlich für solchen Zweck gedacht.

Vollmacht ist für diesen Zweck nicht möglich.

Viel Gruß Tara

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Hallo Tara,

jetzt muß ein anderer Weg gefunden werden. Ist mir trotzdem nicht ganz bewußt, warum es dann überhaupt eine Generalvollmacht gibt. Wenn A. jetzt seine Unterschrift, unter einer so genannten Antragstellung auf ein Fuhrüngszeugnis schreibt, im Ausland beglaubigen läßt und mailt, ob das dann ausreicht für die Behörde? Oder muß die im Original sein?

Man lernt nie aus. Vielen Dank!

Gruß Amelie

Hallo Tara,

jetzt muß ein anderer Weg gefunden werden. Ist mir trotzdem
nicht ganz bewußt, warum es dann überhaupt eine
Generalvollmacht gibt. Wenn A. jetzt seine Unterschrift, unter
einer so genannten Antragstellung auf ein Fuhrüngszeugnis
schreibt, im Ausland beglaubigen läßt und mailt, ob das dann
ausreicht für die Behörde? Oder muß die im Original sein?

steht doch alles auf der Homepage vom Bundesamt für Justiz
bei schriftlicher Antragstellung an diese Adresse … senden.
Also nix per Mail sondern per Post, dann ist Unterschrift im Original!

Man lernt nie aus. Vielen Dank!

Gruß Amelie

Bitteschön
Viele Grüße Tara

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